Funiciello Tamara · Nationalrat · 2024-12-18
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion Rieder abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Wir sprechen heute über Massnahmen aus dem achten Sanktionspaket der EU gegen Russland, die die Schweiz übernommen hat. Es geht um Einschränkungen von Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber der russischen Regierung oder in Russland ansässigen juristischen Personen. Diese Massnahmen basieren auf dem Embargogesetz und sollten dazu dienen, die Einhaltung von Völkerrecht und Menschenrechten durchzusetzen.
Der Motionär argumentiert damit, dass durch diese Massnahmen Menschen keinen Zugang mehr zur Rechtsberatung hätten. Das ist schlicht und einfach falsch. Das Verbot betrifft ausschliesslich juristische Personen und die russische Regierung, und das nur in klar definierten Fällen. Für natürliche Personen bleibt der Zugang zur Rechtsberatung vollständig gewährleistet. Russische Bürgerinnen und Bürger können weiterhin uneingeschränkt von Schweizer Anwältinnen und Anwälten beraten werden, sei es in zivil-, straf- und/oder verwaltungsrechtlichen Fragen. Auch Unternehmen mit Sitz ausserhalb Russlands sind vom Verbot nicht betroffen. Zusätzlich sind alle Rechtsdienstleistungen, die für Gerichtsverfahren oder den Zugang zur Justiz notwendig sind, ausdrücklich erlaubt. Damit bleibt sichergestellt, dass jede Person, die rechtlichen Beistand benötigt, diesen auch erhält.
Das Bundesgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben mehrfach bestätigt, dass Grundrechte wie der Zugang zu einem Anwalt eingeschränkt werden können, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:
1.[NB]Es muss eine rechtliche Grundlage geben. Die Massnahmen müssen in einer formellen Gesetzgebung verankert sein. Das sind sie hier durch das Embargogesetz.
2.[NB]Es braucht ein legitimes Ziel. Die Sanktionen verfolgen ein legitimes Ziel, nämlich die Durchsetzung des Völkerrechts und den Schutz der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, was in Bezug auf die Ukraine von zentraler Bedeutung ist.
3.[NB]Es muss eine Notwendigkeit bestehen. Die Massnahmen müssen erforderlich sein, um wirksam zu sein. Hier bedeutet das, jede Unterstützung zu verhindern, die es der russischen Regierung und ihren Institutionen erlauben könnte, die Sanktionen zu umgehen.
Am 2.[NB]Oktober 2022 - es wurde bereits erwähnt - bestätigte der Europäische Gerichtshof diese Prinzipien erneut und erklärte das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung oder russische Unternehmen als rechtmässig. Das Gericht stellte klar, dass die Massnahmen gerechtfertigt sind, dem Gemeinwohl dienen und keine unverhältnismässige Einschränkung darstellen. Es betonte zudem, dass der Zugang zu Gerichtsverfahren und grundlegenden rechtlichen Dienstleistungen weiterhin gewährleistet bleibt.
Wieso sind diese Einschränkungen wichtig? Die Sanktionen haben ein klares Ziel: Sie sollen sicherstellen, dass Russland das Völkerrecht respektiert. Ohne solche Massnahmen würde die Schweiz ein falsches Signal aussenden, nämlich dass wir bereit sind, bei der Durchsetzung internationaler Standards Kompromisse einzugehen. Einige Kolleginnen und Kollegen haben die Abgrenzung zwischen erlaubter und verbotener Rechtsberatung als unklar bezeichnet. Doch das Verbot ist präzise formuliert und betrifft ausschliesslich Dienstleistungen, die der russischen Regierung oder ihren Institutionen helfen könnten, Sanktionen zu umgehen. Die Schweiz hat eine Verantwortung, eine internationale Verantwortung, sich klar für Frieden und die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen. Eine Lockerung der Massnahmen würde unsere Glaubwürdigkeit schwächen und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Stattdessen müssen wir deutlich machen, dass wir die Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte verteidigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Massnahmen sind notwendig, sie sind verhältnismässig, und sie sind begrenzt. Sie stellen sicher, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft wahrnimmt, ohne den Zugang zur Rechtsberatung zu gefährden.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Rieder abzulehnen.