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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-19

Wortprotokoll

Etwa alle fünf Jahre überprüft der IWF die Höhe und die Verteilung der Mittel, die ihm seine Mitgliedsländer zur Verfügung stellen. Mit einem Paket für die 16.[NB]Quotenüberprüfung einigten sich die IWF-Gouverneurinnen und -Gouverneure der Mitgliedsländer darauf, den Gesamtumfang der IWF-Mittel unverändert zu belassen, die Mittel aber zwischen den einzelnen Finanzierungsgefässen hin zu mehr Quoten umzuschichten.

Für die Schweiz geht es konkret um Folgendes: Erstens wird ihre Quote wie die IWF-Quoten aller Länder um 50 Prozent erhöht, das heisst von 5,8 auf 8,7 Milliarden Sonderziehungsrechte. Der Anteil der Schweiz entspricht aber unverändert 1,2 Prozent der Quotensumme. Zweitens sinkt der maximale Beitrag der Schweiz an die Neuen Kreditvereinbarungen von 11,1 auf 9,3 Milliarden Sonderziehungsrechte. Drittens läuft die bilaterale Kreditvereinbarung der Schweiz mit dem IWF in der Höhe von rund 3,7 Milliarden Franken aus.

Insgesamt nimmt der Beitrag der Schweiz an die IWF-Mittel nach der Umschichtung leicht ab. Ihr Stimmengewicht bleibt aber insgesamt gleich. Die dem IWF als Kredite bzw. Kreditlinien gewährten Mittel werden von der Schweizerischen Nationalbank geleistet. Einzig für die bilaterale Kreditvereinbarung gewährt der Bund heute eine Garantie. Da die bilaterale Kreditvereinbarung nun wegfällt, entfällt auch die Bundesgarantie.

Die Anpassung der IWF-Quote der Schweiz sowie die Anpassung ihres Beitrags an die Neuen Kreditvereinbarungen bedürfen der Zustimmung durch die Bundesversammlung. Deshalb legen wir Ihnen hier diesen Beschluss vor.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einer effizienten internationalen Wirtschafts- und Finanzkooperation. Die Mitgliedschaft im IWF hat für die Schweiz eine besondere Bedeutung. Die Schweiz präsidiert eine Stimmrechtsgruppe. Deshalb hat die Schweiz auch eine wichtige Rolle im IWF. Sie nimmt permanent Einsitz im IWF-Exekutivrat und im ministeriellen Steuerungsgremium. Die Vertretung in diesen Gremien eröffnet der Schweiz eine gute Plattform für ihre Interessenwahrung. Dazu gehört auch die Teilnahme am Finance Track der G-20.

Mit der Teilnahme an der Quotenanpassung kommt die Schweiz ihren IWF-Mitgliedschaftspflichten nach. Zudem ist es für die Schweiz wichtig, dass der IWF seinen Auftrag weiterhin effektiv wahrnehmen kann. Die 16.[NB]Quotenüberprüfung wird international breit unterstützt.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, dem vorliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.