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Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-12-19

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Die vorliegende Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes soll die Berücksichtigung von Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause verbessern und so das selbstbestimmte Wohnen von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und zur IV fördern. Damit können Heimeintritte verzögert oder vermindert werden. Die neu anerkannten Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause sollen im eigenen Zuhause oder auch in einer betreuten Wohnform vergütet werden. Die Vorlage geht auf die Motion 18.3716 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates, "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen", zurück. Diese wurde am 6.[NB]März 2019 vom Nationalrat und am[NB]12.[NB]Dezember 2019 vom Ständerat angenommen.

Die Thematik des betreuten Wohnens wurde bei der 2018 beratenen Revision der Ergänzungsleistungsgesetzgebung im Nationalrat aufgenommen, scheiterte aber im Ständerat am Widerstand der Kantone. In der Folge reichte die SGK-N eine Motion ein. Ein wichtiger Grund dafür ist der Umstand, wie ältere Menschen heutzutage betreut werden. Demnach benötigt rund ein Drittel der in einem Alters- oder Pflegeheim lebenden Personen weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Das betreute Wohnen und die Möglichkeit, im eigenen Zuhause Leistungen für Hilfe und Betreuung in Anspruch zu nehmen, entspricht den Bedürfnissen und dem Wunsch älterer Menschen, besser und möglichst lange im eigenen Zuhause zu wohnen und einen vorzeitigen Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim zu verhindern.

Zum Inhalt der Vorlage: Die Autonomie von unterstützungsbedürftigen Menschen soll gefördert werden. Die Berücksichtigung von betreutem Wohnen im Rahmen der EL ist ein Schritt in diese Richtung. Nach einer vertieften Prüfung verschiedener Varianten hat der Bundesrat beschlossen, dass die Massnahmen des betreuten Wohnens ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone stehen sollen. Die neu zu vergütenden Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause sollen das Leben zuhause fördern und damit eben Heimeintritte [PAGE 2523] verzögern. Damit sind klare Einsparungen bei den Heimkosten zu erwarten, die den Kantonen zugutekommen. Rund tausend neue Pflegeheime müssten bis 2040 zusätzlich erstellt werden, wenn weiterhin so viele Menschen mit tiefem Pflegebedarf in Heimen leben würden. Auch die Erstellung derselben würden natürlich die Kantone über die Restkosten mitfinanzieren müssen. Der Bundesrat und die Kommission erachten es darum als richtig, dass sich der Bund nicht an der Finanzierung der neu anerkannten Leistungen beteiligt.

Die Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause orientieren sich an den Bedürfnissen der Personen, der Betroffenen. Nach der Vernehmlassung wurde entschieden, dass sie auch für Personen mit EL zur IV vergütet werden sollen und nicht nur zur AHV, wie ursprünglich angedacht. Die Auszahlung dieser Leistungen soll in Form einer Pauschale erfolgen, damit die betroffenen Personen die Leistungen nicht vorfinanzieren müssen, denn EL-Bezügerinnen und -Bezüger haben ja kein grosses Vermögen. Bei den Leistungen für Hilfe und Betreuung zuhause wird bei den Personen mit EL zur AHV im Jahr 2030 bei einer gleichzeitigen Einsparung von 280 Millionen Franken durch verzögerte Heimeintritte mit Kosten zwischen 227 und 476 Millionen Franken für die Kantone gerechnet. Bei den Personen mit EL zur IV wird mit Kosten von 110 bis 220 Millionen Franken gerechnet.

Mit dieser Revision sollen zudem eine Bestimmung, die die Berücksichtigung eines Zuschlags für die Miete eines zusätzlichen Zimmers für die Nachtassistenz für Personen mit einem Assistenzbeitrag regelt, und eine Änderung der betreffenden Aufteilung des Zuschlags für eine rollstuhlgängige Wohnung eingeführt werden. Darüber hinaus wurde eine Bestimmung zur Rückforderung des Betrags der EL für die Krankenversicherungsprämie in die Vorlage aufgenommen.

Die SGK-N hat die Vorlage an zwei Sitzungen am 17.[NB]Oktober und 7.[NB]November dieses Jahres beraten. An der ersten Sitzung wurden Anhörungen durchgeführt und die SODK, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband sowie zahlreiche Verbände aus dem Alters- und Behindertenbereich sowie die Sozialpartner angehört. Eintreten war unbestritten und wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der zweiten Sitzung wurden in der Detailberatung zahlreiche Anpassungen vorgenommen, welche dann in den beiden Blöcken vertieft werden.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.