Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-12-19
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-12-19
Wortprotokoll
Unser Rat hat sich vor zwei Tagen beim Obligationenrecht für eine Ausdehnung des zwingenden Nachbesserungsrechts um zwei Jahre ausgesprochen. Von diesem zwingenden Nachbesserungsrecht hätten nicht nur Neubauten, sondern auch ältere Bauten erfasst werden sollen.
Es verblieb eine Differenz zum Ständerat bei Artikel 219a Absatz 2, insbesondere zu umfangreichen Renovierungsarbeiten sowie zur Dauer. Die Einigungskonferenz der Kommissionen für Rechtsfragen entschied sich gestern bei Artikel 219 Absatz 2 für folgende Variante: "Der Käufer eines Grundstücks mit einer Baute, die noch zu errichten ist oder weniger als zwei Jahre vor dem Verkauf neu errichtet wurde, kann auch unentgeltliche Verbesserung verlangen. Dieser Anspruch untersteht den Bestimmungen über den Werkvertrag." Der entsprechende Einigungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Wie mein Vorredner möchte ich an dieser Stelle dem Sekretariat der Kommission für Rechtsfragen, der Verwaltung sowie Bundesrat Jans für die Arbeit in den letzten beiden Jahren ganz herzlich danken.
Ich beantrage Ihnen, dem einstimmig angenommenen Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.