Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-19
Wortprotokoll
Ich nehme gerne namens des Bundesrates Stellung dazu. Es ist eine sehr wichtige Diskussion, die wir einerseits führen müssen, damit diese Projekte im Bereich der Wasserkraft vorwärtskommen, und andererseits, damit wir dann den Beschleunigungserlass ins Ziel bringen. Beides ist wichtig, und Letzteres ist nicht ganz trivial.
Ich möchte zuerst noch etwas zum runden Tisch sagen. Ich glaube, letztlich ist es für diese Diskussion hier zweitrangig, welchen Weg wir gegangen sind, weil es so oder so - ob mit dem runden Tisch oder einfach aufgrund der pauschalen, technologieneutralen Aussage darüber, wie viel Strom zugebaut wird - die wichtigsten Projekte des runden Tisches braucht. Man spricht immer von den drei Grossen, weil sie zwei Drittel der Stromproduktion ausmachen. Aber was ich schon sagen möchte: Der Rat hat natürlich - der Kommissionssprecher hat es gesagt - bewusst diese sechzehn Projekte aufgenommen und sie damit, im Wissen darum, worum es sich handelt, demokratisch legitimiert. Der Rat hätte auch sagen können: Wir wollen fünf dieser sechzehn Projekte nicht aufnehmen.
Es wurde auch sehr korrekt ausgeführt, dass die an diesem runden Tisch anwesenden Organisationen einerseits die Produktionsseite angeschaut, das heisst aufgrund einer Nutzwertanalyse möglichst diejenigen Projekte favorisiert haben, die zu einer grossen Speichermenge beitragen, andererseits aber auch diejenigen, die einen möglichst geringen Einfluss auf die Biodiversität haben. Man hat die Projekte gegeneinander abgewogen. Von 33 Projekten kam man auf fünfzehn, und der Rat hat dann noch ein Projekt hinzugefügt. Da muss ich schon sagen: Ich erachte es auch als Bundesrat als störend, dass in den letzten Monaten, unmittelbar nach der Volksabstimmung, in der, Sie wissen es, die Stromgesetzgebung mit nahezu 70 Prozent angenommen wurde, bei allen grossen Projekten Einsprachen bestätigt oder mindestens angekündigt wurden - und zwar nicht so, dass man einfach gesagt hat, man wolle dann noch ein bisschen über Ausgleichsmassnahmen sprechen, sondern teilweise eben auch fundamental. Unter diesen Voraussetzungen, weil wir diese Projekte unbedingt brauchen, kann ich diesen Antrag, der jetzt hier zur Diskussion steht, nachvollziehen.
Auf der anderen Seite ist es so, wie verschiedentlich vom Minderheitssprecher erwähnt wurde, dass der Bundesrat in der Abstimmungsbotschaft und gerade auch in Hinblick auf den Ausgang der Abstimmung mehrfach betont hat, dass man diese Projekte auch weiterhin rechtlich überprüfen kann. Diese Haltung wurde natürlich auch von den Schutzorganisationen, die unterschrieben haben, nicht so interpretiert, dass man die Projekte verhindern will, sondern so, dass man dereinst, wenn es darum geht, die Ausgleichsmassnahmen zu definieren, noch mitreden will. Bei Streitigkeiten zwischen denjenigen, die produzieren wollen, den Investoren und den Schutzorganisationen, soll hier eine rechtliche Überprüfung möglich sein. Das ist eigentlich die Funktion, die das Beschwerderecht hier noch hat.
Ich kann bestätigen, was Herr Stocker gesagt hat: Die Organisationen, die am runden Tisch für diese fünfzehn Projekte unterschrieben haben - mit Ausnahme des Projekts in Chlus in Graubünden, das der Rat eingefügt hat, über das wir hier aber nicht diskutieren müssen -, sind tatsächlich nicht diejenigen, die heute in Fundamentalopposition sind. Das waren der WWF, der Fischereiverband und Pro Natura. Das muss man hier anerkennen. Sie haben aber auch in der Meinung unterschrieben, dass sie dann einer rechtlichen Überprüfung stattgeben können. Es ist schon störend, dass andere Organisationen jetzt mit grundsätzlicher Opposition das Volksverdikt offensichtlich nicht akzeptieren wollen.
Bezüglich Vertrauen beim Volk muss ich auch etwas sagen, nachdem Ständerätin Z'graggen das angesprochen hat: Ich höre jetzt viele fragen, warum diese sechzehn Projekte immer noch blockiert sind, nachdem wir doch darüber abgestimmt haben. Das ist eben die andere Seite. Als Ausweg aus dieser Diskussion müssen wir einen Weg finden, mit dem es keine Fundamentalopposition mehr gibt, die Projekte aber betreffend Ausgleichsmassnahmen trotzdem rechtlich überprüft werden können. Ich glaube, das muss der Weg sein.
Deshalb unterstütze ich hier - auch wenn ich mich fundamental für mehr Stromproduktion einsetze - vor dem Hintergrund des Versprechens, das im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates und von mir persönlich bei verschiedenen[NB]Abstimmungsauftritten gegeben wurde, die Minderheit Stocker.
Ich muss aber in Zusammenhang mit der laufenden Debatte diejenigen Organisationen, die hier bei ihrer Fundamentalopposition bleiben wollen, jetzt aufrufen, doch einfach Gespräche mit den Investoren zu führen. Auf der einen Seite sind die Investoren der wichtigen Projekte gehalten, verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen anzubieten. Auf der anderen Seite sind die Schutzorganisationen, die die Projekte grundsätzlich ablehnen, gehalten, von ihrer grundsätzlichen Ablehnung wegzukommen und das Gespräch zu suchen. Dann sollte es im Rahmen dieser Debatte möglich sein, den Minderheitsantrag auf Streichung dieses Artikels anzunehmen.
Ich rechne damit, dass es erst im Herbst zur Schlussabstimmung kommen wird. Der Beschleunigungserlass ist mir wichtig. Idealerweise würde es natürlich schon im Sommer dazu kommen, aber ein halbes Jahr wird es auf jeden Fall dauern. Diese Zeit steht jetzt den Betroffenen, die vielleicht Befürchtungen um das Beschwerderecht haben, zur Verfügung, aber auch den Investoren, die jetzt halt den anderen Teilnehmern des runden Tisches aufzeigen müssen, welche Massnahmen hier getroffen werden. [PAGE 1423]
Im Abstimmungsbüchlein, sehr geehrte Frau Ständerätin Chassot, steht, und das ist eigentlich eine normale Formulierung, dass der Bundesrat und das Parlament - es war eine sehr grosse Mehrheit - dieses Gesetz so verabschiedet haben. Ich habe das Amtliche Bulletin nicht vor mir und weiss nicht, ob wir explizit über das Verbandsbeschwerderecht diskutiert haben. Es ist richtig, dass nirgends gesagt wurde, das Verbandsbeschwerderecht würde in der weiteren Debatte nie angefochten werden. Aber es wurde immer gesagt, dass dieses Recht bestehe und dass eine rechtliche Überprüfung möglich bleibe. Im Abstimmungskampf haben sich letztlich alle, gestützt auf die Botschaft, dahin gehend geäussert, dass die rechtliche Überprüfung möglich bleibe. Zumindest ich als Bundesrat stehe diesbezüglich klar zu meinem Wort. Dem wurde in der Debatte, so würde ich es formulieren, nicht widersprochen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Ich werde natürlich auch offerieren, Gespräche mit diesen zwei Playern zu führen, wenn das gewünscht wird. Ich glaube, wir müssen im Interesse dieser Projekte eine Lösung finden, bevor wir hier dann in eine weitere Runde gehen müssen. Wenn diese drei Projekte nicht realisiert werden können, dann fehlt diese Produktion im Winter, das müssen wir schlicht und einfach sagen. Wir brauchen die 6 Terawattstunden, sie wurden mehrfach erwähnt; wir brauchen sie zwingend, und wir müssen hier zu einer Lösung kommen. Ich mache nochmals einen Aufruf aus diesem Saal an die Betroffenen: Die Investoren sollen ihre Möglichkeiten bei Ausgleichsmassnahmen und Ersatzmassnahmen aufzeigen, und von den Schutzorganisationen, die nicht am runden Tisch unterschrieben haben, darf bei einer Zustimmungsrate von 70 Prozent erwartet werden, dass sie von der Fundamentalopposition wegkommen, ansonsten gefährden sie ganz viel in diesem Land.