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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-12-19

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Bei dieser Bestimmung geht es um die Frage: Wollen wir einen Kompromiss, der zwischen Verbänden und Beteiligten getroffen und dann demokratisch abgesegnet wurde, hintertreiben lassen oder nicht? Das ist die Frage, die wir hier beantworten müssen.

Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz das grössere Bild zeichnen. Das ist wichtig für das Verständnis der Massnahme, die die Mehrheit hier vorgesehen hat. Ich habe es bereits angetönt: Man rechnet damit, dass wir bis 2050 eine zusätzliche Stromproduktion von 50 Terawattstunden benötigen. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass ich gerade gestern eine Interpellation eingereicht habe. Diese Schätzung ist ja eigentlich eine Massgabe für die politischen Entscheide, die wir fällen. Ich bin sehr gespannt auf die Antwort des Bundesrates und darauf, ob die Schätzung überhaupt aufrechterhalten werden kann oder ob wir sie aufgrund von zusätzlichen und immer stärker nachgesuchten Anwendungen im Bereich von KI und Blockchain massiv nach oben korrigieren müssen. Man rechnet damit, dass diese Anwendungen nur schon von 2022 bis 2026 zu einer Verdoppelung des Energie- und Strombedarfs führen. Das heisst: Man muss damit rechnen, dass wir in unserem Land bis ins Jahr [PAGE 1418] 2050 nochmals massiv mehr Stromproduktion zubauen müssen.

Über was sprechen wir jetzt? Wir sprechen darüber, dass wir mit dem vorhin erwähnten "Solar-Express" 2 Terawattstunden Strom produzieren können. Wir sprechen darüber, dass wir mit dem "Wind-Express" 2 Terawattstunden an Stromproduktion zubauen können - immer im besten Fall. Wir sprechen darüber, dass wir mit den sechzehn Wasserkraftprojekten, die Bestandteil des vom Schweizervolk abgesegneten Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sind, nochmals 2 Terawattstunden Strom zubauen können. Alles in allem sind das etwa 6 Terawattstunden.

Jetzt müssen wir aber bedenken, dass alleine mit der Abschaltung von Beznau I und II in den Jahren 2032 und 2033 rund 5 Terawattstunden Strom wieder wegfallen. Das heisst, mit den von mir eben beschriebenen Massnahmen - wenn sie denn auch tatsächlich funktionieren - haben wir gerade einmal den Ausstieg von Beznau I und II kompensiert.

Es wurde bereits darauf hingewiesen: Wir brauchen in unserem Land nicht nur in der Summe eine viel grössere Stromproduktion, sondern insbesondere in Bezug auf die sich abzeichnende Lücke beim Winterstrom. Dort spielen eben die Produktion und die Speichermöglichkeiten eine Rolle.

Es ist ja unbestritten, dass wir insbesondere die Wasserkraftwerke als Speicherkapazitäten benötigen. Darum geht es bei diesen sechzehn Projekten. Nun hat man bei diesen sechzehn Projekten wie gesagt einmal einen Kompromiss geschlossen. Das war übrigens kein Kompromiss im Sinne von: Welches sind die für die Stromproduktion besten Projekte? Es war ein Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen Zubau von Stromkapazitäten und Umweltschutz. Es ist nicht so, dass genau diese Projekte für den Stromproduktionszubau am schnellsten, besten und nützlichsten sind, sondern es war eben ein Kompromiss, selbstverständlich auch unter dem Aspekt des Schutzes der Umwelt. Das ist die Grundlage. Mindestens fünfzehn dieser sechzehn Projekte, es wurde gesagt, sind bewilligungsfähig - das sechzehnte kam ja dann noch dazu, wie wir wissen. Es sind also bewilligungsfähige Projekte.

Es sind Projekte, die standortgebunden sind und sich dann auch nicht mehr verändern. Das heisst, grundsätzlich wusste man, wovon man sprach. Die Schweizer Bevölkerung hat - das ist meine These, und ich glaube, sie ist nicht völlig widerlegbar - der Stromgesetzgebung insbesondere aufgrund dieser sechzehn Projekte so deutlich zugestimmt. Das war der Kern dieser Vorlage, neben vielen anderen Massnahmen, die aber alle sehr technisch waren und in der Diskussion nicht gross zur Sprache kamen. Das war wirklich der Kern.

Jetzt müssen wir einfach Folgendes zur Kenntnis nehmen: Wir können jetzt schon sagen, ja gut, jetzt öffnen wir das Feld bereits wieder, partiell oder total, und dann können alle wieder die entsprechenden Möglichkeiten der Verbandsbeschwerde wahrnehmen. So wird dann dieser Kompromiss von einer Seite hintertrieben - Entschuldigung, wenn ich das sagen muss. Es handelt sich hier nicht einfach um irgendwelche Aussagen, die ich jetzt mache, nein: Wie wir wissen, sind bei den Projekten Grimselsee, Gornergrat und Trift bereits Einsprachen eingegangen bzw. angekündigt worden.

Es kommt dazu, dass die drei genannten Projekte die grössten der insgesamt sechzehn Projekte sind. Sie versprechen einen Zubau im Umfang von 1,3 Terawattstunden, während alle sechzehn Projekte zusammengenommen rund 2 Terawattstunden zusätzliche Energie bringen würden. Allein auf diese drei Projekte liessen sich also zwei Drittel des Energieausbaus zurückführen. Das ergibt sich aus der neuen Stromgesetzgebung, die von der Schweizer Bevölkerung breit diskutiert worden ist.

Ich gebe zu, dass die Erfolgsquote von Verbandsbeschwerden am Bundesgericht hoch ist. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass es sehr viele Verfahren gibt, die gar nicht erst vor das Bundesgericht kommen, und dass allein die Möglichkeit, Verbandsbeschwerden einzureichen, zu massiven Verzögerungen führen kann. Dass die Verbandsbeschwerden mitunter zu enormen Verzögerungen führen, sehen wir beim Projekt zur Erhöhung der Grimsel-Staumauer: Nach zwanzig Jahren hat man bei diesem Projekt immer noch keine Lösung gefunden. Was bedeutet aber eine Verzögerung der Projekte aufgrund von Beschwerden? Es bedeutet eine Verteuerung der Gestehungskosten und damit natürlich auch eine Verteuerung der Stromkosten zulasten der Industrie und der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben am Montag hier davon gesprochen, dass die hohen Stromkosten ein wesentliches Problem für die Schwerindustrie seien. Insofern haben wir ein Interesse daran, dass diese sechzehn Projekte, die einen Kompromiss darstellen, der von der Schweizer Bevölkerung direkt-demokratisch abgesegnet worden ist, so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Jetzt wurde gesagt, wir sollten das Skalpell ansetzen. Ich bin damit einverstanden, Herr Kollege Stocker; dazu würde ich sogar Hand bieten. Ich würde Hand bieten für eine Lösung, die nicht einfach mit der Abschaffung des Beschwerderechts bei diesen sechzehn Projekten einherginge, sondern vorsähe, dass nur noch ganz spezielle Fälle angefochten werden könnten. Aber, ehrlich gesagt, eine solche Lösung ist noch nicht in Sicht. Es gab ja den Beschluss des Nationalrates, und es gab Anträge in der Kommission, aber das waren alles keine befriedigenden Lösungen. Da hat man etwa bei der Repräsentanz dieser Verbände angesetzt, und Stiftungen hätten dann quasi einen Unterstützungsverein gründen müssen, mit einer Mindestrepräsentanz. Das sind doch gekünstelte, willkürliche Einschränkungen in Bezug auf Organisationen, die so nicht aufrechterhalten werden können. Insofern: Zeigen Sie mir eine Möglichkeit. Ich würde Hand bieten für eine Lösung, aber es müsste eine Lösung sein, die funktioniert, die gerechtfertigt werden kann und die vor allem der Zielsetzung Genüge tut, diese absolut notwendigen Projekte möglichst schnell zum Ziel zu bringen. Solange keine solche Lösung auf dem Tisch liegt, müssen wir uns, im Sinne einer sicheren Stromversorgung in der Zukunft, an diese sechzehn Projekte halten und sie umsetzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen. Selbst dann ist ein Grossteil der Herausforderungen, die sich uns in Bezug auf die Stromversorgungssicherheit in unserem Land stellen, noch lange nicht gemeistert.