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Stocker Simon · Ständerat · 2024-12-19

Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Ich möchte die Debatte nicht künstlich verlängern, aber ich möchte einfach nochmals ein, zwei Hinweise geben.

Was macht denn unseren Rechtsstaat schlussendlich aus? Demokratische Entscheidungen und rechtliche Möglichkeiten, Entscheidungen anzufechten. Ich war selbst acht Jahre Mitglied einer Stadtregierung. Wir haben Schulhäuser gebaut, wir haben Altersheime gebaut, wir haben Kindergärten gebaut. Und wissen Sie, was passiert ist? Obwohl es Volksentscheide gab, haben doch tatsächlich Anwohnerinnen und Anwohner gegen solche Projekte Einsprache erhoben. Was ist denn jetzt die Konsequenz, wenn wir es gleich machen? Sollen wir in Zukunft Rechtsmittelmöglichkeiten abschaffen, nur weil uns diese Einsprachen nicht gefallen? Mein Motto [PAGE 1420] war damals: Die Projekte müssen besser werden, damit wir Einsprachen verhindern können. Das muss doch die Motivation sein. Bei Wasserkraftprojekten irgendwo im Wallis haben Sie keine Anwohner, die Einsprache erheben können. Dort gibt es nur Verbände, die sich für die Natur wehren können. Ich finde, es ist doch eine einigermassen seltsame Haltung, dass es uns aufgrund demokratischer Entscheidungen nicht gefällt, wenn Menschen oder Organisationen Einsprache erheben.

Kollegin Crevoisier Crelier hat es erwähnt: Die Organisationen am runden Tisch haben explizit gesagt, dass das Verbandsbeschwerderecht aufrechterhalten wird. Keine der Organisationen hat eine Erklärung unterschrieben, es sei darauf zu verzichten. Meines Wissens hat bisher keine der Organisationen Einsprache gegen ein Projekt erhoben. Sie müssen mich korrigieren, wenn es anders wäre. Bisher halten die Organisationen also ihr Wort. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.

Ein weiteres wichtiges Element: Zur Abstimmung vor einem halben Jahr stand im Abstimmungsbüchlein auf Seite 44 - und auch Bundesrat Rösti hat dies der Bevölkerung gesagt -, dass wir das Verbandsbeschwerderecht bei einer[NB]Zustimmung[NB]nicht abschaffen. Wir schaffen es nicht ab. Ich glaube auch, dass sich die Organisationen vom runden Tisch sehr bewusst sind, welche Verantwortung sie den Projekten gegenüber haben. Zu sagen, die Bevölkerung hätte mit dem Ja zur Stromgesetzgebung auch das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft, ist eine Interpretation, die so nicht stimmt, oder es ist einfach Ihre Version des Abstimmungsresultates.

Wo ich Kollege Burkart recht gebe: Wir haben das Ei des Kolumbus noch nicht gefunden, was die Verbandsbeschwerde betrifft. Die untaugliche Lösung des Nationalrates mit den 50[NB]000 Mitgliedern ist Willkür. Man will einfach ein oder zwei Organisationen ganz bewusst treffen. Hier eine willkürliche Regelung erfinden, das können wir rechtsstaatlich gesehen natürlich nicht machen. Aber wir sind einfach noch nicht am Schluss unserer Gedanken angelangt. Das Verbandsbeschwerderecht jetzt einfach ganz abzuschaffen, weil wir es noch nicht zu Ende gedacht haben, ist doch weiss Gott nicht die Arbeit, die ein Ständerat macht, und nicht die Art, wie wir an dieses Problem herangehen sollten.

Lassen Sie uns doch die nötige Zeit nehmen, um das nochmals miteinander anzuschauen. Ich biete Hand. Ich habe Ihnen das - auch öffentlich - schon gesagt. Ich biete Hand für Lösungen. Ich glaube, wir werden auch Lösungen finden, wenn wir uns nochmals ein paar Monate Zeit nehmen, um hier eine taugliche und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Insofern würde ich Sie wirklich bitten, das Kind hier nicht mit dem Bade auszuschütten. Der Beschleunigungserlass, wie er jetzt vorliegt, geht in eine mehrheitsfähige Richtung. Aber wir sollten ihn jetzt nicht mit solchen Extremlösungen gefährden.