Z'graggen Heidi · Ständerat · 2024-12-19
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-19
Wortprotokoll
Weil jetzt der Rat beschlossen hat, die Beschwerdelegitimation der Umweltverbände einzuschränken, schlage ich Ihnen als kleines Korrektiv eine Kompromisslösung vor, die dazu beitragen könnte, die doch verhärteten Positionen allenfalls aufzuweichen.
Ich meine, es ist unabdingbar - und das hat jetzt auch Bundesrat Rösti ausgeführt -, dass die berechtigten Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes weiterhin umfassend berücksichtigt werden. Um dies zu gewährleisten, schlage ich Ihnen vor, dass die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) verbindlich in die Verfahren eingebunden wird. Wie Sie wissen, ist die ENHK eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie ist die Expertenkommission mit dem Fachwissen, das wir im Natur- und Landschaftsschutz brauchen. Sie berät den Bundesrat, die Kantone und die zuständigen Departemente in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes, und um solche geht es hier bei diesen Projekten. Sie erstellt Gutachten und Stellungnahmen für Behörden und Gerichte.
In den anstehenden Verfahren zu den Wasserkraftprojekten könnte die ENHK als neutrale Instanz eine ausgewogene Bewertung sicherstellen, und zwar über alle sechzehn Projekte. Dies würde eine unabhängige Beurteilung bringen. Es würde Optimierungsmöglichkeiten für Natur und Landschaft bringen, und es brächte eine verbindliche Prüfung. Die Behörden müssten also die Empfehlungen der ENHK prüfen und sagen, wie sie damit umgehen.
Ich betone: Die ENHK hat keine Beschwerdelegitimation. Das heisst, es würde nicht zu Verzögerungen kommen, sondern das Gutachten der ENHK - falls sie nicht sowieso ein Gutachten machen muss, weil es sich um ein Schutzgebiet handelt - würde einen Teil einer Umweltverträglichkeitsprüfung darstellen. In einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden nämlich die Auswirkungen auf Natur und Landschaft geprüft, und so würde dieses Kapitel angereichert durch die Vorschläge, Erwägungen, Empfehlungen der ENHK. Deshalb habe ich Ihnen Artikel 9 Absatz 3ter StromVG vorgeschlagen.
Ich rede gleich auch zu Artikel 33d Absatz 2 StromVG. Dieser Artikel würde nur aufgenommen, wenn Sie meinem Antrag zu Artikel 9 Absatz 3ter zustimmen würden. Sonst würde er automatisch wegfallen und ich würde diesen zweiten Antrag dann zurückziehen. In diesem Artikel geht es darum, dass wir eine Übergangsbestimmung brauchen, weil die Verfahren teilweise schon gelaufen sind und man nicht nachträglich eine Änderung machen kann.
Ich lege Ihnen also ans Herz, dies hier als Kompromiss und auch als Zeichen des Interesses an einem Natur- und Landschaftsschutz aufzunehmen.