Lexipedia

Bäumle Martin · Nationalrat · 2024-12-20

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-20

Wortprotokoll

Zuerst zum Vorgehen: Einen Rucksack mit einem artfremden Geschäft auf eine Vorlage zu packen, ohne die üblichen Verfahren wie eine Vernehmlassung, eine rechtliche und saubere sachliche Prüfung durchzuführen, ist unserer Institutionen unwürdig. Aus meiner Sicht - ich bin schon lange in diesem Rat - ist dies einmalig und einzigartig. So etwas sollte nicht geschehen.

Zum Materiellen: Auf der einen Seite machen wir heute in der Industriepolitik einen Schritt mit der Brechstange. Wir senden den Unternehmen und der Wirtschaft ein falsches Signal, notabene der Wirtschaft, die diese Vorlage ablehnt. Wir öffnen die Büchse der Pandora. Auf der anderen Seite haben wir Massnahmen, die tatsächlich unsere Aufgabe wären - nämlich die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, wie zum Beispiel ein CBAM -, seit Monaten oder Jahren bewusst verzögert. Es besteht ein grosses Risiko, dass wir mit dieser Spritze, die wir heute geben, auch eine Folgespritze auslösen, weil es nicht reicht. Was tun wir, wenn das Geld weg ist und eine weitere Anfrage kommt? Sagen wir dann Nein, oder müssen wir dann Ja sagen, weil wir haften?

Nun zum Wichtigsten, zur Verfassungsmässigkeit: Bundesrat und Verwaltung haben diese Massnahme von Anfang als nicht verfassungskonform bezeichnet. Das Parlament ist die Hüterin der Verfassung. Wir kennen keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Das heisst, es ist unsere Aufgabe, die Verfassungsmässigkeit ernst zu nehmen, zu prüfen und uns daran zu halten. Die Mehrheit hat Alternativen oder Möglichkeiten, die Verfassungsmässigkeit einigermassen sicherzustellen, in den Wind geschlagen und abgelehnt.

Das Gutachten des BJ - man nennt es auch "Einschätzung" - war ebenso klar und eindeutig wie die Aussagen von Verwaltung und Bundesrat. Es lag den Räten aber nicht einmal vor, um die Vorlage in dieser Frage beurteilen zu können. In der Kommission wurde es bewusst ignoriert, noch schlimmer: Es wurde ein weiteres Gutachten zitiert, das die Verfassungsmässigkeit belegen sollte, nämlich das Gutachten Uhlmann, das von Stahl Gerlafingen AG in Auftrag gegeben wurde. Der Auftraggeber des Gutachtens war also ausgerechnet derjenige, der von uns diese Vorlage will. Das nennt man Gefälligkeitsgutachten. Auf so ein Gutachten die Verfassungsmässigkeit zu stützen, ist dieses Rates unwürdig und aus meiner Sicht und Erfahrung einmalig, einzigartig und inakzeptabel.

Bevor ich zum Schluss komme, muss ich mir noch eine kleine Bemerkung erlauben: Ich habe hier wieder Votanten gehört, die das Hohelied auf die Kernenergie gesungen haben, wonach mit der Kernenergie alle Probleme gelöst wären. Wir müssen festhalten:

1.[NB]Hätten wir überhaupt solche neuen Kernkraftwerke geplant, würden sie vermutlich noch gar nicht stehen.

2.[NB]Würden sie stehen, wäre ihr Strom so teuer, dass die Probleme noch viel grösser wären, weil die Kernenergie ökonomisch gar nicht tragfähig ist.

Wenn etwas für Probleme mit den Energiepreisen gesorgt hat, dann war es das Festhalten an billigem Öl und Gas direkt aus Russland. Engpässe und hohe Preise erreichten wegen Putins Krieg den Peak. Wir müssen über diese Ursachen sprechen und nicht über falsche Ursachen.

Zum Schluss: Aus all diesen Gründen lehnt die Grünliberale Fraktion die Vorlage als einzige Fraktion geschlossen ab. Ich danke Herrn Nordmann für die Adelung unserer Fraktion.