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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-06-05

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Im Namen einer zuversichtlichen, frohen Kommissionsminderheit will ich versuchen, Ihnen nahe zu bringen, was im Nationalrat vermutlich relativ überraschend beschlossen worden ist. Ich bitte Sie wirklich eindringlich, diesen Text einmal zur Hand zu nehmen. Sie stellen dann fest, dass da steht, bis Ende 2009 dürften "gentechnisch veränderte Organismen, die bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden, weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden". Das Wort "Forschung" oder "Forschungsverbot" findet hier in diesen Gesetzestext in keiner Weise Eingang.

Welches waren die Motive, die im Nationalrat zur Einfügung dieses neuen Absatzes 5 geführt haben? Es war die grosse Sorge - auch in bäuerlichen Kreisen - um die Akzeptanz der ganzen Landwirtschaft, der ganzen Landwirtschaftspolitik in breiten Bevölkerungskreisen, insbesondere auch bei den Konsumenten. Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass diesbezüglich in weiten Kreisen grosse Sorgen bestehen, es könnten Dinge passieren, die dann letztlich auch für die Volksgesundheit sehr schädlich wären.

Es ist bisher kein Wort davon gesagt worden, doch wer gestern die "Neue Zürcher Zeitung" gelesen hat, weiss es: Es stand geschrieben, dass irgendwo über 110 000 Unterschriften für eine Gentech-Moratoriums-Initiative liegen. Obwohl Sie mir alle vorrechnen werden, dass seit 1891 von 156 Initiativen bloss 13 angenommen worden sind, würde ich Ihnen sagen: Volksinitiativen in Berechnungen und politische Überlegungen mit einzubeziehen ist nicht immer das Dümmste. Ich habe mir von Kreisen im Nationalrat, die diesen Absatz 5 befürworten, sagen lassen, dass man sich zum Teil natürlich erhofft, den Initianten durch die Aufnahme dieses Absatzes 5 auch etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, weil die Initiative erheblich weiter geht als dieses Moratorium hier im Landwirtschaftsgesetz.

Es ist auch argumentiert worden, es sei wohl klüger, ein solches Moratorium durch einen Parlamentsbeschluss auf Gesetzesstufe festzuhalten, statt es über eine Initiative allenfalls plötzlich in der Verfassung zu haben. Es ist weiter argumentiert worden, das Landwirtschaftsgesetz sei für diese Bestimmung durchaus der angebrachte Ort, nachdem es sich eben um landwirtschaftliche Tatbestände handle.

Von Forschung - das habe ich gesagt - ist nicht die Rede. Forschung wird sein müssen. Forschung ist in der Gesetzgebung auch klar geregelt und wird stattfinden. Man könnte sogar argumentieren, dass die Forschung durch dieses Freisetzungsmoratorium mindestens fünf Jahre lang unter relativ ruhigen Bedingungen und ohne ständige politische Diskussion stattfinden könnte. Der Forschungstätigkeit sollte es durchaus förderlich sein, wenn sie sich nicht vor dem Hintergrund ständiger öffentlicher Auseinandersetzungen abspielen muss.

Ich schliesse damit aus zeitökonomischen Gründen und sage Ihnen Folgendes: Ich bin davon überzeugt, dass der einfachere Weg, hier ein Problem zu lösen, Akzeptanz zu schaffen und Akzeptanz zu festigen, über diese Lösung gewählt werden kann und dass dann Forschung, mindestens während dieser fünf Jahre, ohne ständige politische Einwirkung gemacht werden kann.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag dieser kleinen Minderheit zuzustimmen.