Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Hier möchte ich abschnittweise vorgehen, weil mehrere, allerdings zum Teil geringfügige Differenzen bestehen.
Bei Absatz 1 geht es um die Übergangsbestimmungen, welche als Folge des Versteigerungsmodells bei den Fleischkontingenten notwendig werden. In dieser Übergangsbestimmung wird die stufenweise Einführung der Versteigerung geregelt.
Hier beantragen wir also Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.
In Absatz 1bis geht es um Fleischkategorien, für welche in Artikel 48 eine Ausnahme von der Versteigerung besteht. Auch hier ist für die Jahre 2005 und 2006 eine Übergangsbestimmung nötig, allerdings ist die Formulierung des Nationalrates nicht ganz geglückt:
1. Statt "Zollkontingente" muss der Begriff "Zollkontingentsanteile" verwendet werden, und das generell für die Absätze 1bis, 1ter und 1quater.
2. Die Formulierung des Nationalrates bei Absatz 1bis würde bewirken, dass die Kontingentsanteile 2005 und 2006 bei zugeschnittenen Rindsbinden aufgrund der Zahl der beschauten Schlachtungen von inländischen Tieren zugeteilt werden müssten. Nach geltendem Recht werden sie jedoch entsprechend der Menge zugeschnittener und eingesalzener Rindsbinden inländischer Tiere zugeteilt.
Richtigerweise muss Absatz 1bis somit so lauten, wie es Ihnen die Kommission beantragt.
In Absatz 1ter ist eine analoge Anpassung zu Absatz 1bis angebracht. Auch hier beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Antrag der Kommission.
Zu Absatz 5: Wie es der Präsident einleitend schon gesagt hat, geht es um das Freisetzungsmoratorium von GVO in der Landwirtschaft, das der Nationalrat mit einem relativ knappen Ergebnis in Kommission und Rat - im Rat waren es 83 zu 78 Stimmen - beschlossen hat.
Ihre vorberatende Kommission hat das Moratorium deutlich abgelehnt, mit 9 zu 2 Stimmen. Ich versuche, Ihnen die Gründe darzulegen:
1. Vor knapp drei Monaten wurde ein analoges Moratorium nach langer Diskussion und einem Entscheid für klare und strenge Vorschriften im Bereich Freisetzung und Deklarationspflicht im Gentechnikgesetz abgelehnt. Es ist keine effiziente Parlamentsarbeit, wenn nach so kurzer Zeit ein Moratorium über die Hintertür nun im Landwirtschaftsgesetz wieder zur Diskussion gestellt und eingeführt werden soll.
2. Ein Moratorium wird den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz in der Biotechnologie treffen. Das ist einer [PAGE 480] der wenigen Zukunftsmärkte, in welchen die Schweiz eine Spitzenposition innehat. Es ist unter anderem dank den Steuern und hoch bezahlten Arbeitsplätzen auch in diesen Wirtschaftsbereichen möglich, dass wir uns die erheblichen Mittel für die Unterstützung der schweizerischen Landwirtschaft leisten können. Der Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz soll nicht durch ein Moratorium geschädigt werden. Das Moratorium hätte weiter gehende Auswirkungen, als es der Wortlaut des Textes hergibt.
3. Das Moratorium steht quer in der internationalen Landschaft. Die EU ist daran, ihr De-facto-Moratorium aufzuheben und durch ein strenges System von Bewilligungen und Deklarationen zu ersetzen. Die EU beschreitet somit den von der Schweiz im Frühjahr beim Gentechnikgesetz beschlossenen Weg. Zweifeln wir doch nicht dauernd daran, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden, wenn wir sehen, dass andere genau diese Wege nach uns beschreiten! Jetzt ein Moratorium einzuführen würde die Schweiz somit isolieren. Ausserdem haben die Vereinigten Staaten und weitere Länder, darunter Entwicklungsländer, bei der WTO eine Klage gegen das Moratorium der EU eingereicht. Sollte die Schweiz ein Moratorium beschliessen, so laufen wir Gefahr, gegen internationales Recht zu verstossen. Die Zeche dieser Politik hätten der Konsument über höhere Preise und die Exportwirtschaft über Strafzölle zu bezahlen.
4. Die Bauern sollen nicht bevormundet werden, sondern wählen, welche Produkte sie zu welchem Preis auf den Markt bringen können. Neue Technologien dürfen nicht von unseren Landwirten fern gehalten werden, nachdem die Landwirte jetzt in die unternehmerische Freiheit entlassen werden sollen. Wenn GVO-Nahrungsmittel nicht abgesetzt werden können, so werden die Landwirte diese auch nicht herstellen wollen.