preparatory:AB 35156
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Nur eine Bemerkung im Anschluss an das Votum von Herrn David: Wir beraten neben dem Landwirtschaftsgesetz auch das Kartellgesetz. Dort haben wir eine Bestimmung in Artikel 4 Absatz 2 eingefügt, welche die Marktmacht von solchen Unternehmen, falls nur noch zwei bestünden, erfasst. Hier wäre das Auffangnetz im Kartellgesetz gegeben. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir also auch hier, sollte es zu dieser Konzentration kommen, wie sie von Herrn David geschildert worden ist, entsprechende Schutzvorkehrungen haben, wenn das Kartellgesetz angenommen wird. Genau für solche Fälle haben wir versucht, im Kartellgesetz diesen Artikel 4 Absatz 2 zu modifizieren.