Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Wir kommen zur "Schlachtplatte": (Heiterkeit) Hier geht es um die viel diskutierte Versteigerung von Zollkontingenten beim Fleisch. Grundsätzlich - das ist der zentrale Ausgangspunkt für die Debatte zu dieser Frage - hat die Kommission einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf das Modell des Nationalrates und des Bundesrates einzuschwenken. Ich betone "einstimmig"; es hat also innerhalb der Kommission keine anderen Anträge gegeben. Das hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass namhafte Berufs- und Standesorganisationen der Bauern in dieser Frage eine veränderte Haltung eingenommen haben.
Beim Standpunkt, wie wir ihn schon in der ersten Runde beantragt haben, geht es um einen zentralen Wegweiser für die Ausrichtung der zukünftigen Landwirtschaftspolitik. Wir wissen es: Wir haben tiefrote Bundesfinanzen, wir haben stagnierende Löhne; es ist für den Steuerzahler und die Konsumenten nicht mehr verständlich, wenn über Bundesmittel und hohe Fleischpreise eine Rentenbildung ermöglicht wird. Mit dem Systemwechsel können schliesslich - das ist ein wichtiger Punkt - auch die Kosten der Schlachtabfallentsorgung gedeckt werden. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor - noch klarer als in der ersten Beratung, nämlich, wie ich es gesagt habe, einstimmig -, dem Nationalrat zu folgen.
Zu den einzelnen Absätzen:
Bei Absatz 1 geht es um das Versteigerungsprinzip. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.
Zu Absatz 1bis: Die Kommission war einstimmig der Ansicht, dass die vom Nationalrat gewählten 10 Prozent der Kontingente, welche für die Marktabräumung eingesetzt werden sollen, eine sinnvolle Lösung darstellen. Die Kommission folgte auch folgenden Abänderungsanträgen der Verwaltung:
1. Zugeschnittene Binden sollen von dieser Regel ausgenommen werden. Das reflektiert den Status quo. Ausserdem haben die Bindenfabrikanten, welche Trockenfleischprodukte herstellen, kein Interesse am Kauf von lebenden Tieren.
2. Der zweite Zusatz ist dadurch begründet, dass die Importeure von Koscher- und Halalfleisch nicht dazu verpflichtet werden können, lebende Schlachttiere zu ersteigern, da deren rituelle Schlachtung in der Schweiz verboten ist. Das sind die Abweichungen, die sich in der Fassung des Ständerates gegenüber derjenigen des Nationalrates ergeben. Ich bitte Sie, der Fassung der Kommission in Absatz 1bis zuzustimmen.
Bei Absatz 2 beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Nationalrat, d. h. zum Bundesrat. Es handelt sich um eine Folgeänderung, die bei der Versteigerungslösung systemimmanent ist.
In Absatz 3 kommen wir zum so genannten Metzgerabsatz. Hier will die Minderheit David eine Sonderbestimmung für die gewerblichen Metzger einführen. Die Mehrheit Ihrer Kommission - 8 zu 4 Stimmen - lehnt dies aus den folgenden Erwägungen heraus ab:
Die Minderheit will die gewerblichen Metzgereibetriebe vor einem Verdrängungskampf schützen. Verhindert werden soll, dass es am Schluss nur noch ganz wenige Importeure gibt. Nach dem Spezialschutz für die inländischen Fleischproduzenten soll ein analoges Vehikel für die gewerblichen Metzgereibetriebe geschaffen werden. Allerdings: Von den heutigen rund 1600 Metzgern schlachtet nur noch die Hälfte selber und hat im heutigen System damit noch Zugang zum Fleischimport. Durch das neue System, also den Übergang zur Versteigerungslösung, würden nun aber auch die restlichen 800 Metzger wieder Zugang erhalten. Dank eines transparenten Versteigerungssystems können auch Kleinmetzgereien, welche heute nicht mehr schlachten, ein Kontingent ersteigern. Dies wird in Zukunft wichtig sein. So wird die Zahl der Schlachthöfe angesichts der ab 2005 geltenden sanitarischen Bestimmungen weiterhin abnehmen. Ausserdem zeigen die Erfahrungen aus dem Bereich der Fleischspezialitäten, wo es heute schon Versteigerungen gibt, dass der Minderheitsantrag nicht notwendig ist. Dank dem Versteigerungssystem hat sich der entsprechende Importanteil der beiden Grossverteiler an diesen Fleischspezialitäten zugunsten der spezialisierten Betriebe verringert. Die Befürchtungen, die beiden Grossverteiler würden die ganzen Kontingente wegschnappen, haben sich hier nicht bewahrheitet.
Schliesslich noch Folgendes: Protektionismus ist generell schlecht und wird durch den Konsumenten und Steuerzahler bezahlt. Dass wir die Landwirte schützen, trifft zu, wird von der Bevölkerung unterstützt und durch die Multifunktionalität der Landwirtschaft auch gerechtfertigt. Es stellt sich aber nun die Frage, ob auch das Gewerbe mit der Begründung geschützt werden soll, dass eben die Landwirte geschützt werden. Überspitzt formuliert könnten die beiden Grossverteiler in einigen Jahren, wenn ausländische Detailhandelsketten, wie sie heute auf den schweizerischen Markt drängen, oder neue Anbieter über das Internet erfolgreich werden, mit analogen Argumenten auch einen entsprechenden Schutz verlangen.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in einen Argumentationsnotstand gerät, wenn der Schutz der gewerblichen Metzger vor dem dem Wettbewerb ausgesetzten restlichen Kleingewerbe zu rechtfertigen ist. Müssen dann ähnliche Massnahmen nicht auch für andere vom Strukturwandel betroffene Gewerbekreise getroffen werden? Einen solchen wirtschaftspolitischen Sündenfall wollte die Kommission nicht begehen.
Sie beantragt Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen, beim Antrag der Mehrheit zu bleiben und hier keine besonderen Bestimmungen für das Metzgereigewerbe einzuführen. Die Versteigerung von Fleischspezialitäten hat gezeigt, dass ein konkurrenzfähiges Metzgereigewerbe bestehen kann - auch gegenüber den beiden Grossverteilern.