Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Herr Schmid hat die Sache eigentlich nochmals auf den Punkt gebracht. Sie sehen, dass die Kommission den Absatz 1 beibehalten möchte, wie das der Nationalrat beschlossen hat. Das Bundesamt bestimmt also weiterhin, wie viel Butter im Rahmen dieses Zollkontingentes eingeführt werden kann.
Die Crux liegt bei Absatz 2: In der Kommission haben wir die Kann-Formulierung so verstanden, dass diese Zollkontingentsanteile diesen genannten Produzenten und weiteren Kreisen zugeteilt werden können, aber nicht müssen. Die Auslegung, der Sinn der Bestimmung ist aber ein anderer: Wenn Zollkontingentsanteile zugeteilt werden, dann können sie nur an diese hier genannten Kreise zugeteilt werden, nicht aber an aussen stehende Dritte. Da muss man öffnen, obwohl vielleicht in näherer Zukunft keine grossen Veränderungen eintreten. Aber dieser geschlossene Kreis muss geöffnet werden. Es ist der Sinn des Antrages Ihrer Kommission, dass man bei der Verteilung auch aussen stehende, hier nicht genannte Kreise berücksichtigen kann. Wenn Sie den heutigen Text belassen, wie es der Nationalrat getan hat, dann schränken Sie diesen Kreis ganz klar ein. Das, meine ich, sei nicht richtig.
Ich bitte Sie, den Antrag Cornu abzulehnen, bei Absatz 2 dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und diesen Absatz zu streichen. Der Nationalrat oder die nationalrätliche Kommission müsste das Verhältnis von Absatz 3 zu Absatz 1 noch klären, insbesondere was die Kompetenz des Bundesamtes betrifft.