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Wyss Sarah · Nationalrat · 2025-03-03

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Jedes Jahr im Herbst wird die Höhe respektive der Anstieg der Krankenkassenprämien verkündet, zuerst durch den Bundesrat, aber meist sind es danach die Kantone respektive die zuständigen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren, welche für die steigenden Krankenkassenprämien geradestehen müssen. In den Jahren um 2019 schien die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund - sagen wir es diplomatisch - etwas verbesserungswürdig zu sein.

Der erste Teil dieser Vorlage möchte genau dieses Problem lösen. Die Kantone sollen stärker und frühzeitig in den Prämiengenehmigungsprozess mit einbezogen werden und auch wieder Stellung nehmen können zu den für ihr Gebiet vorgeschlagenen Prämien. Dies verlangt auch die Motion Lombardi 19.4180. Im zweiten Teil dieser Vorlage sollen zu hohe und damit zu viel bezahlte Prämien neu an die Kantone zurückerstattet werden, sofern die Prämien vollständig über die Prämienverbilligungen oder die Ergänzungsleistungen finanziert wurden.

In Ihrer Kommission war man sich vollends einig, dass, auch wenn sich die Situation hinsichtlich des Einbezugs der Kantone bereits verbessert hat und der Handlungsbedarf nicht mehr ganz so virulent zu sein scheint, diese Änderungen doch zielführend seien. Eine Befürchtung wurde hinsichtlich einer möglichen Verzögerung geäussert. Diese konnte jedoch aus dem Weg geschafft werden, wo doch eine Verzögerung gemäss Artikel 16 Absatz 6 ausgeschlossen wird.

Der zweite Teil der Vorlage, ich habe es vorhin kurz erwähnt, nämlich, dass zu viel bezahlte Prämienbeträge dorthin zurückgehen sollen, wo sie bezahlt wurden, erschien allen zielführend. Kurz angeschnitten wurde in der Kommission das Thema, ob nur vollständig übernommene Prämien oder auch teilweise bezahlte Prämien zurückerstattet werden sollen. Hier schliesst sich die Kommission dem Bundesrat und dem Ständerat an. Ein Antrag, dass die Kantone die zurückerstatteten Gelder wieder in die individuellen Prämienvergünstigungen investieren müssen - das wäre eine Änderung von Artikel 18 Absatz 2 gewesen -, wurde abgelehnt und auch nicht als Minderheitsantrag eingegeben.

Bereits der Ständerat ist am 11.[NB]Dezember 2024 ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Er hat sie schliesslich ohne Änderungen in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 2 Stimmen angenommen.

La modification de la loi sur la surveillance de l'assurance-maladie a deux objectifs: d'une part, le renforcement de la position des cantons dans la procédure d'approbation des primes et, d'autre part, la modification des modalités de la compensation des primes encaissées en trop.

Le premier changement correspond également au but visé par la motion Lombardi 19.4180, tandis que la seconde partie répond à un souhait exprimé par plusieurs cantons. Le projet n'a pas été contesté en commission. Les trois points suivants ont toutefois été discutés.

Il s'agit, pour le premier, de la question de savoir si une plus grande implication des cantons ne rallongerait pas la procédure. Cela a été clairement rejeté et est ancré dans la loi à l'article 16 alinéa 6.

Quant au deuxième point abordé, les cantons auraient souhaité que les primes partiellement payées leur soient remboursées. Or, le Conseil fédéral et le Conseil des Etats ont estimé que les avantages tirés d'une solution aussi compliquée ne sont pas suffisants. Votre commission est du même avis que le Conseil des Etats.

Le troisième point discuté en commission visait à permettre aux cantons de continuer à utiliser l'argent remboursé, destiné à la réduction individuelle des primes, pour la réduction individuelle des primes. Cette proposition a été très clairement rejetée au sein de la commission.

Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission - es gab 20 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen -, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch in der Detailberatung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.