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de Courten Thomas · Nationalrat · 2025-03-03

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-03

Wortprotokoll

In dieser Vorlage geht es um die Umsetzung einer Motion, mit der wir den Bundesrat bereits vor sieben Jahren, im Jahr 2018, beauftragt haben. Die Motion wurde in beiden Räten deutlich angenommen. Schon damals war die Absicht, der Kostensteigerung im Bereich der Laboranalysen entgegenzutreten.

Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass die Kostenentwicklung in diesem Bereich noch viel stärker ist, als man es damals angenommen hat. Insgesamt beliefen sich die Kosten für medizinische Laboranalysen in der Schweiz in den letzten Jahren auf rund 2,3 Milliarden Franken, und sie steigen weiter, im ersten Halbjahr 2024 gar um 13 Prozent. Es geht munter weiter so, wenn wir nicht - und das ist der Punkt dieser Vorlage - ein strukturelles Problem im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) angehen.

Das strukturelle Problem besteht in der subsidiären Tarifsetzungskompetenz des Bundesrates. Mit der erwähnten Motion wollen wir Artikel 52 KVG dahin gehend ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig durch die Tarifpartner verhandelt werden. Das ist gut und richtig so, aber das allein reicht nicht. Die Vertragspartner müssen auch frei entscheiden können, mit wem sie schlussendlich einen Vertrag abschliessen. Sonst kann einer der Verhandlungspartner ein Ergebnis blockieren, weil er die subsidiäre Bundesratskompetenz zu seinem eigenen Vorteil ausnützt.

Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass mit dem neuen Ansatz auch innovative Laboranalysen schneller vergütet werden, wenn Versicherer und Leistungserbringer die Tarife aushandeln, schneller, als wenn das Eidgenössische Departement des Innern über die Aufnahme auf die Analysenliste entscheidet und dann die Höchsttarife festlegen muss.

Wer ehrlich argumentiert, wird auch weiter von einem stetigen Prämienwachstum ausgehen. Mit dieser Vorlage könnten wir die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler nachhaltig und längerfristig entlasten, und zwar ohne jeglichen Qualitätsverlust für die Patientinnen und Patienten. In einem Bereich, in dem die starke Automatisierung erhebliche Skaleneffekte ermöglicht, lassen sich die weiter steigenden Kosten nicht rechtfertigen. Das EDI hat im Jahr 2022, das wurde bereits erwähnt, auch gehandelt und die Analysentarife bei den Grosslaboren um 10 Prozent gesenkt. Die einfachen Analysen in den Arztpraxen waren davon nicht betroffen. Die Massnahme des Bundesrates hat Wirkung gezeigt, aber nicht auf Dauer. Diese ist schon wieder verpufft, und die Kosten steigen weiter an.

Der Bundesrat hat in einer Antwort auf eine Interpellation aus dem Jahr 2022 eine Neutarifierung der Laboranalysen für 2025, für dieses Jahr, in Aussicht gestellt. Auch das ist bereits wieder überholt. In einer aktuelleren Interpellationsantwort geht der Bundesrat davon aus, dass gemäss heutiger Zeitplanung die Inkraftsetzung des neu revidierten Tarifs voraussichtlich erst 2027 möglich sein sollte. Das heisst auf Deutsch, kurz und knapp: Im heutigen Rahmen geht es nicht vorwärts. Deshalb müssen wir den Rahmen öffnen. Zukünftig sollen die Analysen durch die Tarifpartner ausgehandelt werden. Das wäre somit ein Wechsel von einem Amts- zu einem Verhandlungstarif, was international übrigens schon vielerorts etabliert ist. Damit der Wettbewerb gestärkt wird und[NB]die[NB]Prämienzahlerinnen und Prämienzahler von tieferen Prämien profitieren können, wäre die Lockerung des Vertragszwangs auch zwingend. Zu beachten ist, dass auch beim Verhandlungstarif alle vom Bundesamt für Gesundheit zugelassenen Analysen von den Krankenkassen vergütet werden müssen.

Die Versicherungen sollen aber mit allen zugelassenen Laboren günstige Konditionen aushandeln können, ohne dabei nicht wirtschaftliche Angebote berücksichtigen zu müssen - das wäre ja der wesentliche Unterschied. Als Patient ist mir ein qualitativ einwandfreier Test wichtig und nicht das Labor, welches den Test durchführt. Mehr Wettbewerb täte nicht nur der Laborbranche, sondern dem gesamten Gesundheitswesen gut, davon bin ich zutiefst überzeugt. Nicht betroffen von solchen Änderungen wären übrigens die Spitallabore, weil deren Kosten ja in den Pauschalen entsprechend vergütet werden.

Daher bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, einzutreten und die Vorlage so zu verabschieden.