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Hess Lorenz · Nationalrat · 2025-03-03

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion schlägt Ihnen vor, auf das Geschäft einzutreten und der Mehrheit zu folgen, das heisst, den sogenannten Wechsel vom Amts- zum Vertragstarif zu vollziehen.

Zu dieser Haltung kommen wir im Wesentlichen aus drei Gründen. Erstens: Wenn wir uns die Frage stellen, ob wir Wettbewerb oder staatlich garantierte Tarife vorziehen, dann gelangen wir zur Überzeugung, dass die Vorteile des Wettbewerbs in Bezug auf Qualität und Kosten im Vergleich zum System der garantierten Tarife überwiegen. Zweitens: Sehr wahrscheinlich macht es auch im Bereich der Laboranalysen Sinn, die Tarifpartner in die Verantwortung zu nehmen. In die Verantwortung nehmen heisst auch, zu versuchen, etwas zur Kostenbremse beizutragen. Ein dritter und nicht [PAGE 6] unwesentlicher Punkt: Wenn man das heutige Verfahren anschaut und sich vor Augen führt, wie eine Laboranalyse im Verfahren der Tarifpartner genehmigt werden könnte, dann ist davon auszugehen, dass es mit dem Wechsel tatsächlich möglich wäre bzw. die Chance bestünde, dass innovative Produkte - und diese sind in diesem Bereich sehr wichtig, gerade was die Forschung anbelangt - schneller auf die Analysenliste kämen. Dies wäre wiederum von Vorteil für die Patientinnen und Patienten.

Wichtig ist zudem, festzuhalten, dass es bei diesem Wechsel einzig um die Aushandlung der Tarife geht. Welche Analysen vergütet werden, würde immer noch das EDI bestimmen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt.

Eine Lockerung des Vertragszwangs, wie sie mit der Formulierung gemäss Mehrheit zwangsläufig einherginge, ist aus unserer Sicht durchaus ein Mittel, um unseren Zielen im Bereich der Qualität und der Kosten etwas näher zu kommen. Entscheidend ist dabei selbstverständlich, dass die Transparenz sowie das Informieren der Patientinnen und Patienten und der Leistungserbringer gewährleistet ist. Das heisst konkret, dass diese Information erfolgen muss, wenn ein Leistungserbringer im betreffenden Fall eben nicht über einen Zusammenarbeitsvertrag mit dem Versicherer verfügt. Wichtig ist auch, dass nur die Laboratorien betroffen wären, die keine Analysen in der Grundversorgung erbringen.

Um es kurz zu sagen: Wenn wir uns einig sind, dass die Zielsetzung darin besteht, dass wir mehr Wettbewerb wollen, weil wir uns davon etwas versprechen, dass wir mehr Qualität wollen und dass wir nicht zuletzt auch eine gute Kostenkontrolle wollen, dies wiederum mit dem Ziel, letztlich Preissenkungen zu erreichen und dadurch die Prämien weniger ansteigen zu lassen, dann sollten wir eintreten und in den einzelnen Artikeln jeweils den Antrag der Mehrheit unterstützen.

Es ist belegt, dass der berühmte Handlungsbedarf, der für das Gesundheitswesen immer wieder genannt wird, in diesem Fall gegeben ist. Der Bundesrat hat 2022 mit einer linearen Kürzung bereits versucht, der Kostenentwicklung entgegenzuwirken. Der Vorstoss aus dem Ständerat, der dieser Vorlage zugrunde liegt, wurde angenommen, dann erfolgte auf wundersame Weise eine Kehrtwende. Aber die Begründung des Vorstosses bleibt inhaltlich richtig, ebenso wie die vorgenannten Gründe, die uns dazu führen, Ihnen zu empfehlen, einzutreten und jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

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