Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-06-05
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-05
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Wir müssen ja als Erstes den Grundsatzentscheid fällen, ob wir diesen Absatz 3 überhaupt wollen oder nicht. Erst dann stellt sich die Frage nach dem Antrag der Minderheit II. Ich glaube, man muss sich zuerst fragen: Wollen wir diesen Absatz 3?
Aber nun zur Sache: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit II (David). Es wird von der Mehrheit gesagt, das Festhalten an Absatz 3 bringe die gewünschte Flexibilität. Ich muss Ihnen gestehen: Ich bin auch für Flexibilität. Aber ich bin erstens der Meinung, dass die in Absatz 3 nun vorgeschlagene Flexibilität nicht das ist, was wir brauchen - Herr David hat es dargelegt. Zweitens haben wir mit Artikel 31 eine bessere Art der Flexibilität; das ist doch das Entscheidende.
Herr Cornu, wenn Sie sagen, dass möglicherweise Branchenorganisationen vorhanden seien, die Absatzmärkte haben, welche dann eine grössere Milchmenge bedingen, dann können Sie das mit Artikel 31 ohne weiteres lösen. Dort ist nämlich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die einzelnen Branchenorganisationen bei gutem Marktverlauf dem Bundesrat beantragen können, die Kontingentsmenge ihrer Produzenten zu erhöhen. Genau diese Flexibilität ist vorhanden. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Flexibilität mit dem vorliegenden Absatz 3 stehe oder falle. Das trifft nicht zu.
Hinzu kommt, dass dieser Absatz 3 eben auch erhebliche Mängel hat. Herr David hat auf einige hingewiesen. Ich möchte noch beifügen, dass diese Bestimmung im Grundsatz bereits eine Ungleichbehandlung beinhaltet. Und zwar besteht die Ungleichbehandlung darin, dass es auf der einen Seite Produzenten geben wird, die weiterhin der Kontingentierung und auch den damit verbundenen Sanktionen unterliegen, und dass diese dann auch die Flexibilität nicht haben, weil sie zur Ausdehnung ihrer Kontingente weiterhin mieten oder kaufen müssen. Auf der anderen Seite gibt es Produzenten, die vielleicht in glücklicheren Umständen leben - für die sie nichts können - und die dann grössere Möglichkeiten haben.
Fachleute sagen auch, dass die Branchenorganisationen handeln können. Das ist doch das Entscheidende! Es geht doch darum, dass die Branchenorganisationen handeln können, wenn sie Märkte haben. Das ist doch das Entscheidende, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, weil eben Artikel 31 zur Verfügung steht.
Es kommt dann noch hinzu, dass sehr viele ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug von Absatz 3 vorhanden sind. Ich bin der Meinung, dass wir uns für diese Übergangsphase - wir haben ja ihre Dauer bis 2009 fixiert - im Vollzug nicht noch zusätzliche Probleme aufhalsen sollten; das sollten wir vermeiden.
Es ist jetzt insofern eine neue Situation, als eben Absatz 2, der diverse Ausnahmen vorgesehen hat, weggefallen ist. Ich meine, dass wir vor diesem Hintergrund jetzt konsequent bleiben sollen. Wir haben jetzt 2009 das Ende der Kontingentierung. Absatz 2, der verschiedene Ausnahmen vorsieht, haben wir gestrichen. Deshalb sollten wir jetzt diesen Weg konsequent weiterverfolgen und dann 2009 aufhören.
Die Flexibilität am Markt, das scheint mir im Hinblick auf die völlige Freiheit ganz entscheidend zu sein, ist mit Artikel 31 vollumfänglich gegeben, und die Produzenten und die Branchenorganisationen sollen das vor dem Hintergrund von Artikel 31 nutzen.
Als Letztes: Die Gefahren, die mit den Möglichkeiten von Absatz 3 verbunden sind, dürfen nicht unterschätzt werden. Ich bin deshalb der Meinung, dass die Minderheit II (David) [PAGE 464] im richtigen Sinne Antrag stellt und dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen sollten.