Marti Samira · Nationalrat · 2025-03-03
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-03
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente)" wurde in der Volksabstimmung vom 3.[NB]März 2024 - übrigens genau heute vor einem Jahr - mit 58,3 Prozent angenommen. Im Oktober 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente. Er sieht vor, sie ab dem Jahr 2026 einmal jährlich im Dezember auszubezahlen und sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren. Zudem soll der Bundesanteil an den AHV-Ausgaben von heute 20,2 auf neu 19,5 Prozent gesenkt werden. Damit würde der Bundesanteil an der 13.[NB]AHV-Rente von 850 auf 450 Millionen Franken reduziert werden, und der Finanzierungsbedarf in der AHV würde um weitere 400 Millionen Franken ansteigen.
Die SGK-S nahm am 29.[NB]Oktober 2024 die Beratungen zu diesem Geschäft auf und entschied dabei, die Vorlage zur Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente von der Vorlage zu ihrer Finanzierung zu trennen. Die SGK-S beschäftigt sich im Moment mit der Finanzierung. Unter anderem prüft sie eine Vorlage zur gemischten Finanzierung sowie einen umfassenderen Finanzierungsansatz, der auch eine Erhöhung oder gar Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare prüfen will. Diese Arbeiten sind aber nach wie vor am Laufen.
Folglich beschäftigte sich der Ständerat im Dezember 2024 noch nicht mit der Finanzierung, sondern lediglich mit der Umsetzung. Er nahm den Entwurf 1, der Ihnen heute vorliegt, ohne Änderung und einstimmig mit 42 zu 0 Stimmen an.
Die SGK-N beriet an ihrer Sitzung vom 16.[NB]Januar 2025 ausschliesslich den Entwurf[NB]1. Er sieht, wie gesagt, vor, dass die 13.[NB]AHV-Rente einmal jährlich im Dezember anteilsmässig an die Personen ausbezahlt wird, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Altersrente haben. Verstorbene Personen haben also keinen Anspruch auf die 13.[NB]AHV-Rente. Die SGK-N findet die einmal jährliche Auszahlung ebenfalls einstimmig richtig: einerseits, weil im Abstimmungskampf die Analogie zum 13.[NB]Monatslohn sehr prominent war, und andererseits, weil sie für die einzelnen Personen in ihrem ökonomischen Effekt besser wirkt als eine monatliche Auszahlung. Es kommt hinzu, dass die Umsetzung in Form einer jährlichen Auszahlung hinsichtlich der Koordination mit anderen Sozialversicherungen, namentlich mit den Ergänzungsleistungen, deutlich einfacher ist.
Nicht Bestandteil der 13.[NB]AHV-Rente sind die Rentenzuschläge für Frauen der Übergangsgeneration, die zum Ausgleich der Erhöhung des Frauenrentenalters gedacht sind. Dieser Zuschlag ist nicht Bestandteil der Altersrente, sondern wird ausserhalb des AHV-Systems als Ausgleich dieser Massnahme ausbezahlt. Die 13.[NB]AHV-Rente wird allerdings nur auf die Altersrente der AHV selbst gewährt; der Rentenzuschlag gehört somit nicht dazu.
Eine Minderheit Porchet will dies bei Artikel 34bis mit einem neuen Absatz 4bis anpassen, welcher vorsieht, dass auch auf die Rentenzuschläge für die Frauen der Übergangsgeneration, also der Jahrgänge 1961 bis 1969, eine 13.[NB]AHV-Rente ausbezahlt wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dies nicht notwendig ist, und möchte daher auf diese Anpassung verzichten.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem einstimmigen Entscheid zu folgen und den Entwurf 1 wie vorliegend zu unterstützen. So ist sichergestellt, dass die 13.[NB]AHV-Rente im Dezember 2026 ein erstes Mal ausbezahlt werden wird.