Lexipedia

preparatory:AB 351857

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Ich nehme hier Stellung zu den einzelnen Minderheiten.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe b sowie Absatz 2 lehnen wir den Antrag der Minderheit Wyssmann ab und schliessen uns dem Ständerat an. Vonseiten des Bundesamtes für Justiz wurde uns dargelegt, wie Werbung zu verstehen ist und dass Verkaufsförderung und Sponsoring ebenfalls dazugehören. Das ist unseres Erachtens auch logisch. Wir finden deshalb, dass es nichts bringt, noch einmal die gleiche Debatte zu führen.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a sind wir nun aber tatsächlich an einem kritischen Punkt in diesem Gesetz angelangt. Man muss die Initiantinnen und Initianten beim Wort nehmen, die immer betont hatten, sie wollten kein vollständiges Werbeverbot. Einem solchen kommt die Version des Bundesrates, die vom Ständerat übernommen wurde, nun aber gleich. Werbung in Schweizer Printmedien wäre damit nicht mehr möglich. Dies widerspricht auch klar dem Gebot der Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung der Initiative. Die Begründungen, die man diesbezüglich zum Teil im Ständerat gehört hat, wirken zudem etwas an den Haaren herbeigezogen, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf. Ein Ständerat erzählte, er schaue jeweils mit seiner neunjährigen Tochter die "NZZ" an. Es kann ja nicht sein, dass er ernsthaft behauptet, dass seine Tochter zu rauchen beginnt, weil es in der "NZZ" eine Abbildung einer elektronischen Zigarette hat. Es ist völlig unbestritten, und da kann ich Sie beruhigen, [PAGE 26] dass etwa in einem Micky-Maus-Heft keine Werbung für Tabakprodukte erscheinen darf. Aber in Publikationen, die sich an eine erwachsene Leserschaft richten, soll Werbung zugelassen sein.

In Ihrer SGK wurde diskutiert, wie man dies sicherstellen könnte. Es wurden uns dazu Listen präsentiert, die Auskunft über die Struktur der jeweiligen Leserschaft geben. Mit dem Antrag, den die Mehrheit nun stellt, ist nicht mehr viel Werbung möglich. Das ist kein Kompromiss. Wir unterstützen deshalb hier die Minderheit I (Glarner), die fordert, dass Werbung zulässig ist, wenn die Leserschaft der entsprechenden Publikation zu mindestens 95 Prozent aus Erwachsenen besteht. Den Antrag der Minderheit II (Porchet), die ein faktisches Verbot will, lehnen wir ab.

Im Übrigen ist diese Diskussion schon etwas seltsam, um es einmal so zu sagen. In der vorletzten Session haben wir über direkte und indirekte Presseförderung gesprochen, und wir tun es auch jetzt wieder. Gewisse von Ihnen waren und sind immer noch bereit, grosse Summen fliessen zu lassen, damit die Presse überleben kann. Wenn es nun darum geht, dass sich die Presse aus eigenen Einnahmen finanzieren können soll, ist dieses Anliegen offenbar nicht mehr so wichtig. Ich muss Ihnen sagen, ich finde das nicht sehr stringent.

Bei Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e unterstützen wir die Mehrheit, die dem Ständerat folgen will. Entscheidend ist, dass Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Damit ist die Forderung der Initiative erfüllt. Die Formulierung "geeignete Massnahmen" wird nur wieder zu Diskussionen darüber führen, welche Massnahmen als geeignet erachtet werden können.