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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-03-03

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird überall der Mehrheit folgen. Aber bei uns ist es fast wie in einer Familie: Es gibt einige, die nicht folgen und deshalb nicht überall der Mehrheit die Stimme geben werden.

Im Detail: Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b sowie Absatz 2 geht es um die Einschränkung der Werbung. Wir unterstützen die Mehrheit und akzeptieren, dass die vom Bundesrat ergänzten Begriffe "Verkaufsförderung" und "Sponsoring" eingefügt werden, um den Volkswillen umzusetzen. Wir können lange darüber streiten, ob Verkaufsförderung und Sponsoring zur Werbung gehören oder nicht - dennoch ein kurzer Ausflug: Werbung hat ganz klar das Ziel, Aufmerksamkeit auf ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Marke zu lenken und potenzielle Kunden zum Kauf anzuregen. Die Mittel dazu sind Anzeigen in Medien, TV, Radio, online, Print, Plakaten, Social-Media-Kampagnen; ich glaube, das ist allen klar. Bei der Verkaufsförderung ist das Ziel, kurzfristig den Absatz durch konkrete Anreize zu steigern. Dazu braucht es auch Mittel. Das können Rabatte, Gutscheine, Sonderaktionen oder Treueprogramme sein. Aber auch auf diesen Gutscheinen, Sonderaktionen oder Treueprogrammen ist mit grösster Wahrscheinlichkeit der Absender genannt, also derjenige, auf dessen Produkt sie sich beziehen. Deshalb sind wir der Meinung, dass Verkaufsförderung eben auch genannt werden soll.

Beim Sponsoring ist es so, dass man mit Sponsoring eine Veranstaltung, Personen oder Organisationen unterstützen möchte, um die eigene Marke positiv zu präsentieren oder auch Assoziationen zu schaffen. Die Mittel dazu sind Ihnen auch bekannt: Das sind in der Regel finanzielle Gelder, Bereitstellung von Produkten, also Barprodukte, oder Dienstleistungen. Auch hier ist es so, dass diese Produkte dann natürlich den Namen des Sponsors tragen, und auch die finanzielle Unterstützung hat einen Absender. Deshalb wollen wir hier die Mehrheit unterstützen.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Presseerzeugnisse. Wir können weder die Minderheit Glarner noch die Minderheit Porchet unterstützen. Ein totales Verbot in der Presse, auch für Magazine, die sich beispielsweise nur an Erwachsene richten, oder in Firmenbroschüren oder in Hauszeitungen, welche sich an einen bekannten, geschlossenen und verifizierten Adressatenkreis richten, geht uns eindeutig zu weit. Der Idee eines festgelegten Schwellenwertes sind bereits einmal Mehrheiten aus diesem Rat und dem Ständerat gefolgt. Die mir vorliegenden WEMF-Daten von 2023 zeigen nämlich, dass es nur wenige Publikationen - meist kleinere regionale Zeitungen oder spezifische Fachzeitschriften - gibt, die mehr als 98 Prozent erwachsene Leserinnen und Leser erreichen. Damit ist unserer Meinung nach das Werbeverbot für Minderjährige erfüllt.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e unterstützen wir die Mehrheit, da sie präzisiert und eine Sicherstellung verlangt, dass an öffentlichen und Minderjährigen zugänglichen Orten Werbung weder sichtbar noch zugänglich ist. Das schützt die Minderjährigen - und darum geht es hier -, beinhaltet auf der anderen Seite aber doch gewisse infrastrukturelle Anpassungen, zum Beispiel bei Raucherlounges an Flughäfen. Die entscheidende Formulierung für uns ist: "[...] es ist sichergestellt [...]." Der Begriff "geeignete Massnahmen" könnte zu Streitigkeiten bezüglich der Frage führen, welche Massnahme denn effektiv geeignet ist und welche nicht.

Damit sind wir bei einem zentralen Punkt der gesamten Revision. Die Wirtschaft, die Tabakindustrie, die Werbebüros, die Verkaufsstellen, aber auch die Aufenthaltsorte, seien es Flughäfen, Bahnhöfe oder was auch immer, und die Konsumenten benötigen endlich Klarheit, wie sie künftig das Geschäft bedienen sollen, einkaufen können oder bauliche Massnahmen vornehmen müssen. Einfach zur Erinnerung: Auch mit einem Werbeverbot für Minderjährige werden weiterhin Raucher ihre Zigarette oder ihren Zigarillo kaufen. Das ist nämlich nicht verboten und darf auch nicht verboten werden. Klarheit für alle diese Stakeholder gibt es, wenn die Differenz hier in diesem Absatz geschlossen wird.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt die Einschränkung der Werbung, wenn diese die Minderjährigen betrifft. Deshalb folgen wir der Mehrheit und bitten Sie, dies auch zu tun.