Müller Damian · Ständerat · 2025-03-04
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04
Wortprotokoll
Die intensive Frühintervention ist wissenschaftlich breit anerkannt und erzielt gute Ergebnisse bei der Förderung von Kleinkindern mit einer schweren Form von Autismus-Spektrum-Störungen. Sie kann das Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der betroffenen Kinder verbessern, insbesondere weil die Plastizität des Gehirns in diesem Entwicklungsstadium noch sehr ausgeprägt ist.
Die Frühintervention umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Der Beitrag der IV an die Kosten der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen ist Teil eines Pilotversuchs, der noch bis Ende 2026 läuft. Der Bundesrat möchte diesen nun fest verankern. Weil es sich dabei um eine Verflechtung von medizinischen und pädagogischen Massnahmen handelt, wird eine detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen erschwert. Medizinische Massnahmen werden von der IV bezahlt, die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen. Um eine finanzielle Unterstützung durch die IV zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung.
Die Gesamtkosten für die Frühintervention werden auf gut 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen Frühinterventionskosten festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht. Auch Reisekosten werden teilweise vergütet. Die Änderung des Gesetzes hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.
In der Vorlage ist zudem vorgesehen, Daten zu sammeln, die anschliessend an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden, um die Mittel und auch die langfristigen Wirkungen der intensiven Frühintervention zu beurteilen. Sechs Jahre nach Verabschiedung der Gesetzesänderung ist eine Evaluation geplant.
Der Bundesrat hat die Botschaft am 21.[NB]August 2024 verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Wintersession 2024 beraten und nach kleinen Anpassungen mit 130 zu 54 Stimmen angenommen. Die SGK-S hat die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung[NB]zur[NB]intensiven[NB]Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Die Kommission beantragt in allen Punkten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Die Vorlage ermöglicht es der IV, gezielt auch die intensive Frühintervention und den Abschluss des laufenden Pilotversuches mit Pauschalbeiträgen zu unterstützen.