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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

Dies ist auch ein Kernelement, ich habe es in der Einleitung schon gesagt. Es geht um die Kostenfolgemodelle. Wir haben diese eingeführt, der Nationalrat ist uns gefolgt, hat aber die Gesetzesformulierung etwas angepasst. Er hat präzisiert, dass Kostenfolgemodelle auch bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste verfügt werden können. Damit kann besser auf die betroffenen Medikamente eingegangen werden.

Zudem hat er in Ziffer III mit den Absätzen 5bis und 5ter zwei Übergangsbestimmungen eingefügt. So soll gemäss Absatz 5bis eine Übergangsfrist von zwei Jahren für Medikamente gelten, die bereits auf der Spezialitätenliste geführt werden. Demnach wird der vor dem Inkrafttreten von Artikel 52e erzielte Umsatz während zwei Jahren nicht berücksichtigt, sondern nur der Mehrumsatz im Vergleich zum Jahr vor dem Inkrafttreten. Absatz 5ter sieht eine Überprüfung der Auswirkungen der Kostenfolgemodelle sechs Jahre nach Inkrafttreten vor. Die gleichen Ergänzungen hat der Nationalrat auch im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung eingefügt.

Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben ihre Beschlüsse ohne Gegenantrag gefasst. Wie erwähnt, wurden die Kostenfolgemodelle ohne Vernehmlassung in das Paket aufgenommen. Es wurden verschiedene Diskussionen mit den zwei grössten Pharmaverbänden und den damaligen zwei Versicherungsverbänden geführt. Man hat sich angenähert. Einzelne Anliegen der Industrie flossen in die Gesetzgebung ein.

Die Kosteneinsparungen werden weiterhin auf 300 bis 400 Millionen Franken geschätzt. Generika wurden nicht in die Kostenfolgemodelle einbezogen, weil dort ein anderer Preismechanismus und ein anderes Preisgefüge bestehen. Es hätte, so wurde uns in der Kommission versichert, keinen Sinn gemacht, sie auch in die Kostenfolgemodelle einzubeziehen, weil die Preise schon so tief sind und eine Rückerstattung nichts bringen würde. Hingegen sind vor allem Originalpräparate sowie Originalpräparate, deren Patent abgelaufen ist, berücksichtigt.

Ergänzt hat der Nationalrat insbesondere den letzten Satz der Absätze 1 und 2. Damit werden die Einzelfälle berücksichtigt. Bei den produktspezifischen Gegebenheiten geht es z.[NB]B. darum, dass man auch berücksichtigen könnte, dass ein konkretes Präparat besonders hohe Herstellungskosten hat, weil der Wirkstoff, auf dem es basiert, weltweit gerade knapp ist und weil die Pharmafirma im Einzelfall diese weltweite Knappheit nicht verursacht hat. Weiter wird die Anzahl vergüteter Indikationen erwähnt. Gewisse Medikamente haben bis zu zwanzig verschiedene Indikationen, also Einsatzmöglichkeiten. Die Idee, dass ein Kostenfolgemodell für jede einzelne Indikation möglich sein soll, wurde aber verworfen, und man ist zum Schluss gekommen, dass man das Produkt als Ganzes nimmt. Das wird mit der Formulierung des Nationalrates verdeutlicht.

Auch hier stimmt Ihre Kommission ohne Gegenantrag der Version des Nationalrates zu und will diese Differenz bereinigen.