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Bäumle Martin · Nationalrat · 2025-03-04

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: Wir hatten eine Abstimmung zum Stromgesetz. Im Rahmen dieser Abstimmung haben wir der Bevölkerung versprochen, dass das Verbandsbeschwerderecht auch für die sechzehn Wasserkraftwerke und generell vollumfänglich bestehen bleibt. Ebenso haben wir versprochen, dass die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für diese sechzehn Wasserkraftwerke zwingend umgesetzt werden müssen. Dieses Versprechen stand auch im Abstimmungsbüchlein. Wir[NB]haben[NB]in[NB]diesem Gesetz aber Verschärfungen eingeführt, damit das nationale Interesse vorgeht und eine Beschwerde zum Beispiel gegen eines dieser sechzehn Kraftwerke, die wir hier ausdrücklich beschlossen haben, schlechte Chancen hätte.

Nun wollen wir das kurz nach dieser Abstimmung umdrehen. Der Ständerat will das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Anlagen komplett streichen und bei den Ersatzmassnahmen massiv aufweichen. Das verstösst klar gegen Treu und Glauben. Ich verstehe den Ärger, den gewisse Parlamentarier gegenüber Organisationen haben, die als Einzelorganisationen ein wichtiges Projekt verhindern; ich habe diesen auch. Wir können das Beispiel Trift erwähnen - wobei ich gehört habe, dass auch bei diesem Projekt eine gewisse Aufweichung stattfindet.

Die Grünliberale Fraktion ist lösungsorientiert unterwegs. Wir wollen die Beschleunigung dieser nationalen Projekte, wir wollen aber das Referendum um jeden Preis vermeiden. Darum waren wir in der Kommission auch offen dafür, dem Ständerat entgegenzukommen, Vorschläge zu unterstützen, damit wir am Ende doch noch eine kompromissfähige Vorlage erhalten. Wichtig ist aber: Wenn wir das nicht schaffen, ist das Referendum so gut wie sicher und die Gefahr eines Scheiterns der ganzen Vorlage gross.

Diese Einführung war notwendig. Nun aber zu meiner Minderheit: Wir haben zwei Konzepte. Das Konzept, das ich Ihnen mit meiner Minderheit I bei Artikel 14c Absatz 6 beantrage, ist, dass wir das Verbandsbeschwerderecht nicht generell abschaffen, sondern einschränken. Und zwar müssen drei Organisationen zusammen die Beschwerde ergreifen. Der Antrag geht über die Wasserkraft hinaus und will alle Anlagen von nationaler Bedeutung - seien es Wasserkraftwerke, seien es Solarkraftwerke oder eben auch Windkraftwerke - gleich behandeln, er will also nicht eine einseitige [PAGE 42] Schlechterstellung gewisser Anlagen. Damit wird Gerechtigkeit und Rechtssicherheit für alle geschaffen.

Zudem sieht unser Konzept vor, die Bestimmung über Ausgleichsmassnahmen so zu belassen, wie es der Nationalrat beschlossen hat, nämlich so, dass diese vollumfänglich umgesetzt werden müssen - wie es im Stromgesetz der Bevölkerung versprochen wurde. Leider kann man nicht über Konzeptanträge abstimmen, sondern es gibt Einzelabstimmungen. Darum müssen wir in diesen jeweils richtig abstimmen, damit am Schluss das Konzept obsiegen kann.

Das Konzept der Mehrheit geht einen anderen Weg. Es will die gemeinsame Verbandsbeschwerde von drei Organisationen nur für die sechzehn Wasserkraftwerke einführen. Auch das ist ein gangbarer Weg, den die Grünliberale Fraktion nicht ausschliesst. Das würde aber heissen, dass wir diese sechzehn Wasserkraftwerke schlechterstellen gegenüber anderen Anlagen von nationalem Interesse wie etwa Wind- und Solarkraftwerken. Das ist rechtsstaatlich problematisch. Dieses Konzept geht aber davon aus, dass wir dafür bei den Ausgleichsmassnahmen dem Ständerat entgegenkommen und dort mehr zulassen. Auch da sind wir offen für eine Formulierung, die besser ist als das, was die Kommissionsmehrheit beantragt. Heute werden wir das ablehnen.

Zusammengefasst: Ich bitte Sie, das Minderheitskonzept zu unterstützen, also die gemeinsame Verbandsbeschwerde von drei Organisationen für alle nationalen Anlagen einzuführen und auf eine Änderung bei den Ersatzmassnahmen zu verzichten. Das ist im Kern die Aussage zu meinem Minderheitsantrag. Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen.