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Steinegger Franz · Nationalrat · 1999-12-13

Steinegger Franz · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Ich habe mich für teilweise befriedigt erklärt, obwohl der Bundesrat Sie wahrscheinlich - würde ich einmal sagen - bis an die Grenze gehen liess: Ich möchte jetzt sicherstellen, dass Sie den Raum innerhalb dieser Grenzen vielleicht nutzen und gelegentlich darüber hinausgehen können. Ich bin der Meinung, dass auch beim Bundesrat die Bereitschaft zu einer strategischen Veränderung beim Umgang mit dieser Problematik vorhanden sein sollte. Jetzt klebt man an der geltenden Verfassungsordnung, Gesetzgebung. Ich bin der Meinung, dass der Bund im Bereich der Beschaffung von Papieren und der Ausschaffungen mehr Aufgaben übernehmen sollte.

Diese Diskussion ist nicht jung. Seit ich im Nationalrat bin, diskutiert man über das Beschaffen von Papieren und die Ausschaffungen. Eigentlich ist man erst in jüngster Zeit einige Schritte weitergekommen, indem man die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Kantone beim Beschaffen der Papiere und bei den Ausschaffungen besser unterstützt werden.

Hier ist dieses Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sehr problematisch. Der Bund entscheidet über vorläufige Aufnahmen, die Asylgesuche; die Kantone müssen diese Entscheide dann aber vollziehen, besonders die Ausschaffungen durchführen. Ich bin der Meinung, dass wir nicht darum herumkommen werden, hier strategische Veränderungen ins Auge zu fassen, die geltenden verfassungsmässigen und gesetzlichen Zuständigkeiten so zu verschieben, dass der Bund seine Verantwortung intensiver wahrnehmen kann.

Nun spreche ich aber besonders wegen der Rückführungsklauseln, bei denen innerhalb der Bundesverwaltung offenkundig auch sehr unterschiedliche Interessen - wie ich einmal sagen möchte - vorherrschen. Die einen möchten Entwicklungshilfe leisten, die anderen müssen die Asylgesetzgebung vollziehen; Interessengegensätze sind hier offenkundig.

In der Antwort auf diese Interpellation erklärt sich der Bundesrat nun zu diesen Konditionalitäten bereit, dazu, dass wir in die Verträge mit anderen Staaten Rückführungsklauseln hineinnehmen können, bei denen sich diese verpflichten müssen, bei der Rückführung abgewiesener Staatsangehöriger mitzuwirken; geschähe dies nicht, so hätte dies Auswirkungen auf unsere Beitragsleistungen.

Mir ist klar, dass eine solche Klausel etwa im Bereich der Katastrophenhilfe nicht einfach angerufen werden könnte. Dennoch bin ich der festen Überzeugung und Auffassung, dass diese Konditionierung in allen übrigen Bereichen zur Anwendung kommen muss - auch bei sonstiger humanitärer Hilfe. Es kann nicht angehen, dass eine Abteilung unserer Bundesverwaltung irgendwelche Entwicklungsprojekte unterstützt, während die andere den Kantonen helfen soll, Ausschaffungen durchzuführen, und dort ausgelacht wird, wenn dies abgewickelt werden soll.

Wenn wir diese Forderungen aufstellen, dann betrifft dies übrigens nicht nur die Schweiz. Wenn ich die Verhältnisse bei der EU anschaue - besonders die strikten Regelungen Deutschlands -, dann bin ich der Auffassung, dass wir hier keine besondere Zurückhaltung an den Tag legen müssen.

[PAGE 2498] Ich möchte noch einmal festhalten, dass diese Regelungen, wie der Bundesrat sie hier ankündigt, nun wirklich auch in der Bundesverwaltung intern durchgesetzt werden sollen - dass nicht auf der einen Seite jene, die sich mit den Asylgesuchstellern auseinander setzen müssen, eine spezielle Interessenlage haben, und jene, die Geld verteilen wollen, dies auf der anderen Seite völlig anders handhaben.