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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-04

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, nicht auf den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative einzutreten. Der indirekte Gegenvorschlag greift mit ungerechten Mitteln in die Lebensform der Familie ein, ist ineffizient und verursacht hohe Kosten bei den Kantonen.

Die Beschäftigungseffekte, die der Bundesrat prognostiziert, sind wirklich gering oder finden nicht statt. Weshalb? Der Bundesrat sagt, dass hochgerechnet etwa 10[NB]000 bis 44[NB]000 Vollzeitäquivalente mehr generiert würden. Es handelt sich um einen einmaligen Effekt. Basierend auf der Maximalvariante des Bundesrates - es ging um Frauen, die nur einen Tag mehr pro Woche, also 20 Prozent mehr, arbeiten würden -, würde dies 44[NB]000 Vollzeitäquivalenten bzw. etwa 220[NB]000[NB]Frauen entsprechen. Nun, ist das viel oder ist das wenig? Die Schweiz hat 9 Millionen Einwohner; etwas mehr als die Hälfte davon sind Frauen. Etwa 60 Prozent von ihnen sind erwerbsfähig; das sind rund 2,7 Millionen Frauen. 220[NB]000 von 2,7 Millionen Frauen entsprechen 8 Prozent. Beim Szenario des Bundesrates mit 10[NB]000 Vollzeitäquivalenten, also beim tiefen Szenario, würden nur 2 Prozent der erwerbstätigen Frauen motiviert, mehr zu arbeiten.

Der Nutzen dieser Vorlage gemäss Berechnung des Bundesrates steht also, gelinde gesagt, in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten, die die Individualbesteuerung generiert. Der Bundesrat hat nie über die Kostenfolgen für die Kantone gesprochen. Man findet dazu keine Schätzung. Die Kantone Tessin und Aargau haben nun hochgerechnet, wie viele Steuerkommissäre notwendig wären, um schätzungsweise 85[NB]000 bzw. 140[NB]000 neue Veranlagungen zu bearbeiten. Im Kanton Tessin wären es bis zu 80 und im Kanton Aargau etwa 127 neue Steuerbeamte. Hochgerechnet auf die schweizweit 1,7 Millionen neuen Veranlagungen, die der Bundesrat uns vorrechnet, wären es zwischen 1000 und 1600 neue kantonale Steuerfachleute.

Wieso kommen die Kantone auf diese Mehrbelastung? Es wird mehr Personal auf den Steuerverwaltungen brauchen, weil bei Ehepaaren mit gemeinsamen Liegenschaften oder gemeinsamen Geschäften - natürliche Personen meine ich hier - nicht nur eine, sondern zwei zusätzliche Steuererklärungen generiert werden, weil eine Aufteilung der Erträge und Aufwände unter den Ehepaaren notwendig wird. Die gemeinsamen Vermögenswerte müssen güterrechtlich immer genau zugewiesen werden, wenn spätere Rechtsstreite verhindert werden sollen.

Dass die neuen Dossiers automatisch veranlagt werden können, ist eine absolute Utopie, denn die Einkommen werden immer mit dem Vermögenszuwachs verglichen. Kommt es bei den individuellen Steuererklärungen zu Abweichungen, werden Einkommen und Vermögenszuwachs manuell verglichen werden müssen. Somit entstehen eben mehr Dossiers, die in den Kantonen manuell bearbeitet werden müssen. Ich verweise noch auf die zusätzlichen Kosten, die bei Annahme des Einzelantrages Würth in Bezug auf die Auskunftspflicht bei Einsprachen entstehen. Das unterstreicht meine Auslegung. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone belaufen sich somit, bei 100[NB]000 bis 150[NB]000 Franken Bruttoeinkommen pro Beamten, auf rund 100 bis 160 Millionen Franken. Dabei sind die Kosten der Umstellung auf die neue Informatik usw.[NB]nicht[NB]eingerechnet.[NB]Der einzige Beschäftigungseffekt, den ich hier sehe, ist der Zuwachs an Steuerbeamten in den Kantonen.

Die Individualbesteuerung soll die Schweiz gerechter machen. Der vorliegende Gegenvorschlag schafft aber bloss Ungerechtigkeiten. Er greift in die zivile Lebensform der Menschen ein, indem gewisse Familienmodelle benachteiligt werden. Familien, bei denen ein Elternteil viel verdient und der andere vor allem für die Kinder sorgt, müssten nach dem neuen Steuermodell massiv mehr Steuern zahlen als klassische Doppelverdiener. Die Vorlage zwingt die Leute nicht in die Scheidung, würde aber faktisch steuerlich die Trennung vollziehen.

Die schweizerische Gesetzgebung und das schweizerische Steuersystem gehen davon aus, dass die Familie, heutzutage der Haushalt - aufgrund der Ausdehnung des Ehebegriffs zählen auch gleichgeschlechtliche Paare dazu -, als ein Steuersubjekt einzustufen ist. Weshalb? Weil es sich aus zivilrechtlicher Sicht um eine Gemeinschaft handelt. Ein Ehepaar respektive ein gemeinsamer Haushalt gilt zivilrechtlich als ökonomische und bisher auch als steuerliche Gemeinschaft. Für mich als Steuerexperten ist das Steuerrecht wertfrei. "Wertfrei" bedeutet, dass das Steuerrecht keine besonderen Verhaltensweisen verursacht, sondern die Verhaltensweisen neutral, eben wertfrei, behandelt. Es sollte also keine Rolle spielen, ob der eine Partner 150[NB]000 Franken verdient und der andere nichts, ob die Einkommensverteilung im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln oder von einem Viertel zu drei Vierteln steht oder ob beide Partner je die Hälfte an das Haushaltseinkommen beitragen. Das steuerliche Ergebnis sollte wertfrei bleiben. Das ist der Sinn der Familien- respektive Haushaltsbesteuerung.

Die Individualbesteuerung hingegen ist nicht wertfrei. Das erklärte Ziel des Initiativkomitees erhöht den Anreiz für Zweiverdiener-Haushalte, das Arbeitspensum in etwa fifty-fifty aufzuteilen. Denn genau dort ist der Punkt, wo künftig die Steuerbelastung zu optimieren ist. Benachteiligt sind Familien mit traditioneller Arbeitsaufteilung, bei denen nur eine Person arbeitet. Die Individualbesteuerung ist deshalb nicht wertfrei, sondern meines Erachtens ein Frontalangriff auf die Ehe.

Absolut durchschaubar ist die Taktik, mit dem indirekten Gegenvorschlag nur eine Gesetzesänderung zu machen und damit den Rückzug der Initiative zu erwirken. Ergriffen wir gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung das Referendum, hätte dies eine Volksabstimmung mit einfachem Mehr zur Folge. Mit der Individualbesteuerung gemäss dem indirekten Gegenvorschlag wird somit in Kauf genommen, dass 26 Kantone mit einer Volksabstimmung ohne Ständemehr gezwungen werden, ihre kantonalen Steuersysteme massiv anzupassen und hohe Kosten zu übernehmen. Gerade deswegen ist die Finanzdirektorenkonferenz vehement gegen die Vorlage. Das Vorgehen ist mit Blick auf den Schweizer Föderalismus äusserst gewagt. Es wurden auch Fragen zur Verfassungsmässigkeit gestellt. Es fehlen die endgültigen Antworten. Das Bundesgericht stuft die Individualbesteuerung für Einverdiener-Ehepaare ebenfalls als problematisch ein.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der grossen Minderheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen -, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten.