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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Ständerat Hegglin kritisiert die Bevorzugung von Geschiedenen gegenüber Verheirateten, weil Geschiedene nacheheliche Unterhaltszahlungen steuerlich in Abzug bringen können. Diese Regelung hat allerdings nichts mit der Individualbesteuerung zu tun, sie findet sich bereits im geltenden Recht. Es ist letztlich der Entscheid des Gesetzgebers, inwieweit familienrechtliche Pflichten steuerlich berücksichtigt werden sollen. Heute ist es so, dass nacheheliche Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden, andere familienrechtliche Leistungen hingegen nicht, zum Beispiel wenn Sie Ihre Eltern unterstützen.

Ständerat Hegglin möchte hier vor allem Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensverteilung besserstellen. Der Bundesrat hatte eine ähnliche Idee, hat diese aber nach der Vernehmlassung verworfen, weil sie doch stark kritisiert wurde. Es stellt sich auch die Frage, ob diese Regelung hier tatsächlich noch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative gewertet werden könnte, weil sie nicht zivilstandsneutral ist. Wenn man einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative macht, zur Individualbesteuerung, dann ist ja die Zivilstandsneutralität gewollt, und das wäre hier nicht der Fall.