Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2025-03-04

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich versuche mich aufgrund des bereits Gesagten zu beschränken, erlaube mir aber trotzdem, auf das eine oder andere noch kurz zu replizieren. Ich möchte Sie nichtsdestotrotz aus drei Gründen einladen, auf diese Vorlage einzutreten. Erstens ist es ein gesellschaftspolitisches Gebot, zweitens ein steuerrechtliches Gebot und drittens auch ein wirtschaftspolitisches Gebot.

In einem Punkt zum gesellschaftspolitischen Teil gebe ich Kollege Bischof recht. Es ist eine grosse Revision, vielleicht tatsächlich sogar eine der grössten oder die grösste Revision im Steuerrecht seit Jahren oder Jahrzehnten. Weshalb ist das so? Das ist aus zwei Gründen der Fall. Erstens kennen wir eine Progression, die eigentlich die Grundlage der Diskussion ist, die wir jetzt führen. Man könnte sagen, wir schaffen die Progression ab und das Problem wäre erledigt, aber wir sind uns einig, das wäre wahrscheinlich politisch weder klug noch mehrheitsfähig und würde wahrscheinlich auch dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Zweitens diskutieren wir hier darüber, weil das Steuersystem, so wie wir es jetzt kennen, zu einer Zeit eingeführt wurde, als die Gesellschaft eine [PAGE 36] andere war. Damals heiratete man, und der Mann ging arbeiten. So sah das Lebensmodell praktisch für alle aus. Das ist heute anders; die Lebensmodelle sind vielfältiger geworden. Das ist die Grundlage dieser grossen Revolution. Deshalb ist es so notwendig, dass wir sie angehen, und deshalb hat das Bundesgericht bereits 1984 entschieden, dass das Steuermodell aufgrund der veränderten Lebenssituationen und Lebensverhältnisse nicht mehr richtig sei.

Nun, Kollege Bischof ruft sogar die Französische Revolution an und sagt unter Bezug auf diese Revolution, die Revision sei absurd. Ja, die Gegner von Revolutionen sagen immer, die Revolution sei absurd. Ich bin überzeugt, damals bei der Französischen Revolution sagte der Adelsstand ebenfalls, diese Revolution sei absurd, weil er nicht realisierte, dass sich das Leben, die Lebensumstände und die Sichtweise der Menschen im Land verändert hatten. Deshalb ist es ein gesellschaftspolitisches Gebot: Man setzt beim Individuum an, man setzt beim einzelnen Menschen an, und man setzt beim Umstand an, dass die Wahl der Lebensform nicht relevant sein kann für die Art und Weise, wie besteuert wird. Es kann doch gesellschaftspolitisch nicht sein, dass das Steuerrecht mir vorgibt, ob es jetzt sinnvoll ist, dass ich heirate, oder ob es nicht sinnvoll ist. Das muss doch ein freier Entscheid jedes Individuums in diesem Land sein, völlig unabhängig von den Folgen im Steuerrecht.

Es wird dann immer gesagt, jetzt sollte etwas völlig Neues eingeführt werden. Aber wir kennen diese Individualbesteuerung ja schon. Ich bin individualbesteuert. Ich war es, als ich alleine lebte. Ich bin es jetzt, wo ich nicht alleine lebe. Ich bin individualbesteuert. Ja, man hat immer Formen der Wirtschaftsgemeinschaft. Man hat diese nicht nur, wenn man eine Ehe eingeht. Man hat sie im Konkubinat, aber man hat sie im Leben noch viel, viel häufiger auch an anderen Orten, bei einfachen Gesellschaften, Miteigentum, gemeinschaftlichem Eigentum und so weiter und so fort. Ja, das ergibt unter Umständen komplizierte steuerrechtliche Fragestellungen, die dann in der Praxis gelöst werden müssen, die in der Praxis aber immer auch gelöst wurden und zu denen sich dann eine Praxis eingestellt hat, die man dann auf alle anwendet.

Ein zweiter Punkt: Es ist ein steuerrechtliches Gebot. Ich habe es gesagt, das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Heiratsstrafe nicht in Ordnung ist. Das hat es festgestellt, weil sich die Lebensformen und Lebenssituationen geändert haben. Im jetzigen Steuerrecht hat man aufgrund der Ausrichtung auf eine Lebensform eine Privilegierung vorgesehen. Ja, das stimmt. Und wenn man an diesem Steuersystem etwas ändert, dann hat die Gruppierung, die jetzt privilegiert wird - vielleicht mit guten Gründen -, dann entsprechend einen Nachteil. Aber das bedeutet ja auch, dass die anderen Formen eben nicht privilegiert waren, sondern dass das Gegenteil der Fall war. Und dann ist es doch eine Frage - wie hat Kollege Bischof gesagt? - von Liberté und Egalité, dass man also sagt, alle müssen gleich behandelt werden. Wenn man Revisionen nicht mehr zustande bringt, weil eine privilegierte Gruppe etwas verliert, und wenn man sagt, man möchte keine Gerechtigkeit, weil sonst jemand etwas verliert, dann, meine ich, sind wir in unserem Land auf dem Holzweg.

Es wird gesagt, es gebe bei den Kantonen Einnahmenausfälle. Ja, das ist nicht wegzudiskutieren. Aber erlauben Sie mir zwei Hinweise. Man hat eine sehr lange Übergangsfrist, nämlich zehn Jahre. Ich meine, sie ist eigentlich zu lang. Gesellschaftspolitisch gesehen, ist sie zu lang. Aber unter dem Aspekt der Einnahmen der Kantone kann man sagen, okay, es braucht eine lange Übergangsfrist. Zehn Jahre sind lang. Das heisst, man hat in dieser Zeit die Möglichkeit, sich an die neuen Umstände anzupassen.

Jetzt komme ich zum dritten Punkt, zum wirtschaftspolitischen Gebot. Man muss auch beachten, dass sich die Änderung dieses Systems auf die Entscheidungen der Menschen in diesem Land auswirkt, darauf, wie sie ihre Lebenssituation organisieren, und darauf, wie sie dann besteuert werden. Das ist der wirtschaftspolitische Teil. Es gibt eine Berechnung von Ecoplan, die besagt, dass bei einer Einführung der Individualbesteuerung 40[NB]000 bis 60[NB]000 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen würden, die übrigens durch qualifizierte Frauen besetzt werden müssten, die jetzt nicht im Arbeitsprozess sind. Zudem würden rund 300[NB]000 Frauen ihr Erwerbspensum um 20 Prozent erhöhen. Das hat auch steuerrechtliche Auswirkungen, das heisst Auswirkungen auf die Einnahmen der Kantone.

Zugleich - dies als letzter Punkt unter dem Aspekt des wirtschaftspolitischen Gebotes - haben wir in diesem Land einen Umstand, den ich Sie ebenfalls zu berücksichtigen bitte, nämlich den Umstand, dass Arbeitskräftemangel herrscht. Diesen kann man auf drei Arten lösen:

Erstens löst man ihn über die Zuwanderung. Das tun wir bereits. Es ist aber ein Thema, das in der Bevölkerung künftig noch intensiv diskutiert werden dürfte. Man kann zwar sagen, dass einen das Thema der Zuwanderung nicht interessiert, und den Arbeitskräftemangel trotzdem so lösen. Ich glaube jedoch, dass das politisch nicht der richtige Ansatz wäre.

Zweitens haben wir die Möglichkeit, zu sagen, dass Menschen, die arbeiten, länger arbeiten sollen. Dann würden wir das Rentenalter erhöhen und hätten auch mehr Leute im Arbeitsprozess. Dass ich selbst das bis zu einem gewissen Grad unterstütze, dürfte bekannt sein. Wir wissen aber auch, dass das zurzeit politisch nicht - noch nicht - mehrheitsfähig sein dürfte.

Die dritte Möglichkeit heisst: inländisches Arbeitskräftepotenzial besser und gezielter abrufen. Dafür müssten wir qualifizierte Frauen, die aufgrund der Besteuerung und des Steuersystems, wie wir es jetzt kennen, entschieden haben, derzeit nicht oder weniger zu arbeiten, besser in den Arbeitsprozess reintegrieren. Das müsste ebenfalls ein Anliegen unter dem Aspekt des wirtschaftspolitischen Gebotes sein.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten: aus gesellschaftspolitischen Gründen, aus steuerrechtlichen Gründen und aus wirtschaftspolitischen Gründen.