Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-04
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04
Wortprotokoll
In dieser Debatte wurde, nicht überraschend, der Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr [PAGE 39] 1984 erwähnt, aber nicht zitiert. Ihn zu zitieren wäre noch wichtig, denn es wird in der Politik wohl kaum ein Bundesgerichtsentscheid häufiger erwähnt, aber nicht zitiert. Ich zitiere ihn, und zwar Ziffer 5 des Entscheides: "Keine Aufhebung der angefochtenen Bestimmungen, weil sich die Rechtsgleichheit weder durch ein Wiederaufleben des früheren Rechts noch durch eine schlichte Individualbesteuerung der Partner einer ungetrennten Ehe, sondern nur durch eine positive Gesetzesänderung erreichen lässt." Das Bundesgericht hat sich im Fall Hegetschweiler 1984 auch mit der Frage der Individualbesteuerung beschäftigt. Hier liegt das Fundamentalproblem in dieser Debatte. Wir reden hier im Grunde genommen über ein Tarifproblem und nur darüber und nicht über die Frage der Besteuerungsform, nicht über Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung. Das ist - um dieses Wort nochmals zu brauchen - ein fundamentaler Irrtum im Rahmen dieser Revolution.
Wenn Sie ein Softwareproblem haben, dann lösen Sie doch dieses Softwareproblem, ohne das ganze Betriebssystem zu erneuern. Das machen wir hier jetzt aber. Wir lösen das Softwareproblem, und gleichzeitig machen wir noch eine Totalreform des ganzen Besteuerungssystems über alle drei Stufen unseres Staates hinweg. Das ist doch im Grunde genommen nicht verhältnismässig. Das macht keinen Sinn.
Die Individualbesteuerung, das hat das Bundesgericht festgehalten, löst das Problem nicht, sondern schafft neue Ungleichheiten. Auch hier zitiere ich nochmals das Gericht: "Die Gutheissung der Beschwerde im Sinne des Antrags würde ausserdem dazu führen, dass in höhern Einkommensbereichen eine Individualbesteuerung bei Zweiverdiener-Ehepaaren einträte und Ungleichheit zwischen Ein- und Zweiverdiener-Ehepaaren geschaffen würde." Dies steht im Entscheid zum Fall Hegetschweiler.
Aber auch die Botschaft des Bundesrates zeigt das Problem sehr gut. Ich verweise Sie auf Seite 86 der Botschaft. Dort sind verschiedene Rechenbeispiele aufgeführt; Kollege Bischof hat schon eines erwähnt. Nehmen Sie beispielsweise den Fall zweier Familien mit 150[NB]000 Franken Gesamteinkommen. Familie A mit einer Einkommensaufteilung von 60/40 bezahlt 719 Franken direkte Bundessteuer. Familie B mit einer Einkommensaufteilung von 90/10 bezahlt 4096 Franken direkte Bundessteuer. Das ist für mich keine Frage der Weltbilder. Es soll sich jede und jeder so organisieren, wie sie oder er will. Ich bin ein durchwegs liberaler Mensch. Aber hier geht es um die Frage der Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das ist der Kernpunkt. Das ist kein Nebenprinzip, sondern ein absolutes Kernprinzip im schweizerischen Steuerrecht. Das ist im Grunde genommen und mit dem Steuerrecht gesprochen die soziale Gerechtigkeit. Darum sagt Frau Roth zu Recht, dass das, was hier auf dem Tisch liegt, nicht eine Steuergerechtigkeits-Initiative, sondern eine Steuerungerechtigkeits-Initiative ist.
Kollegin Herzog hat verschiedene neuere Bundesgerichtsentscheide zitiert. Auch heute sagt das Bundesgericht, dass die Ehe eine wirtschaftliche Einheit bildet, auch im Steuerrecht. Ich zitiere Ihnen einen neueren Entscheid, einen Entscheid vom 20.[NB]März 2023. Dort sagt das Bundesgericht: "Die Ehegatten bilden zivilrechtlich und wirtschaftlich im Prinzip eine Einheit, wobei sich die Leistungsfähigkeit des einen Partners auch nach dem Einkommen des anderen bestimmt." Das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit können Sie bei einer Ehe also nicht einfach auftrennen, sondern Sie müssen das integral betrachten.
Darum sind diese Berechnungsbeispiele in der Botschaft des Bundesrates schon erhellend. Es lohnt sich, sie anzuschauen, um zu sehen, was hier in der Praxis wirklich passiert. Das müssen Sie dann diesen Leuten erklären. Vielleicht ist in einer Familie, bei der die Ehepartner in einem Beschäftigungsverhältnis von 90 und 10 Prozent arbeiten, der Partner, der nur 10 Prozent arbeitet, gezwungen, nur so viel zu arbeiten. Vielleicht macht er eine Weiterbildung oder übernimmt Betreuungsaufgaben usw. Es ist nicht so, dass das immer nur eine Frage der Freiwilligkeit ist. Im Leben gibt es auch Sachzwänge. Am Ende des Tages muss das Steuerrecht, der Fiskus, die Frage beantworten: Was ist letztlich gerecht unter dem Titel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit? Um das geht es.
Vor diesem Hintergrund kann ich auch das Votum von Frau Moser gut nachvollziehen. Sie sagt, es liege nicht am Staat, zu sagen, wie sich eine Familie zu organisieren habe. Da bin ich voll einverstanden. Aber wenn Sie diesen Satz so zu Ende denken, dann müssen Sie im Grunde genommen ein Splitting-Modell einführen. Kollege Broulis hat das gut erläutert. Dort spielt es keine Rolle, wer wie viel zum Haushaltseinkommen beiträgt. Dem Fiskus ist es völlig egal, wie sich die Familien organisieren. Es wird zusammengerechnet und zum Satz des halben Einkommens besteuert. Das ist die simple liberale Lösung, die hier Platz greifen könnte. Aber wir haben es schon mehrfach diskutiert: Es ist letztlich eine Frage der Ausfälle. Darum sind wir hier in der Bundespolitik leider keinen Schritt weitergekommen.
Ja, die Rolle des Bundes im Verhältnis zu den Kantonen wurde verschiedentlich angesprochen, gerade jetzt von Kollege Stark. Ich möchte nicht wiederholen, was da den Kantonen blüht. Aber ein Element ist noch nicht erwähnt worden: Bei der Umsetzung in den Kantonen geht es nicht nur um das Steuerrecht. Heute ist es so, dass auf der Basis der Steuerfaktoren gemäss Gemeinschaftsbesteuerung auch verschiedene andere Rechtsbereiche reguliert werden. Denken Sie an die individuelle Prämienverbilligung, denken Sie an die Kita-Tarife in den Gemeinden, oder denken Sie an das Stipendienwesen. Das wird alles auch angepasst werden müssen. Das wird eine aufwendige, eine komplizierte, eine bürokratische Übung. Man kann dann sagen: Gut, Politik ist nicht immer rational. Aber am Ende muss die Politik eine vernünftige Wirkung erzielen. Bei dieser Übung bezweifle ich das.
Es wurde verschiedentlich erwähnt: Wir haben vor Kurzem hier in diesem Rat mit dem Projekt "Ehe für alle" eigentlich die Ehe gestärkt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das eine gute Übung war. Aber ein Thema müssen wir uns schon noch einmal vor Augen führen, Kollege Ettlin hat es angesprochen: Was kann in der Gemeinschaft Ehe schlussendlich passieren, wenn Sie die wirtschaftliche Gemeinschaft steuerlich in zwei individuelle Bereiche trennen? Das wird Raum für zahlreiche Optimierungen schaffen. Denken Sie beispielsweise an Selbstständigerwerbende. Wenn eine selbstständigerwerbende Person den Ehepartner im Betrieb beschäftigt, dann ist klar, dass im Rahmen der Individualbesteuerung das jeweilige Einkommen so justiert wird, dass die Steuerlast insgesamt möglichst minimiert wird. Das ist ein Klassiker im Rahmen der Optimierung. Da kann eine Steuerverwaltung rein gar nichts machen. Da kann man noch so viele Kontrollen veranlassen, man kann solche Fälle nicht verhindern, es ist völlig unmöglich.
Oder denken Sie an Ehepaare, die vermögend sind. Wenn der Ehepartner A dem Ehepartner B ein grösseres Darlehen gibt, dann hat man auf der einen Seite Zinsaufwände, die kann man in Abzug bringen, und man hat auf der anderen Seite Zinserträge, die berücksichtigt werden, damit eben die Abzüge möglich bleiben und nicht ins Leere fallen. Auch hier kann man natürlich mit dem Systemwechsel in Richtung Individualbesteuerung Optimierungen erzielen, die uns zu denken geben müssen. Auch hier kann man als Fiskus eigentlich nichts machen. Sie trennen im Grunde genommen - ich wiederhole es - eine wirtschaftliche Gemeinschaft, die eben auch in steuerlicher Hinsicht eine Gemeinschaft ist.
Dann hat Frau Herzog die Thematik der Digitalisierung angesprochen. Diese Probleme, die ich im Vollzug und in der Praxis sehe, lösen Sie nicht mit Digitalisierung. Digitalisierung heisst, dass gleichgeartete Fälle, das sind die einfachen Fälle, automatisch veranlagt werden. Das ist schon klar, das passiert ja heute schon. Aber in der Veranlagungspraxis können Sie keinen Computer einsetzen, da müssen Sie Menschen einsetzen. Das ist der Hauptgrund, wieso die Individualbesteuerung zu markant höherer Bürokratie führt. Es sei notabene auch erwähnt, dass wir in der Digitalisierung des öffentlichen Sektors in der Schweiz nicht besonders gut dastehen. Darüber sind wir uns einig.
Schlussendlich gebe ich Ihnen doch noch etwas zum Effekt der Arbeitskräftemobilisierung mit auf den Weg; das wurde [PAGE 40] auch verschiedentlich erwähnt. Ich habe in der letzten Session bei der Kita-Initiative bzw. beim Projekt der WBK-S den Aufsatz von Frau Professorin Opel aus der "Steuer-Revue" 3/2021 zitiert. Ich empfehle Ihnen wirklich, diesen Artikel mal anzuschauen. Sie zeigt dort auf, was die fiskalischen Effekte dieser Reformen sind, aber auch, was es bedeutet, wenn man Zuschüsse im Bereich der Verbilligung der Kita-Tarife erhöht. Es ist kein Zufall und ziemlich logisch, dass direkte Zuschüsse auf der breiten Ebene natürlich viel mehr Wirkung erzielen. Vor allem führt es auch dazu, dass alle Einkommensschichten profitieren können und nicht nur die mittleren und höheren Einkommen. Was wir hier machen, ist vornehmlich eine Übung für mittlere und höhere Einkommen, garniert mit Optimierungsmöglichkeiten, wie ich Ihnen vorhin dargelegt habe.
In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass man auf diese Vorlage aus steuerrechtlichen und steuerpolitischen Gründen nicht eintreten darf. Für mich sind das keine ideologischen Fragen, für mich geht es nicht um Gesellschaftsvorstellungen und dergleichen. Ich sehe vielmehr, dass ein Eintreten auf diese Vorlage, dass ein Wechsel zur Individualbesteuerung zahlreiche Probleme verursachen wird und mehr Ungerechtigkeiten schafft, als wir vermeintlich lösen.
Ich bitte Sie, nicht einzutreten.