AB 352142
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen namens der Kommission noch die Quoren bekannt. Es seien mir zudem zwei, drei zusätzliche Anmerkungen erlaubt.
Wir haben jetzt viel über die Rolle der Gemeinden gehört. Sie haben auf der Fahne gesehen, dass es hier die Mehrheitsmeinung gibt, die ich als Kommissionssprecherin selbstverständlich vertrete. Ich weise Sie darauf hin, dass es eine Minderheit I (Vincenz) gibt, die am bisherigen Beschluss unseres Rates festhalten will. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Weiter gibt es die Minderheit II (Egger Mike), die, auch das haben Sie gehört, eine Pflicht zur Zustimmung der Standortgemeinde statuieren will. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich weise Sie auch noch einmal auf die Mehrheitsmeinung der Kommission hin. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit einer solchen Regelung die Hoheit der Kantone verletzt wird. Es geht darum - da sind wir uns alle einig -, dass die Standortgemeinden in irgendeiner Form einbezogen sind. Die Mehrheit möchte, dass das dann geschieht, wenn die Kantone, der Herr Bundesrat hat das auch ausgeführt, dies entsprechend vorsehen. Die Minderheit II (Egger Mike) würde eben den Kantonen diese Kompetenz wegnehmen. Das war zu Artikel 14a Absätze 1 und 1b des Energiegesetzes.
Dann haben wir zwei Aspekte des Verbandsbeschwerderechts. Der eine betrifft das Verbandsbeschwerderecht nicht nur bezogen auf die Wasserkraftprojekte des runden Tisches, sondern eben allgemein bezogen auf die Projekte für erneuerbare Energien. Hier will die Mehrheit auf eine Einschränkung verzichten. Es gibt eine Minderheit I (Bäumle), die diese Einschränkung so vornehmen will, dass drei legitimierte Organisationen gemeinsam Beschwerde erheben können. Es handelt sich hier um Artikel 14c Absatz 6 des Energiegesetzes. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen verworfen. Es gibt in diesem Zusammenhang auch eine Minderheit II (Wasserfallen Christian), die diese Regelung der Minderheit I (Bäumle) übernehmen möchte, aber zusätzlich noch eine Hürde einbaut, wonach diese drei legitimierten Organisationen gesamthaft über 50[NB]000 Aktivmitglieder[NB]verfügen[NB]müssen.[NB]Der[NB]entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Dann gibt es das Verbandsbeschwerderecht im Zusammenhang mit den sechzehn Wasserkraftprojekten des Stromgesetzes. Sie haben hier gehört, dass es darum geht, dieses Verbandsbeschwerderecht einzuschränken, so, wie es der Ständerat tun möchte. Das wäre der eine Weg, damit das Verbandsbeschwerderecht dann überhaupt nicht mehr angerufen werden kann. Wir haben hier nun aber eine Mehrheit, die mit drei legitimierten Organisationen operieren will. Die Minderheit I (Wasserfallen Christian) möchte die ständerätliche Regelung übernehmen. Der entsprechende Antrag ist nur ganz knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, unterlegen. Zudem gibt es eine Minderheit II (Clivaz Christophe), welche auf jegliche Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts verzichten möchte. Der entsprechende Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dann kommen wir zur Kleinwasserkraft im Rahmen des Raumplanungsgesetzes. Sie haben gehört, es geht in Artikel 18b darum, dass kleinere Wasserkraftwerke keiner Grundlage im Richtplan bzw. Wasserkraftwerke und ihre Erschliessungsanlagen keiner Grundlage im Nutzungsplan bedürfen. Eine Minderheit Suter lehnt dies ab. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission mit 18 zu 17 Stimmen unterlegen. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eben gemäss bestehender gesetzlicher Regelung geeignete Gewässerstrecken bereits heute im Richtplan festgelegt werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es deshalb als wenig sinnvoll, auch für jedes einzelne Projekt eine spezifische Festsetzung im Richtplan vorzusehen. Dazu kommt, dass Kleinwasserkraftwerke in der Praxis eigentlich nie die Schwelle nach Artikel 8 Absatz 2 RPG für gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt erreichen. Bei Absatz 2 sieht die Mehrheit Ihrer Kommission die Gefahr einer Doppelprüfung im Konzessions- und Nutzungsplanverfahren, und das soll vermieden werden.
Dann haben wir die Minderheit im Wasserrechtsgesetz. Hier geht es ja darum, dass über die Zusatzkonzessionen legiferiert wird. Hier weise ich Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission darauf hin, dass das Thema Zusatzkonzession aktuell nicht gesetzlich geregelt ist, dass solche Konzessionen aber als zulässig erachtet werden. Es gibt dazu ein Bundesgerichtsurteil zu Lugnez. Dieses bestätigt, dass Zusatzkonzessionen zulässig sind, das Bundesgericht lässt sie jedoch nicht unbeschränkt zu. Es besteht deshalb diesbezüglich eine Unsicherheit, und diese soll mit der Mehrheitsregelung ausgeräumt werden.
Dann komme ich noch zu einer wirklich wichtigen Differenz, das habe ich schon im Einleitungsvotum dargelegt. Es geht hier um die Möglichkeit, Ersatzmassnahmen zu treffen. Ich möchte hier das Einleitungsvotum nicht wiederholen, möchte Sie aber darauf hinweisen, dass jetzt in dieser Debatte sehr viel über die öffentliche Verlautbarung von Aqua Viva gesprochen wurde. Namens der Kommission muss ich Ihnen sagen: Dazu, wie diese öffentliche Verlautbarung von Aqua Viva in der Kommission angekommen ist, kann ich keinen Bericht erstatten, weil sie damals einfach noch nicht vorgelegen hat. Diese öffentliche Verlautbarung von Aqua Viva erfolgte nach der entsprechenden Kommissionssitzung. Ich muss aber auch festhalten, dass sie keinerlei Garantie dafür ist, wie dann weiter verfahren wird. Wir haben aber selbstverständlich gehört, wie Herr Bundesrat Rösti diese Zusicherung einschätzt.
Dann noch zum "Solar-Express", dem Entwurf 2: Hier weise ich Sie darauf hin, dass der Nichteintretensantrag der Minderheit Wasserfallen Christian mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Meinung, dass der "Solar-Express" eben nicht als gescheitert einzustufen ist und es darum geht, die bisherigen Bemühungen, die Anstrengungen der Projektanten oder auch die entsprechenden Innovationen jetzt nicht in diesem Sinne einfach auszubremsen. Die Mehrheit will im Weiteren dann auch unbedingt dem Ständerat folgen und eben keine Erweiterungen einerseits oder Verschärfungen andererseits. Die Erweiterungen betreffen die Netzverstärkungen, welche die Minderheit Suter aufnehmen möchte. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die von der Minderheit Strupler beantragte Verschärfung wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
In diesem Sinne, denke ich, habe ich Sie jetzt umfassend informiert.