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Stadler Simon · Nationalrat · 2025-03-04

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

Mit dem Gütertransportgesetz und den Bundesbeschlüssen für zwei Verpflichtungskredite liegt ein Reformpaket auf dem Tisch, mit dem wir den Schienengüterverkehr in der Fläche stärken können. Mit einem weiteren Bundesbeschluss wollen wir die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an der Bestellung von Gütertransportanlagen der Kantone neu über einen Zahlungsrahmen steuern.

Beide Räte haben diese Totalrevision des Gütertransportgesetzes mittels verschiedener Vorstösse gefordert. Es ist deshalb auch konsequent, wenn wir hier dem Rückweisungsantrag Giezendanner, übernommen von Kollege Imark, nicht zustimmen.

Der Einzelwagenladungsverkehr steht an einem Kipppunkt, ja, er ist sogar in seiner Existenz bedroht, und wir haben es bisher nicht geschafft, den Binnengüterverkehr auf ein gutes eigenwirtschaftliches Fundament zu stellen. Der gesamte Güterverkehr wird laut den Verkehrsperspektiven 2050 um rund 31 Prozent zunehmen. Die Kapazitäten auf der Strasse, aber auch die Kapazitäten auf der Schiene werden knapp. Vor dem Hintergrund des Volksneins zum Autobahnausbau muss uns allen klar sein, was Hunderttausende zusätzliche Lastwagen auf der Strasse bedeuten würden. Ich persönlich möchte das jedenfalls nicht. Wir sind deshalb gut beraten, wenn wir in den Güterverkehr auf der Schiene investieren und diesen stärken und nicht noch zusätzlich schwächen. Denn auch ein leistungsfähiger Schienengüterverkehr ist ein Teil einer effizienten Lieferkette und trägt damit zur Versorgungssicherheit der Schweiz und unserer Wirtschaft bei.

Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes beinhaltet fünf wesentliche Punkte:

1.[NB]Das Gütertransportgesetz soll zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen im Güterverkehr beitragen. Es unterstützt somit auch die Ziele des Bundesrates.

2.[NB]Es setzt aber auch Anreize für den Einsatz von dekarbonisierten Antrieben im Schienengüterverkehr und in der Güterschifffahrt.

3.[NB]Es ergänzt die Fördertatbestände für den Einzelwagenladungsverkehr und ermöglicht so eine finanzielle Unterstützung des Schienengüterverkehrs als Netzwerkangebot. Mit einem neuen Tatbestand kann der Bund auch Leistungsvereinbarungen für das Erbringen eines Angebotes im Einzelwagenladungsverkehr unterstützen.

4.[NB]Das Gütertransportgesetz, aber auch der Bundesbeschluss 2 ermöglichen eine finanzielle Unterstützung für die Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs. Es soll nun damit die Basis für ein späteres eigenwirtschaftliches Geschäftsmodell gelegt werden. Das Gesetz fördert auch die Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK). Die Umrüstung auf die DAK ist für uns ein Meilenstein. Der Schienengüterverkehr kann so kostengünstiger, einfacher und vor allem auch effizienter betrieben werden.

5.[NB]Das vorliegende Gesetz versucht den Spagat zwischen dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit und einer finanziellen Beteiligung des Bundes. So kann sich der Bund weiterhin an den von den Kantonen bestellten Angeboten für den Schienengüterverkehr beteiligen. Neu kann der Bund aber z.[NB]B. auch die Rheinschifffahrt direkt oder indirekt fördern. Dadurch untersteht auch der Gütertransport auf dem Wasser dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit.

Unsere Fraktion wird auf die Vorlage eintreten - das ist jetzt obsolet - und den Rückweisungsantrag ablehnen.