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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-03-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

Wir sind zwar, wenn auch sehr knapp, auf die Vorlage eingetreten, doch die Gesamtabstimmung ist noch nicht vorbei. Das heisst für mich, dass die Vorlage in den Punkten, in denen sie zu markanten Ungleichheiten führt, entsprechend zu korrigieren ist.

Im Bereich der verheirateten Paare führt die Individualbesteuerung je nach Familiensituation zu einer massiven Verschlechterung. Wenn ich als Einkommensverhältnis einer Familie 90 zu 10 Prozent nehme, was bei 150[NB]000 Franken Einkommen einer Aufteilung von 135[NB]000 zu 15[NB]000 Franken entspricht, beträgt die heutige Steuerbelastung 2499 Franken. Ähnlich ist es bei einer Einkommensaufteilung von 60 zu 40 Prozent, also bei 90[NB]000 zu 60[NB]000 Franken. Da beläuft sich die Steuerbelastung auf 2162 Franken, was fast genau gleich viel ist. Durch die Reformvorlage verringert sich die Steuerbelastung bei einer Aufteilung von 60 zu 40 Prozent auf 719 Franken; das gilt auch mit zwei Kindern. Dagegen erhöht sich die Steuerbelastung bei einer Einkommensaufteilung von 90 zu 10 Prozent - ein Ehepartner verdient 135[NB]000 Franken, der andere 15[NB]000 Franken - auf 4096 Franken. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu heute. Und es ist fast das Fünffache bei der Familienkonstellation mit einem Einkommensverhältnis von 60 zu 40 Prozent.

Eine solch eklatante Veränderung muss doch irgendwie korrigiert werden, gerade wenn man berücksichtigt, dass die Ehe auch eine zivilrechtliche Verpflichtung beinhaltet, wonach Ehegatten sich gegenseitig unterstützen müssen, d.[NB]h., sie müssen für den Unterhalt der Familie, einschliesslich der Kinder, aufkommen. Zum Ausdruck kommt das auch, wenn [PAGE 45] die Ehe geschieden wird. In dem Fall wird richterlich festgelegt, wie viel Unterhalt der eine Ehepartner dem anderen zu zahlen hat. In diesem Fall kann die zahlende Person die Unterhaltszahlung abziehen, die sie erhaltende Person dagegen muss sie als Einkommen deklarieren. Angesichts der bestehenden Unterschiede in den heutigen Familienverhältnissen und Erwerbssystemen geht mein Antrag im Grunde dahin, dass die Möglichkeit bestehen soll, dass der eine Ehepartner, der mehr als das Doppelte verdient, dem anderen entsprechende Unterhaltszahlungen leisten muss. Diese können vom mehr verdienenden Ehepartner abgezogen werden, während sie der weniger verdienende Ehepartner als Einkommen angeben muss. Das hätte natürlich zur Folge, dass die Steuerprogression insgesamt weniger zum Tragen käme und dass die Steuerbelastung moderater ausfiele.

Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit auch der Nationalrat die Möglichkeit hat, darüber zu befinden. Wenn Sie meine Minderheit nicht zur Mehrheit[NB]erheben, ist der Beschluss gefasst, dann gibt es im Schwesterrat keine Möglichkeit zur Diskussion oder Beratung mehr.

Ich empfehle Ihnen, meiner Minderheit zu folgen und diesen Aspekt entsprechend zu legiferieren.