Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-03-04
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ich versuche das erste Gebot, so gut es mir möglich ist, einzuhalten und nehme natürlich auch das achte Gebot des Ständerates, "Du sollst deine Interessenbindungen offenlegen", ernst. In diesem Sinn sage ich, dass ich Mitglied des Initiativkomitees bin und Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, der zwar bei den Details der Vorlage durchaus einen sehr kritischen Blick hat, im Grundsatz aber für den Systemwechsel ist, also ebenfalls für Eintreten. Und dann bin ich natürlich auch Ständerat, also auch und vor allem Vertreter des Kantons Glarus. In dieser Funktion will ich ja nicht nur die ungeteilte Standesstimme in dieser Frage anstreben - ich gehe davon aus, dass mir dies heute gelingen wird, ich bin für Eintreten -, sondern habe auch die Ohren gespitzt, als Kollege Stark vorhin meinen Vorgänger, den damaligen Ständerat Dr. Peter Hefti, erwähnt hat, der in der Ratsdebatte gesagt habe, dass man mit der Steuerharmonisierung zu weit gehe. Kollege Stark hat in seinem sehr interessanten Votum gesagt, dass wir doch eigentlich hier in einer Nebenrolle seien.
Aber das Problem ist eben, Kollege Stark, dass man damals nicht auf Dr. Peter Hefti gehört hat und die Steuern eben so weit harmonisiert hat, dass der Bundesgesetzgeber in dieser Frage faktisch - nein, nicht faktisch, rechtlich in der Hauptrolle ist. Deshalb führen wir heute diese interessante Diskussion, deshalb haben wir in Artikel 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes heute den Grundsatz, dass Eheleute gemeinsam besteuert werden. Und wenn Sie das in der Schweiz ändern wollen, dann müssen Sie es eben hier bei der Hauptrolle ändern und nicht bei der Nebenrolle der Kantone.
Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die Kantone Anpassungen gemacht haben und das Problem faktisch zu einem weiten Teil gelöst oder mindestens gemildert haben. Aber wenn Sie es im Grundsatz lösen wollen, wenn Sie im Grundsatz ein anderes System wollen, dann sind eben leider die Kantone in der Nebenrolle und ist dieses Parlament hier als Bundesgesetzgeber in der Hauptrolle. Wir sind die Einzigen, die Artikel 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes anpassen können, was ja der Bundesrat auch beantragt.
Aufgrund der Diskussion habe ich ein bisschen das Gefühl, dass hier ein falscher Vergleich gemacht wird. Kollege Hegglin hat quasi getrennt lebende Personen bzw. Alleinlebende verglichen mit Menschen - er hat es so gesagt -, die zusammenleben, und damit Menschen gemeint, die in einer Ehe sind. Aber der Unterschied, auch der grosse Unterschied zu 1984, ist eben, dass das Konkubinatsverbot, ein bisschen vor und ein bisschen nach dieser Zeit, in der ganzen Schweiz aufgehoben wurde, sodass Sie heute einen Vergleich machen müssen, den Sie 1984 nicht machen mussten und das Bundesgericht noch viel weniger. Sie müssen nämlich ein Paar, das verheiratet ist und mit Kindern zusammenlebt, mit einem anderen Paar vergleichen, das mit Kindern zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist, also mit einem Konkubinatspaar mit Kindern. Wirtschaftlich ist es eigentlich genau die gleiche Situation: eine gemeinsame Wohnung, gemeinsame Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung der Kinder und vielleicht auch gemeinsame Konten und so weiter. Es hängt davon ab, wie es dann konkret ausgestaltet wird, aber wirtschaftlich ist es faktisch genau die gleiche Situation, mit dem einzigen Unterschied, dass das eine Paar verheiratet ist und das andere nicht. Heute gibt es das oft. Die eine Gruppe hat gegenüber 1984 massiv zugenommen - Sie wissen, welche es ist.
Auch Kollege Würth hat einen sehr interessanten Punkt erwähnt; ich habe den Bundesgerichtsentscheid auch gelesen. Ich gebe ihm recht, die Individualbesteuerung kommt nicht nur gut weg. Das Bundesgericht sagt allerdings im Entscheid auch, dass es am Schluss eine Frage der Ausgestaltung sei und eine Frage der Faktoren und Tarife. Aber wenn Sie das sehen, Kollege Würth, dann merken Sie doch, dass heute die erste grosse Steueroptimierungsfrage lautet: Heiraten - ja oder nein? Da das heute eine Realität ist, glaube ich, dass wir hier bei dieser Vorlage zwar von einer steuerrechtlichen Revolution reden, das stimmt, aber gesellschaftlich ist es eine Evolution gewesen und keine Revolution. Gesellschaftlich hat sich eben in den vierzig Jahren seit 1984 sehr viel bewegt. Etwas, das es damals faktisch noch gar nicht richtig gab und rechtlich erst seit Kurzem, nämlich das Konkubinatspaar mit Kindern - in gewissen Kantonen war es noch gar nicht erlaubt -, hat sich zu einem recht starken Regelfall normalisiert.
Wenn ich das anschaue, dann muss ich sagen - hier bin ich bei Kollege Salzmann, der gesagt hat, wir sollten im Steuerrecht nicht werten -: Wir werten auf beiden Seiten. Wir werten heute, wenn wir diese beiden Paare vergleichen. Wir werten, wenn wir sagen, wir müssten sie unterschiedlich besteuern, wie wir es heute tun. Wir werten auch, das gebe ich zu, wenn wir sagen, wir müssten sie gleich besteuern, wie wir es mit dieser Vorlage tun würden. Wir werten in beiden Fällen. Aber die Frage, die ich mir stelle, ist, welche Argumente im Jahr 2025 und nicht im Jahr 1984 dafür sprechen, im einen Fall zu werten, und welche dafür sprechen, im anderen Fall zu werten.
Wenn ich das jetzt anschaue - Kollege Burkart hat eingehend erläutert, welches die volkswirtschaftlichen Argumente für den Systemwechsel sind -, stelle ich fest, dass die Ungleichbehandlung der beiden Paare, die ich erwähnt habe, offensichtlich beseitigt wäre, wenn wir zur Individualbesteuerung wechseln würden. Ich gebe Ihnen recht, Kollege Würth. Sie haben gesagt, es liege quasi in den Details. Sie müssen nicht immer das Betriebssystem wechseln. Hier aber geht es meiner Meinung nach um den Wechsel des Betriebssystems. Hier geht es darum, diese gesellschaftliche Evolution in einer steuerrechtlichen Revolution nachzuvollziehen. Aber ich gebe Ihnen recht, der Teufel liegt dann immer wieder bei den Faktoren, bei der Ausgestaltung des neuen Betriebssystems. Und irgendwann gibt es einen Sprung vom alten zum neuen Betriebssystem. Dieses neue Betriebssystem muss wieder sorgfältig an die Gegebenheiten angepasst werden.
Dann haben wir das Argument der Wirtschaftsgemeinschaft, das dagegen spricht; das hat Kollege Burkart auch schon sehr gut gesagt. Faktisch haben Sie es heute mit einer Wirtschaftsgemeinschaft zu tun. Das Konkubinatspaar, das ich erwähnt habe, ist faktisch auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Faktisch hat es volljährige Nachkommen, die noch bei ihm leben, bis sie zum Beispiel fertig studiert haben, und die aber schon längst, nämlich seit sie 18 sind, eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Sie bilden in vielen Fällen wohl faktisch auch eine Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren Eltern, die sie teilweise oder ganz finanzieren. Faktisch oder rechtlich ändert auch der Güterstand am Argument der Wirtschaftsgemeinschaft relativ viel. Je nachdem, welchem Güterstand Sie unterliegen, sind Sie ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger Wirtschaftsgemeinschaft. Das wäre eigentlich auch mindestens eine Teilantwort auf das von Kollege Ettlin geschilderte Problem, dass der Güterstand eben vielleicht stärker abgebildet werden müsste. Es ist meine persönliche Meinung, dass man vielleicht auch den Güterstand ein bisschen mehr in diese Überlegungen hätte einbeziehen müssen. Früher, als das Steuerrecht eben noch nicht so stark harmonisiert war, gab es tatsächlich Kantone, die bei der Gütertrennung - nur bei der Gütertrennung - die Individualbesteuerung vorsahen. Das wäre auch ein Modell, aber das ist heute nicht im Rennen.
Jetzt komme ich zu meinem Fazit. Ich muss sagen, Vizepräsident Stefan Engler hat in einem geschickten Beeinflussungsversuch gesagt, ich solle doch meine Mutter fragen, wie sie hier stimmen würde. Das habe ich nicht getan - nicht weil ich ihre Antwort fürchte, das würde ich, (Teilweise Heiterkeit) sondern weil eigentlich nicht relevant ist, was meine Mutter 1984 gemacht hätte. Relevant ist, welche Modelle die [PAGE 42] Menschen meiner Generation und der Generationen nach mir wählen. Sie müssen sich fragen, ob sie heiraten, um Steueroptimierung zu machen, oder ob sie aus anderen Gründen heiraten, ob ihnen die Ehe aus steuerlichen oder aus anderen Gründen wichtig ist. Wenn ich meine Generation und die Generationen nach mir danach frage, dann komme ich zum Schluss, dass die Evolution so weit fortgeschritten ist, dass die Revolution jetzt in diesem Saal hier passieren sollte.
Ich bitte Sie also einzutreten.