Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Der Bundesrat hat uns zwar vorgeschlagen, dass bei den Direktzahlungen auf die Einkommens- und Vermögenslimiten verzichtet werden soll. Dafür spricht an sich, dass es hier um eine Leistungsabgeltung geht. Wenn eine Leistung erbracht wird, kommt es eigentlich nicht darauf an, ob der Leistungserbringer nun in besseren oder in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Doch ein weiterer wichtiger Punkt ist die ganze Problematik der Ehegatten, das heisst ihrer Einkommen ausserhalb des Betriebes, aber auch ihrer Mitarbeit im Betrieb selbst. Es wird mit Recht als Ärgernis, ja als ungerecht empfunden, dass das Einkommen der Ehefrau des Betriebsinhabers, die ausserhalb der Landwirtschaft arbeitet, dazu führen kann, dass ein Bauernbetrieb wegen der Höhe dieses Verdienstes die Anspruchslimiten überschreitet. Andererseits ist eine Regelung wohl kaum angebracht, die zur Folge hätte, dass die Bäuerin, die auf dem Hof mitarbeitet, schlechter fährt als jene, die ausserhalb des Hofes eine Anstellung annimmt. Erschwerend bei der Lösung der ganzen Problematik ist auch die Tatsache, dass wir von einem gegebenen Rahmenkredit ausgehen müssen. Wenn wir also irgendwo öffnen wollen, müssen wir dies an einem anderen Ort wegnehmen oder wegsparen. Wenn also bezüglich des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Bewirtschafter keine Grenzwerte mehr festgelegt werden, wird der Bezügerkreis klar grösser und somit der an die anderen zu verteilende Kuchen kleiner.
Nachdem der Nationalrat am bestehenden Recht und somit an der Einkommens- und Vermögenslimite festgehalten hat, haben wir in der Kommission eine Lösung hinsichtlich des zusätzlichen Einkommens des Lebenspartners gesucht. Die Ihnen nun beantragte Ergänzung, wonach der Bundesrat bei solchen Betrieben für den verheirateten Bewirtschafter oder die verheiratete Bewirtschafterin höhere Grenzwerte festlegt, schafft sowohl einen gerechten Ausgleich für jene Partnerin oder jenen Partner, die oder der ausserhalb des Betriebes einer Arbeit nachgeht, berücksichtigt aber auch auf dem Hof selber mitarbeitende Partnerinnen und Partner.
Bei der beantragten Lösung handelt es sich auch um eine Lösung, die möglichst einfach umgesetzt werden kann. Für mich ist es nämlich wichtig, dass die Bürokratie um die Landwirtschaft nicht vergrössert wird. Vielleicht haben Sie vorher die Bürokratie wieder vergrössert, das hat Bundesrat Deiss mit Recht gesagt. Hier geht es um eine Lösung, mit der nicht eine Vermehrung der Bürokratie erfolgen soll. Wir müssen ja dafür sorgen, dass das Geld an die Bauern und nicht an einen Verwaltungs- oder Vollzugsapparat geht. Mit dieser einfachen Lösung, die die Kommission beantragt, können wir das erreichen.
Ich bitte Sie daher, der Lösung der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.