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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-05

Wortprotokoll

Ich gebe nochmals, Herr Präsident, einen Hinweis zu Artikel 8b Buchstabe g. Dort ist jetzt die Regelung zu den Notstromgruppen festgehalten; das war die Frage von Herrn Ständerat Würth. Unter Ziffer 5 wird dort festgelegt: "Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verpflichtet die Betreiber von Anlagen, die sich für eine Teilnahme an der thermischen Reserve eignen, zur Teilnahme, wenn die thermische Reserve mit Ausschreibungen nicht zu angemessenen Kosten oder nicht in der angestrebten Dimensionierung gebildet werden kann." Heute, sage ich, ist das möglich, zu angemessenen Kosten. Die Zukunft gibt uns hier eine gewisse zusätzliche Option.