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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-05

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Kommissionssprecher, aber auch bei den Votanten für die klare Bereitschaft, auf die Vorlage einzutreten. Ich glaube, weitere grosse Ausführungen dazu, dass wir einer Mangellage jederzeit begegnen können müssen, erübrigen sich. Eine solche kann auch in Zukunft nicht einfach ausgeschlossen werden. Die Stromversorgungssicherheit ist deshalb eines der wichtigsten Ziele für Wirtschaft und Gesellschaft.

Zur Dringlichkeit: Wir haben nach dem Beginn der Ukraine-Krise und der damit verbundenen geopolitischen Verwerfung gestützt auf das Landesversorgungsgesetz die Reserven aufgebaut, eine entsprechende Winterreserveverordnung ausgearbeitet und im Bundesrat - damals war noch meine Vorgängerin im Amt - verabschiedet. Die Verordnung ist aber befristet, denn es geht nur um Notlagen. Um eine langfristige Sicherstellung der Reserven zu gewährleisten, braucht es zwingend diese Gesetzgebung, wie das jetzt verschiedentlich schon gesagt wurde.

Zu den einzelnen Bestandteilen: Die Wasserkraftreserve als wichtiger Teil der Stromreserve ist bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien geregelt, über das die Bevölkerung letzten Sommer abgestimmt hat. Nun gilt es, mit der Stromreservevorlage auch die anderen Reservebestandteile, bestehend[NB]aus[NB]Reservekraftwerken - das sind die grösseren, zentralen Kraftwerke -, Notstromgruppen, Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen), einer Verbrauchsreserve und einer Speicherreserve, auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Wie gesagt, das Risiko einer Strommangellage in der Schweiz besteht weiterhin. Die Strommangellage ist eines der grössten Risiken für unser Land, und die geopolitischen Unsicherheiten bleiben leider bestehen. Die Polarisierung geht weiter, und wir können kaum vorhersehen, was in den nächsten Jahren geschehen wird. Wir können nicht sicher sein, dass stets genügend Strom importiert werden kann, wenn er in der Schweiz fehlen sollte. Zudem ist darauf[NB]hinzuweisen,[NB]dass der Strombedarf im Zusammenhang mit der laufenden Dekarbonisierung in Zukunft massiv steigen wird.

Das Bundesamt für Energie (BFE) verfolgt bei der Schaffung der Stromreserve ein schrittweises Vorgehen, um dem Bedarf flexibel folgen zu können und die Stromreserve nur in [PAGE 65] der erforderlichen Dimensionierung sicherzustellen. Wir wollen nicht unnötig auf Vorrat arbeiten. Die Elcom entscheidet in Absprache mit dem BFE über die Bildung und die Dimensionierung einer solchen Reserve. Wir stützen uns bei der Frage, wie gross die Reserve sein soll, klar auf die Meinung der Experten. Aktuell empfiehlt die Elcom eine Reservekapazität im Umfang von mindestens 400 Megawatt Leistung ab 2025 und von 700 bis 1400 Megawatt ab 2030. Die entsprechenden Szenarien werden überprüft. Wir gehen davon aus, dass die Elcom aktuelle Zahlen und Empfehlungen noch in diesem Frühjahr vorstellen wird.

Die Reserven sollen im Zusammenspiel mit der Wasserkraft hauptsächlich durch Reservekraftwerke abgedeckt werden, die möglichst mit CO2-neutralen Brennstoffen laufen können - das als Bestätigung der Ausführung von Ständerat Stocker. Es ist klar, dass wir dem - soweit "wirtschaftlich tragbar", das steht im Gesetz - Rechnung tragen wollen. Die flüssigen Brennstoffe bestehen heute schon und können auch an Lager gehalten werden. Man müsste allenfalls umstellen, wenn man die Reservekraftwerke länger laufen lassen muss. Wir werden diese nur einschalten, wenn das zwingend notwendig ist und wenn andere Reservebestandteile nicht anwendbar sind.

Die Reservekraftwerke werden durch Notstromgruppen, WKK-Anlagen und eine Verbrauchsreserve ergänzt. Die Wasserkraftreserve ist ein Energiespeicher. Das Wasser in den Stauseen wird als Notvorrat zurückgehalten, um die kritischen Monate gegen Ende Winter abzusichern. Die Wasserkraftreserve bringt aber keine zusätzliche Energie ins System und kann kritische Versorgungssituationen nicht über eine lange Zeit überbrücken. Deshalb kann nicht alles über die Wasserkraftreserve - das wurde oft gefragt - gelöst werden. Reservekraftwerke bringen hingegen im Notfall viel zusätzliche Energie ins System und können bei Bedarf über eine längere Zeit durchgehend betrieben werden.

Notstromgruppen sind für einen kurzfristigen Einsatz von einigen Stunden bis Tagen konzipiert. Sie sind kostengünstig, aber nicht für den Dauerbetrieb geeignet. Sie sind eine wertvolle Ergänzung, stellen jedoch keinen Ersatz für die Reservekraftwerke dar. Auf der Verbraucherseite liefert zudem die Verbrauchsreserve einen Beitrag zur Stromreserve.

Die einzelnen Bestandteile der Stromreserve sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Erst durch die Kombination aller Reservebestandteile erhalten wir, je nach aktueller Situation, eine robuste Stromreserve. So sind wir am besten abgesichert.

Der Nationalrat hat die Gesetzesvorlage mit der Einführung einer Verbrauchsreserve in einem zentralen Punkt weiterentwickelt. Die Verbrauchsreserve sieht vor, dass einzelne Firmen in dem Moment, wo es knapp werden könnte, ihre Produktion drosseln oder einstellen. Der Nationalrat hat dafür zunächst zwei Modelle vorgeschlagen: eine hoheitliche und eine marktnahe Verbrauchsreserve. Die hoheitliche Verbrauchsreserve wird über Ausschreibungen gebildet und ausserhalb des Marktes abgerufen. Bei der marktnahen Verbrauchsreserve würde der Abruf über die üblichen Marktprozesse erfolgen.

Ihre Kommission hat daraufhin die Verbrauchsreserve weiterentwickelt und präzisiert - dafür möchte ich Ihnen danken. Sie schlägt nun ein einziges Modell vor, das die Vorteile beider Modelle kombiniert. So soll die Verbrauchsreserve auf einem marktwirtschaftlichen Mechanismus beruhen, der ohne direkte staatliche Intervention eine Reduktion des Stromverbrauchs garantiert, sobald die Strompreise ein gewisses Niveau übersteigen. Die Entschädigung für die Bereitschaft zur Teilnahme an der Verbrauchsreserve soll dabei mit einer Ausschreibung ermittelt werden. Dadurch soll die Verbrauchsreserve möglichst günstig bereitgestellt werden. Das heisst, wir haben keine hoheitliche Vorschrift, den Verbrauch zu drosseln. Wenn der Strompreis kurz vor einer Mangellage massiv steigt, sollen über eine Ausschreibung Firmen - das werden vor allem Grossverbraucher sein - entscheiden können, ob sie für ein Entgelt bereit sind, ihre Produktion zurückzufahren und damit eine Mangellage zu verhindern.

Es ist wichtig, dass wir uns auf dieses Modell beschränken. Wir haben festgestellt, dass die Mitnahmeeffekte massiv sein könnten, wenn wir in der Mangellage auf eine Verbrauchsreserve setzen. Das könnte nämlich bedeuten, dass eine Firma sagt: "Ich brauche, obschon die Preise sehr hoch sind, so lange als möglich Strom, damit ich in der Mangellage zurückfahren kann." Das könnte ganz falsche Anreize geben. Ich glaube, da haben wir mit dieser marktnahen Formulierung eine gute Lösung gefunden.

Der Nationalrat, das ist wichtig, hat auch die Umwelt- und Klimaaspekte stärker gewichtet. Die Anlagen der thermischen Reserve sollen mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Leider hat er die Anreize gestärkt, um das Potenzial von Notstromgruppen und WKK-Anlagen zukünftig noch mehr auszuschöpfen. Betreiber von Notstromgruppen und WKK-Anlagen sollen dazu gebracht werden, sich freiwillig an der Reserve zu beteiligen. Reicht das nicht, gilt eine Pflicht.

Das auch als Antwort an Herrn Ständerat Würth: Wir haben die Diskussion zur Frage, ob die Notstromgruppenbetreiber verpflichtet werden sollen, sowohl im Nationalrat als auch aufgrund von Anträgen in der ständerätlichen Kommission intensiv geführt. Wir stellen dank der laufenden Arbeiten des Bundesamtes für Energie und der Kontakte zu den Betreibern von Notstromgruppen fest, dass im Moment ein Zwang per se nicht notwendig ist. Wir konnten bis heute 280 Megawatt, das war auch die Zielsetzung, auf freiwilliger Basis vertraglich sichern. Diese Betriebe haben sich vertraglich verpflichtet, die Notstromgruppen im Falle einer Mangellage bereitzuhalten. Mittlerweile sind noch zusätzlich 40 Megawatt in Verhandlung. Damit ist das Potenzial von Notstromgruppen, die nicht in Bereichen sind, in denen der Notstrom sowieso für den Betrieb gebraucht wird, praktisch ausgeschöpft. Wir haben das Gesetz aber trotzdem angepasst, damit der Bund im Fall, dass diese vertragliche Lösung nicht ausreichen würde, durchgreifen und Firmen verpflichten könnte. Das wäre aber klar die Ultima Ratio. Aus heutiger Sicht sind wir aufgrund der Bereitschaft so vieler Firmen und des in Aussicht gestellten Potenzials von insgesamt 320 Megawatt, das über der Zielsetzung liegt, der Auffassung, dass[NB]eine[NB]Pflicht[NB]nicht[NB]zum[NB]Tragen[NB]kommen muss. Aber die Gesetzesvorlage würde diese ermöglichen, sollte es in einem aussergewöhnlichen Fall doch noch nötig sein. Ich hoffe, ich habe damit auch die Frage von Herrn Ständerat Würth beantwortet.

Zu den Ausführungen von Herrn Ständerat Engler betreffend das Stromabkommen: Mit dem EU-Stromabkommen könnte die Verfügbarkeit der Stromimporte völkerrechtlich abgesichert werden. Unsicherheiten bleiben aber auch bei einem Abkommen bestehen. Dazu gehören etwa die angespannte geopolitische Lage, die unberechenbaren meteorologischen Bedingungen, die Entwicklung der Füllstände der Schweizer Speicherseen, die Entwicklung der Verfügbarkeit französischer Kernkraftwerke - wo wir ja auch schon Unsicherheiten gesehen haben - oder die Entwicklung der Gasverfügbarkeit in Europa. Ein Stromabkommen hilft uns, die Handelsflüsse zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Grenzkapazitäten für die Schweiz nicht eingeschränkt werden; es[NB]verschafft[NB]uns[NB]Zugang[NB]zu den Handelsplattformen in der Europäischen Union und ermöglicht es uns, die Stromflüsse zu sehen.

Wir haben mit 42 grenzüberschreitenden Leitungen und Kontaktpunkten eine etwas andere Situation als z.[NB]B. Norwegen. Eine Integration in den europäischen Strommarkt ist für die Versorgungssicherheit sicher sinnvoll und nutzbringend. Wir haben aber damit keine Garantie für die Versorgungssicherheit. Es hilft, aber es reicht nicht aus. Deshalb braucht es auch im Falle einer Annahme des Stromabkommens dieses Reservegesetz.

Aktuell dürfen wir auch nicht davon ausgehen, dass dieses Stromabkommen dann einfach zustande kommt. Das hängt von Ihren Beratungen im Parlament ab. Voraussichtlich wird es eine Volksabstimmung geben; davon gehen wir alle aus. Der Bundesrat schlägt Ihnen für die neuen Abkommen separate Abstimmungen vor. Damit sind diese Regelungen einer gewissen Unsicherheit in Bezug auf zukünftige Beschlüsse unterstellt. Ein Inkrafttreten ist frühestens im Jahr 2030 möglich. Ich bin deshalb dankbar, wenn Sie hier - anders, als dies [PAGE 66] anfänglich in[NB]der[NB]Diskussion[NB]manchmal zu hören war - nicht einfach verzichten wollen, sondern bereit sind, auf dieses Gesetz einzutreten. Dieses ist nötig, unabhängig vom Stromabkommen mit der EU.

Im Gegensatz zum Nationalrat hat es Ihre Kommission einstimmig abgelehnt, eine finanzielle Förderung von WKK-Anlagen im Energiegesetz zu verankern. Diesbezüglich ist hier ein Einzelantrag im Raum. Ich werde gerne in der Detailberatung darauf zurückkommen und namens des Bundesrates dazu Stellung nehmen.

Zudem schlägt Ihre Kommission eine Anpassung der Entschädigung für die obligatorische Teilnahme an der Wasserkraftreserve vor. Die Pauschalabgeltung soll gemäss dem knappen Entscheid der Kommission im Voraus vereinbart werden. Damit soll die Kostenstruktur der Wasserkraftwerke berücksichtigt werden.

Wir stehen diesem Vorschlag kritisch gegenüber. Erstens würde dies zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen. Zweitens würde es zu Rechtsunsicherheit führen, da es unklar ist, was passieren würde, wenn es zu keiner Einigung kommt. Zudem hat das Parlament im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien das Verpflichtungsmodell mit den[NB]Bestimmungen[NB]der[NB]Pauschalabgeltung für die Wasserkraftreserve bereits beschlossen, und die Stimmbevölkerung hat dieser Lösung im Juni 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Die Stromreserve wird, wie bereits erwähnt, über das Netznutzungsentgelt finanziert. Die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen pro verbrauchte Kilowattstunde einen Betrag über ihre Stromrechnung. 2024 betrug der Tarif für die bestehende Stromreserve 1,2 Rappen pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2025 sank er nun auf 0,23 Rappen pro Kilowattstunde. Wir erwarten, dass sich der Betrag künftig innerhalb dieser Bandbreite bewegen wird. Wir können das noch nicht abschliessend sagen, weil die Verhandlungen für neue Reservekraftwerke jetzt am Laufen sind. Ich bin mir bewusst, dass diese Kosten nicht zu vernachlässigen sind. Der Bundesrat erachtet sie aber als vertretbar und[NB]verhältnismässig,[NB]denn[NB]die[NB]Stromreserve trägt wesentlich dazu bei, eine Strommangellage abzuwenden bzw. abzumildern und damit dem Wirtschaftsstandort Sicherheit zu gewähren.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat 2020 in einer Risikoanalyse[NB]berechnet - dies[NB]sei[NB]hier[NB]nochmals[NB]erwähnt -, dass eine Strommangellage während mehrerer Monate im Winter zu Schäden in der Höhe von über 180 Milliarden Franken führen könnte. Es würde hier also ein immenser Schaden entstehen. Deshalb ist die Arbeit, die Sie hier leisten, so wichtig. Um die stromintensiven Unternehmen, die schon heute stark belastet sind, zu entlasten, entschied der Nationalrat, ihnen eine Rückerstattung der Kosten für die Stromreserve zu ermöglichen. Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unterstützt diesen Entscheid und hat vorgeschlagen, die gesamten Kosten bereits ab einem Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von 10 Prozent zurückzuerstatten. Ab 5 Prozent soll eine teilweise Rückerstattung der Kosten möglich sein.

Es ist unbestritten, dass die Schweiz auf eine sichere Stromversorgung angewiesen ist. Der Nationalrat stimmte der Gesetzesvorlage mit grossem Mehr zu, und Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie nahm sie einstimmig an. Ich danke Ihnen deshalb, dass Sie hier auf diese sehr wichtige Vorlage eintreten.

Zu einzelnen Punkten - im Sinne von aus meiner Sicht notwendigen Ergänzungen zuhanden des Amtlichen Bulletins - komme ich gerne noch in der Detailberatung zu sprechen. Ich[NB]verlange aber dort, wo der Bundesrat abweicht, keine Einzelabstimmungen. Wir können dann allenfalls in der Differenzbereinigung noch den einen oder anderen Punkt diskutieren.