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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-05

Wortprotokoll

Wie gesagt, ich verlange keine Abstimmung. Trotzdem werde ich mir erlauben, dieses Thema, das ja sowieso zum Tragen kommen wird, in der Differenzbereinigung nochmals aufs Tapet zu bringen. Wenn es letztlich um die Einigung geht, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, hier am Entwurf des Bundesrates und damit an der Lösung festzuhalten, die auch im Stromgesetz bereits so verabschiedet wurde. Weshalb lehnen wir diese Präzisierung ab?

1.[NB]Eine Pauschalabgeltung auf der einen Seite und eine Vereinbarung darüber auf der anderen Seite gehen eigentlich nicht zusammen. Es finden keine Verhandlungen über eine hoheitlich festgelegte Pauschalabgeltung statt. Eine solche Regelung würde vielmehr zu Rechtsunsicherheit führen. Die Frage wäre, was geschähe, wenn beispielsweise keine Einigung gefunden würde, ob die Situation blockiert wäre und, wenn ja, für wie lange.

2.[NB]Die Pauschalabgeltung ist die Entschädigung für entgangene Erlöse. Es ist, Herr Ständerat Engler, natürlich klar kein Gnadenakt. Ich gehe mit Ihnen einig darin, dass es das nicht sein darf. Stattdessen soll es eine Entschädigung für die geringere Flexibilität sein und damit auch eine Abgeltung der Opportunitätskosten, die entstehen, wenn ein Teil des Stromes eben nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden kann, sondern zurückbehalten werden muss.

3.[NB]Für jedes Kraftwerk soll die individuelle Kostenstruktur berücksichtigt werden. Wenn man das tun müsste, würde die Berechnung der jeweiligen Abgeltung aufwendig und bürokratisch. Es handelt sich eben gerade nicht um eine individuelle, sondern um eine pauschale Abgeltung, die sich aus der entgangenen Opportunität eines Stromverkaufes ergibt. Das wird unabhängig festgelegt, d.[NB]h., der Strompreis hängt nicht von den einzelnen Gestehungskosten ab, sondern ergibt sich am Markt.

4.[NB]Es ist darauf hinzuweisen, dass es den Kraftwerkbetreibern weitgehend freisteht, die Reservevorgabe innerhalb ihres Speicherportfolios zu optimieren. Sie können die Reserven in den für sie günstigsten Anlagen vorhalten, was umso mehr für eine pauschale Abgeltung spricht.

Auch in der Kommission war der Entscheid bekanntlich umstritten. Ich möchte zudem daran erinnern, dass die Bestimmungen zur Pauschalabgeltung erst kürzlich den parlamentarischen Prozess im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien durchlaufen haben. Aber, wie gesagt, wir werden die Möglichkeit haben, das im Rahmen der Differenzbereinigung noch einmal zu diskutieren.