Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Weil es sich hier um einen ganz zentralen Artikel handelt, muss ich darlegen, weshalb wir uns dem Nationalrat anschliessen. Die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen erlauben bei einem Umbau der Milchmarktordnung, die abgebauten Stützungsbeiträge zugunsten der Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten umzulagern und Beiträge für Milchkühe auszurichten; das ist neu. Dieser Zusatz wurde bereits im Ständerat diskutiert, allerdings unter anderem aus der Furcht heraus abgelehnt, dass die damals diskutierte Variante die Milchbauern im Hügelgebiet benachteiligen könnte. Das ist in der nun vorliegenden Variante nicht mehr der Fall. Auch waren der finanzielle Rahmen und das Tempo der Umlagerung im Ständerat nicht konsensfähig. Auch dieses Problem wird jetzt gelöst.
So steht in der vom Nationalrat vorgesehenen Version weniger ein aktiver Umbau der Milchmarktordnung über eine Begünstigung der Raufutter verzehrenden Tiere im Vordergrund, es soll vielmehr dem Bundesrat vor allem die Möglichkeit gegeben werden, das WTO-Verhandlungsergebnis allenfalls abzufedern. Als voraussehbares Resultat dieser Verhandlungen werden nämlich die Produktionsbeiträge weiter zu kürzen sein, weshalb der Bundesrat auf diese Notfallklausel angewiesen sein könnte. In Artikel 1 Absatz 2 der Vorlage 2 findet sich ein entsprechender Verweis. Zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Milchproduzenten sind im Zahlungsrahmen nicht vorgesehen, und das Ausgeführte zu den WTO-Verhandlungen zeigt auch, dass die finanziellen Folgen der Umlagerung der Beiträge auf Kosten der Produktionsbeiträge gehen würden. Im Weiteren wird es am Bundesrat liegen, aufgrund der Entwicklungen, namentlich bei der WTO, diese Bestimmung zu konkretisieren und im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses konkrete Vorschläge bezüglich der Umlagerung zu machen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Bezüglich Absatz 3 noch folgende Bemerkung: Hier wird bereits heute viel unternommen, um das in dieser Bestimmung festgelegte Ziel zu erreichen. So liegt die Obergrenze für den Tierbesatz pro Hektar Grünfläche wesentlich tiefer, als es die Gewässerschutzvorschriften vorsehen.