Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Es geht um eine Förderung des Feldobstbaus bzw. um die Landschaftspflege durch die Förderung von Hochstämmern - ein immer wieder auftauchendes Thema. Der Nationalrat hat hier einen neuen Subventionstatbestand eingeführt. Allerdings bestehen aus Sicht Ihrer vorberatenden Kommission bereits heute genügend Unterstützungsmassnahmen in diesem Bereich. Ich will sie ganz kurz erwähnen:
1. Gestützt auf Artikel 58 LwG gibt es eine Förderung des Exports von Mostobstkonzentrat im Umfang von 13 Millionen Franken für Hochstämme.
2. Gemäss Artikel 76 LwG gibt es Öko-Direktzahlungen pro Feldobst-Hochstammbaum von 15 Franken, d. h. gemäss den Ausführungen der Verwaltung, bezogen auf das Jahr 2001, jährlich 37 Millionen Franken. Diese Zulage kann von den Kantonen zusätzlich erhöht werden.
[PAGE 476] 3. Es gibt Steuererleichterungen für Alkohol, der aus Früchten von Feldobst-Hochstammbäumen produziert wurde.
Damit ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit für die Förderung der Hochstämmer genug getan. Wenn ich richtig gerechnet habe, macht der erwähnte Betrag rund 50 Millionen Franken aus. Das wäre, wenn ich es richtig überschlage, 1 Promille des Bundesbudgets.