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Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-03-05

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05

Wortprotokoll

Wir hatten das Geschäft ja bereits letztes Jahr in der Frühjahrssession bei uns. Nun sind wir in der Differenzbereinigung. Eine grundlegende Überarbeitung dieses Zollgesetzes, also eine Totalrevision, ist ja notwendig, damit die Prozesse und die Systeme konsequent vereinheitlicht, vereinfacht und auch digitalisiert werden können und damit das neue Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) organisatorische Flexibilität erhält. Das ist ja eigentlich der Kern dieser langen Revision mit diesen vielen Gesetzesanpassungen, über die wir jetzt befinden. Jetzt haben wir noch einige wenige Differenzen, aber diese sind ganz wichtig. In diesem Zusammenhang ist es wichtig,[NB]dass[NB]wir[NB]die[NB]Anträge,[NB]die[NB]die Mehrheit der WAK-N stellt, annehmen, weil genau sie in Richtung einer Vereinfachung gehen.

Eine Bestimmung möchte ich beispielhaft erwähnen, sie ist in Artikel 15. Das ist eigentlich ein Kern der Vorlage, wie wir sie in der WAK-N vorgesehen haben. Es geht um die vereinfachte Warenanmeldung: Bewilligte Personen sollen weiterhin auch für unkritische Warensendungen vereinfachte Warenanmeldungen machen können, so wie es eben in Absatz 4 vorgesehen ist. So kann vermieden werden, dass die als Vereinfachung gedachte erleichterte Warenanmeldung im Endeffekt zu komplizierten Verfahren führt. Ich spreche von Personen, die sich für die reduzierte Warenanmeldung entschieden haben und bei denen diese vom BAZG bewilligt wurde.

Nun komme ich zum Minderheitsantrag, den wir noch gestellt haben: Da geht es um die Regelung der elektronischen Warenbuchhaltung in Artikel 67 Absatz 5. Die elektronische Warenbuchhaltung hilft, denn für alles, was im Büro gemacht werden kann, muss nachher am Zoll weniger angestanden werden. Das ist eigentlich eine Vereinfachung. Dazu gehören eben auch die Zollfreilager. Die Zollfreilager sind ein wichtiger Ort für die Abwicklung von Importen und Exporten. Wenn die Warenanmeldung auch in den Zollfreilagern erfolgen kann, muss dort auch Personal zur Verfügung stehen, das das kontrolliert, denn sonst haben wir die Kontrolle trotzdem wieder am Zoll, und der eigentliche Effekt der Zollfreilager kommt gar nicht zum Tragen. Deshalb bitten wir Sie, unbedingt unserem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das ist ein wichtiger Punkt, der auch hilft, die Vereinfachung und Sicherheit in der Abwicklung von Importen und Exporten beizubehalten. Vielen Dank, wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen.

Die SVP-Fraktion unterstützt im Weiteren sämtliche Mehrheitsanträge aus der WAK-N und lehnt die übrigen Minderheitsanträge ab.