Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-05
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt, dass die Verwaltungsdelegation die Vorschriften so anpasse, dass die unbewaffneten Sicherheitsassistenten und -assistentinnen während ihres Dienstes im Bundeshaus nicht dauerhaft stehen müssen und einen normalen Stuhl zur Verfügung haben. Das Büro des Nationalrates hat die Motion zur Stellungnahme an die Verwaltungsdelegation (VD) überwiesen, die für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutz des Parlamentsgebäudes verantwortlich ist.
Die Antwort der VD lautet: "Gemäss Ziffer 3 Buchstabe a, resp. Buchstabe b der Weisung über die Sicherheit im Parlamentsgebäude der Verwaltungsdelegation vom 2.[NB]Mai 2022 gilt, dass 'Leib und Leben von Personen im Parlamentsgebäude mit wirksamen und verhältnismässigen Massnahmen [zu] schützen [sind]' und '[dass] sicher[zu]stellen [ist], dass der Parlamentsbetrieb ungestört ablaufen kann'. Der Auftrag zur operativen Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen obliegt dem Bundesamt für Polizei (Fedpol), gemäss Vereinbarung zwischen der Verwaltungsdelegation und Fedpol vom 6.[NB]Oktober 2022. Wie Fedpol diese operativen Aufgaben umsetzt, ist weder Aufgabe der Verwaltungsdelegation noch der Parlamentsdienste. So wurden bereits frühere Vorgaben, die das Stehen des Sicherheitspersonal betrafen, entgegen Darstellungen in der Öffentlichkeit, nicht vom Generalsekretär, sondern von Fedpol entschieden. Fedpol hat aus taktischen Überlegungen festgelegt, dass die Zutrittskontrolle zu den Vorzimmern des National- und Ständeratssaals sowie zur Wandelhalle stehend durchgeführt wird. Dies aus den folgenden Gründen: Eine sitzende Person ist in ihrer Bewegung und Reaktion eingeschränkt und daher nur ungenügend in der Lage, ihre Aufsichts- und Bewachungsaufgaben wahrzunehmen und bei Bedarf rasch reagieren zu können. Weil langes Stehen, ebenso wie langes Sitzen, die Gesundheit der Mitarbeitenden beeinträchtigen kann, hat Fedpol diverse Massnahmen ergriffen, um dem Wohlbefinden der polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten (Pol SiAss) gebührend Rechnung zu tragen (u.[NB]a. Bewegungszonen, um langes Stehen am gleichen Ort zu vermeiden, und deutlich verkürzte Rotationsdauern). Ausserhalb der Sitzungszeiten der beiden Räte und dem damit verbundenen geringeren Personenaufkommen hat das Sicherheitspersonal zudem die Möglichkeit, die neu beschafften Hochstühle zu nutzen. Darüber hinaus können Mitarbeitende ihre gesundheitlichen Beschwerden den Vorgesetzten melden, damit sie auf ihren Wunsch hin auf den davor genannten Posten nicht mehr eingesetzt werden. Die getroffenen Massnahmen waren mit den Pol SiAss abgesprochen, und sie haben sie in Gesprächen mit ihren Vorgesetzten als gut bis sehr gut befunden. Die Verwaltungsdelegation erwartet von Fedpol, dass das zugewiesene Sicherheitspersonal physisch in der Lage ist, [PAGE 81] seinen Auftrag zu erfüllen. Wie oben erwähnt, wurden für den Gesundheitsschutz bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Weitergehende Massnahmen sind aus vorgenannten Gründen weder erforderlich noch der Sicherheit dienlich. Die Verwaltungsdelegation betrachtet das Anliegen als erfüllt und beantragt die Ablehnung der Motion."
Der Nationalrat hat auf Empfehlung seines Büros die Motionsanliegen als erfüllt betrachtet, die Motion aber trotzdem angenommen. Wir als Ihr Büro haben es folgendermassen beurteilt: Das Fedpol ist für die Ausgestaltung der Arbeit der Sicherheitsassistenten zuständig und gewährleistet die Sicherheit des Parlamentsgebäudes. Für das Büro des Ständerates ist es wichtig, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit im Parlamentsgebäude klar und ungeteilt ist. Diese Verantwortung liegt beim Fedpol. Es ist problematisch, wenn Stellungnahmen von Ratsmitgliedern oder die mediale Berichterstattung zu einer Anpassung der Verhaltensweisungen für die Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten führen. Im Ereignisfall muss klar sein, dass das Fedpol in seiner Weisungsbefugnis nicht eingeschränkt werden darf. Das muss anerkannt und respektiert werden.
Das Büro beantragt Ihnen einstimmig, wie die Verwaltungsdelegation, dass die Motion aus diesen Gründen abzulehnen ist.