Müller Leo · Nationalrat · 2025-03-05
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-05
Wortprotokoll
Wir behandeln jetzt die Volksinitiative mit dem Titel "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)". Diese Initiative wurde von der Juso am 8.[NB]Februar 2024 mit 109[NB]988 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Sie verlangt die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer. Diese Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen zur Anwendung kommen. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen. Die Steuer soll von den Kantonen veranlagt und bezogen werden. Vom Rohertrag der Steuer würden zwei Drittel dem Bund und ein Drittel den Kantonen zukommen. Der Ertrag dieser Steuer wäre zweckgebunden einzusetzen: Er müsste von Bund und Kantonen "zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft" eingesetzt werden. Die Kompetenz der Kantone, selber zusätzlich eine Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer zu erheben, soll dabei unberührt bleiben.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat diese Initiative an ihrer Sitzung vom 20.[NB]Januar 2025 beraten. Sie erstattet hiermit Bericht und stellt die entsprechenden Anträge, die Sie auf der Fahne sehen. Vor der inhaltlichen Beratung hat die WAK-N Anhörungen durchgeführt. So wurden Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, der Finanzdirektorenkonferenz, von Economiesuisse, von Swissholdings, von Swiss Family Business sowie vom WWF angehört. Ebenso wurden zwei Vertreter der Wissenschaft angehört.
Danach hat der Bundesrat seine Haltung zur Initiative dargelegt, wie er das bereits in seiner Botschaft vom 13.[NB]Dezember 2024 getan hat. Insbesondere hat der Bundesrat auch die Frage der Gültigkeit dieser Initiative beurteilt. Er kommt zum Schluss, dass diese Initiative gültig ist, also weder ganz noch teilweise für ungültig erklärt werden soll. Insbesondere stellten sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen. Einerseits geht es um die Einheit der Materie. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Andererseits geht es um die Frage der Rückwirkung. Dazu ist Folgendes auszuführen:
Nach Wortlaut und Systematik bezieht sich die von der Initiative geforderte rückwirkende Anwendung nur auf die Besteuerung von Nachlässen und von Schenkungen, die nach Annahme der Initiative ausgerichtet würden. Im Gegensatz dazu wären Handlungen zur Steuervermeidung von der Initiative nicht miterfasst. Eine solch rückwirkende Geltung würde verfassungsrechtlich auch nicht standhalten. Deshalb kam auch der Bundesrat bei diesem Punkt zum Schluss, dass die Initiative nicht für teilweise ungültig erklärt werden soll. Die rechtlichen Ausführungen dieser Beurteilung können Sie in der Botschaft auf den Seiten 8 bis 10 nachlesen. Die WAK-N hat sich dieser Beurteilung angeschlossen.
Die WAK-N kam zudem zum Schluss, dass diese Initiative möglichst rasch im Parlament behandelt werden solle. Die schädigende Wirkung, die diese Initiative allein aufgrund ihrer Hängigkeit verursache, sei für den Standort Schweiz nachteilig. Deshalb sei die Zeitdauer bis zum Entscheid durch Volk und Stände möglichst kurz zu halten.
In der Kommission wurden vier Anträge auf weitere Abklärungen eingereicht, mit denen die Verwaltung beauftragt werden sollte, weitere Berechnungen vorzunehmen. Diese vier Anträge wurden mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, mit 13 zu 8 Stimmen, mit 16 zu 7 Stimmen und mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung allesamt klar abgelehnt. Teilweise begründet wurde diese Ablehnung auch damit, dass die Kommission bereits die parlamentarische Initiative Jost 24.420, "AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen", behandelt habe, die als indirekter Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative hätte angesehen werden können. Diese parlamentarische Initiative habe aber klar keine Mehrheit gefunden, und bereits dort hätten diverse Berechnungen vorgelegen. Realistischerweise würden weitere Abklärungen kaum zu massgeblichen Meinungsänderungen führen.
Nun zum inhaltlichen Ergebnis der Beratung: Eintreten auf die Volksinitiative ist obligatorisch. Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 13.[NB]Dezember 2024 die Initiative ohne Unterbreitung eines Gegenvorschlages zur Ablehnung beantragt.
Bevor die Kommission zur Volksinitiative Stellung bezog, hat sie diverse Anträge zur Formulierung eines direkten Gegenvorschlages diskutiert. Es handelt sich um die vier Anträge, die in der Kommission abgelehnt wurden. Diese in der Kommission abgelehnten direkten Gegenvorschläge finden Sie als Minderheitsanträge in der Vorlage 2 auf der Fahne. Dabei ging es um Vorschläge als Alternativen zur Volksinitiative, und zwar um die Einführung einer Vermögenssteuer für natürliche Personen auf Bundesebene sowie um andere Schwellenwerte und um andere Steuersätze, als sie die Volksinitiative vorschlägt. Wie bereits erwähnt, fanden alle diese Vorschläge keine Mehrheit in der Kommission.
Die Kommission kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass eine hohe Erbschaftssteuer die Nachfolge vieler Familienunternehmen erschweren oder verunmöglichen würde. Sie hätte Wegzüge zur Folge und würde Zuzüge verhindern. Zudem wäre wegen den zu erwartenden Verhaltensanpassungen mit Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen. Weiter durchbräche die Initiative die kantonale Hoheit, indem der Bund ebenfalls eine Erbschafts- und eine Schenkungssteuer einführen würde.
Ein von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei Professor Marius Brülhart von der Universität Lausanne in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass mit der Initiative mit einem Steuersatz von 50 Prozent insgesamt 77 bis 93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats abwandern bzw. nicht zuwandern könnten. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, basierend auf diesem Gutachten sowie auf einer Datenerhebung bei den Kantonen, deuten auf eine noch höhere potenzielle Abwanderungsquote hin. Die Steuerverwaltung kam zum Schluss, dass 85 bis 98 Prozent dieses Steuersubstrats abwandern könnten. Nach [PAGE 101] diesen Abwanderungseffekten verblieben somit unter Umständen aus der mit der Volksinitiative vorgeschlagenen Erbschafts- und Schenkungssteuer nur noch geschätzte Erträge von rund 100 bis 600 Millionen Franken. Diesen neuen Einnahmen stünden wiederum Ausfälle bei bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern - die Vermögenssteuern fallen bei den Kantonen an - in der Höhe von schätzungsweise 2,8 bis 3,7 Milliarden Franken gegenüber. Das sind die Berechnungen, die dazu angestellt wurden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates beantragt Ihnen, keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten, und beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.