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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat hier eine neue Bestimmung eingeführt, die den Bund ermächtigt, Massnahmen zur vorzeitigen Aufgabe von Betrieben zu ergreifen. Dabei wurde eine absolut offene Formulierung gewählt, welche Art und Umfang der Erleichterungsmassnahmen nicht präzisiert.

Zwar wurde in den Beratungen in der Kommission und im Rat vor allem auf die Liquidationsgewinnsteuer verwiesen, allerdings zeigt dieser Verweis die Probleme der Bestimmung sehr gut auf. Denn erstens fehlen die finanziellen Mittel für die Auszahlung einer Betriebsaufgabeprämie oder -rente, und es werden auch andere Massnahmen an den leeren Bundeskassen bzw. am bereits verplanten und dem Spardruck ausgesetzten Rahmenkredit scheitern. Zweitens handelt es sich um ein Problem, das in der Unternehmenssteuerreform II angegangen werden soll. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine entsprechende Reform für das kommende Jahr angekündigt. Schliesslich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem provisorischen Vorentscheid den Kantonen ermöglicht, bei der Liquidationsgewinnsteuer einen Aufschub zu gewähren, sofern nicht ausreichend Bargeld angefallen ist. Zwei Drittel der Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Fazit: Ihre Kommission lehnt diese Bestimmung im heutigen Zeitpunkt ab. Sie würde neue Begehrlichkeiten schaffen, für welche die finanziellen Mittel zurzeit schlicht und einfach nicht vorhanden sind. Es würden Hoffnungen geweckt, anstatt das erkannte Problem auf dem Gesetzesweg im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II anzugehen. Zudem wäre es wiederum eine Sonderregelung für die Landwirtschaft; das restliche Gewerbe wäre auch hier wiederum ausgeschlossen.

Die Kommission beantragt Ihnen Festhalten, d. h. Streichen.