Grossen Jürg · Nationalrat · 2025-03-05
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-03-05
Wortprotokoll
Die GLP-Fraktion empfiehlt diese extreme Juso-Initiative zur Ablehnung und stimmt auch keinem der Anträge auf einen Gegenvorschlag zu.
Die Initiative gefährdet den Wohlstand der Schweiz, und sie bedroht insbesondere die Familienbetriebe ernsthaft. Die Weitergabe eines Familienbetriebes an die nächste Generation wird damit akut gefährdet. Das würde unserer Volkswirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Die Kosten dieser Übung würde einmal mehr der Mittelstand tragen. Dies lehnen wir entschieden ab. Schon heute tragen die reichsten 5 Prozent der Steuerpflichtigen fast 90 Prozent der gesamten Vermögenssteuer bei. Eine zusätzliche Bundeserbschafts- oder -schenkungssteuer würde diese Belastung weiter erhöhen und insbesondere Familienunternehmen hart treffen. Rund 80 Prozent aller Schweizer Firmen sind Familienbetriebe, von denen etwa die Hälfte durch Generationennachfolge weitergeführt wird. Durch die neue Steuer würden solche Übertragungen massiv erschwert, was zu einer Zerschlagung von gut laufenden Unternehmen, zu Arbeitsplatzverlusten und letztlich zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes führen könnte.
Die Mindereinnahmen müssten letztlich durch eine höhere Besteuerung des Mittelstandes oder durch einen Leistungsabbau kompensiert werden. Nachhaltig geführte Unternehmen würden an auf Rendite fokussierte Unternehmen oder Investoren gehen, was der Zielsetzung der Initiative, der Förderung von Nachhaltigkeit, widerspricht und das Modell inhabergeführter, generationenübergreifender und standortgebundener Unternehmen zerstört. Eine Studie der Universität St.[NB]Gallen belegt, welche erheblichen wirtschaftlichen Schäden die Initiative verursachen könnte: jährliche Steuerausfälle von über 2 Milliarden Franken, wachsende Unsicherheit für Unternehmen und Investitionen, Schwächung der Start-up-Szene und unserer Innovationskraft.
Aus grünliberaler Sicht soll die Schweiz ein attraktiver Standort bleiben. Die Annahme dieser krassen Juso-Initiative würde diese Attraktivität ernsthaft aufs Spiel setzen. Die Schweiz würde auf einen Schlag zu einem steuerlich unattraktiven Land in Europa werden. Nachhaltiges Unternehmertum würde sich in der Schweiz nicht mehr lohnen. Insbesondere Start-ups und Kapitalgeber würden die Schweiz in Zukunft meiden, denn niemand will sich dem Risiko aussetzen, dass mit viel Herzblut aufgebaute Unternehmen aufgeteilt oder verkauft werden müssen.
Die Einschätzung von Professor Brülhart von der Universität Lausanne - sie wurde vorhin schon genannt - bestätigt dies. Er zeigt auf, dass zwischen 77 und 93 Prozent des betroffenen Steuersubstrats ins Ausland abwandern könnten. Die Nettowirkung der Initiative auf die Steuereinnahmen könnte deshalb gar negativ sein, was zu einem fiskalischen Eigentor führen würde. Gleichzeitig würde die Initiative dazu führen, dass den Kantonen weniger Steuersubstrat verbliebe, da die Einnahmen aus dieser Erbschaftssteuer primär an den Bund fliessen würden. Zudem bietet die Initiative zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Stiftungen oder andere Gestaltungsmodelle, sodass wohlhabende Personen mit genügend Ressourcen ihre Steuerpflicht minimieren oder vielleicht sogar umgehen würden, und dies zulasten unserer Volkswirtschaft. Darüber hinaus sieht die Initiative eine Rückwirkung vor, welche steuer- und verfassungsrechtlich heikel ist und den Vertrauensschutz verletzt. Die entsprechende Übergangsbestimmung hat bereits zu heissen Diskussionen geführt. Es besteht die berechtigte Sorge, dass vermögende Personen bereits vor der Abstimmung das Land verlassen könnten. Wir haben es gehört: Es gibt solche, die das offenbar schon getan haben, um der extremen Steuer auszuweichen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat diese Fragen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz geprüft. Sie kommt zum Schluss, dass eine Verfassungsänderung grundsätzlich erst mit Annahme durch Volk und Stände in Kraft tritt und die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren erlassen werden müssen. Lehre und Rechtsprechung verlangen, dass eine echte Rückwirkung ausdrücklich durch die Norm angeordnet sein oder zumindest daraus hervorgehen müsste. Da dies im Initiativtext nicht so vorgesehen ist, könnte diese Massnahme nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Sie würde frühestens mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen gelten, also spätestens drei Jahre nach Annahme der Initiative. Ein Wegzug ins Ausland wäre daher bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin ohne Steuerfolgen möglich. In der Beantwortung der Interpellation Schneeberger 24.3763, "Juso-Enteignungs-Initiative", hat der Bundesrat bereits ausgeführt, dass eine Einschränkung oder gar ein Verbot des Wegzuges für betroffene Personen, beispielsweise durch einen Passentzug oder durch Kapitalverkehrskontrollen, aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Zur Gültigkeitsfrage: Die Initiative erfüllt gemäss Bundesrat die Bedingung der Einheit der Materie, da sie sowohl die Erhebung der Steuer als auch deren Verwendung regelt. Eine Teilungültigkeit aufgrund der Rückwirkung wird nicht beantragt, da die Initiative die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Dennoch hält der Bundesrat die rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen staatspolitisch für bedenklich.
Die Initiative stellt ja auch noch eine Verbindung zum Klimaschutz her. Das ist gut gemeint, aber sehr unüberlegt ausgeführt. Die Schweiz hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und entsprechende, konkrete Massnahmen zur Zielerreichung ergriffen. Die GLP-Fraktion setzt sich weiterhin für einen konsequenten Klimaschutz ein. Dieser soll aber nicht durch willkürliche Steuererhöhungen und Zweckbindungen erreicht werden, sondern durch Anreizsysteme und Lenkungsabgaben, die tatsächlich wirken und den CO2-Ausstoss wirklich reduzieren. Statt Investitionen in das Unternehmertum zu bestrafen, will die GLP-Fraktion die Innovationskraft der Schweiz nutzen, um ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.
Die Schweiz muss ein attraktiver Wirtschaftsstandort für Unternehmende sein und bleiben. Deshalb lehnt die GLP-Fraktion die Initiative und die Gegenvorschläge ab.