Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-03-06
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-06
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen über vier Schwerpunkte aus dem Bereich EFD/WBF berichten.
Erster Schwerpunkt, Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen: Die GPK-S begann im Jahr 2022 mit der Nachkontrolle zur Inspektion über die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen. Im Rahmen dieser Nachkontrolle konzentrierte sich die Kommission insbesondere auf die Übernahme der Sanktionen der EU durch die Schweiz im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Die Kommission sprach 2023 sechs Empfehlungen an den Bundesrat aus. Der Bundesrat nahm im Berichtsjahr diese sechs Empfehlungen zur Kenntnis und gab eine Stellungnahme ab. Wir haben uns mit dieser Stellungnahme befasst und stellen fest, dass der Bundesrat weitestgehend unsere Empfehlungen akzeptiert, aber noch nicht umgesetzt hat.
Die Kommission begrüsst, dass der Bundesrat das Bundesgesetz vom 22.[NB]März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen zu gegebener Zeit auf Grundlage der Erfahrungen mit der Situation in der Ukraine einer umfassenden Evaluation unterziehen will. Sie erwartet, dass im Rahmen dieser Evaluation die Gelegenheit wahrgenommen wird, auch die Frage der Vereinbarkeit des Anwaltsgeheimnisses mit der Pflicht zur Meldung international sanktionierter wirtschaftlicher Ressourcen zu klären. Mit der Unterscheidung zwischen kernanwaltschaftlichen und nicht kernanwaltschaftlichen Tätigkeiten bestehen nach Ansicht der Kommission nach wie vor Rechtsunsicherheiten. Der hängige Vorstoss Rieder befasst sich auch mit dieser Frage. Das muss geklärt werden.
Im Weiteren bestehen noch Unklarheiten bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie zwischen den Bundesbehörden und den Kantonen, insbesondere bezüglich der kantonalen Grundbuchämter. Der Bundesrat hat hier entsprechende Fortschritte gemacht, aber auch das wollen wir weiterhin verfolgen.
Im Rahmen der Nachkontrolle unterstrich Ihre Kommission zudem, dass das SECO in Situationen wie der raschen Übernahme internationaler Sanktionen flexibler und reaktionsfähiger sein sollte. Sie forderte zu diesem Zweck eine Überprüfung der Angemessenheit des Krisenkonzepts des SECO. Die Kommission wird die Angemessenheit des Krisenkonzepts in den kommenden Jahren überprüfen. Die Kommission erachtet es zudem als entscheidend, dass bei der raschen Übernahme internationaler Sanktionen durch die Schweiz den rechtsstaatlichen Garantien eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird und wirksame Kontroll- und Korrekturmassnahmen bestehen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die GPK-N schloss im Berichtsjahr ihre Arbeiten zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht ab. Das Parlament hatte diese 2016 beschlossen, um den in der Volksabstimmung vom 9.[NB]Februar 2014 angenommenen neuen Verfassungsartikel 121a, "Steuerung der Zuwanderung", im Bundesrecht zu konkretisieren. Die Bestimmung trat am 1.[NB]Juli 2018 in Kraft und soll die Beschäftigung von Schweizer Arbeitskräften fördern, indem Arbeitgebende verpflichtet werden, der öffentlichen Arbeitsvermittlung bzw. den regionalen Arbeitsvermittlungszentren offene Stellen in Berufsarten mit einer hohen nationalen Arbeitslosenquote zu melden. Aufgrund der soliden Arbeitsmarktsituation im Jahr 2024 fielen [PAGE 86] nur noch 3,2 Prozent der Berufsarten unter diese Stellenmeldepflicht - im Gegensatz zu 8,3 Prozent im Jahr 2023 und gar zu 19,8 Prozent während der Covid-Zeit.
Die GPK-N stellte auf der Grundlage von zwei im Jahr 2021 veröffentlichten Wirkungsevaluationen fest, dass das neue Instrument keine signifikanten Auswirkungen auf die aggregierte Arbeitslosenquote oder die Zuwanderung hat. Die Ziele wurden also nicht erreicht. Trotz der Tatsache, dass die Ziele nicht erreicht werden konnten, hält die GPK-N fest, dass die Vollzugsbehörden das Instrument rechtmässig und effizient umsetzen und dass die diesbezüglichen Aufsichtstätigkeiten des SECO angemessen sind.
Der dritte Schwerpunkt ist der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Im Jahr 2024 schloss die GPK-N ihre Arbeiten zu den Fördermassnahmen im Bereich der Ausbildung ab. Der Bund hat die Massnahmen ergriffen, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Die Kommission befasste sich ab 2016 mit der Umsetzung des Sonderprogramms Humanmedizin, für dessen Durchführung auf Bundesebene das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig ist und das zum Ziel hat, die Anzahl Masterabschlüsse in Humanmedizin bis 2025 kontinuierlich auf mindestens 1300 pro Jahr zu erhöhen. Der Bund hat eine Anschubfinanzierung bis Ende 2024 gemacht, und die Finanzierung ist seit 2021 durch die Budgets der universitären Hochschulen sichergestellt. In diesem Bereich ist die Finanzierung vorerst gewährleistet.
Die GPK-N hält zudem fest, dass alle Massnahmen betreffend die universitären Hochschulen ihre Ziele erreicht haben. Sie stellt erfreut fest, dass das Hauptziel, nämlich 1300 Masterabschlüsse in Humanmedizin pro Jahr, im Jahr 2025 erreicht werden kann. Aus ihrer Sicht ist es aber noch zu früh, die konkreten Auswirkungen der höheren Zahl von Abschlüssen in Humanmedizin auf das Gesundheitswesen und die Versorgungslage in der Schweiz abschliessend einschätzen zu können. Die Kommission wird das Problem des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sowie die Umsetzung der diesbezüglichen Massnahmen der Bundesbehörden weiterhin aufmerksam verfolgen.
Vierter Schwerpunkt ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die Kommission hat seit 2020 mehrfach bei verschiedenen zuständigen Anerkennungsstellen die Funktionsweise des Systems überprüft. In der Schweiz ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nur für reglementierte Berufe obligatorisch, das heisst, wenn das Ausüben der beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist. Die GPK-N befasste sich im Rahmen ihrer Abklärungen aber hauptsächlich mit der Erfahrung des SBFI in der Erfüllung seines Auftrages als Anerkennungsstelle für die nicht reglementierten Berufe der Berufsbildung. Unter den verschiedenen Herausforderungen stellte die Kommission insbesondere ein Spannungsverhältnis zwischen dem zunehmenden Fachkräftemangel und den immer zahlreicheren und komplexeren Reglementierungen für gewisse Berufe fest. Sie stellte zudem fest, dass der Spielraum der Anerkennungsstellen bezüglich Optimierung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren sehr beschränkt ist.
Zudem tragen die Wirksamkeit und die Geschwindigkeit des Anerkennungssystems nur am Rande dazu bei, den Fachkräftemangel in bestimmten Berufen zu beheben, da diesbezüglich das verfügbare Angebot an Ausgleichsmassnahmen ausschlaggebend ist. Es ist sehr schwierig, Betriebe zu finden, die bereit sind, entsprechende Praktikumsstellen oder Anpassungsprogramme anzubieten. Die Kommission begrüsst es aber sehr, dass das SBFI das Anerkennungsverfahren weiter beschleunigen will, um so dem Fachkräftemangel entsprechend entgegenzuwirken.
Weiterlaufende Inspektionen sind: "Umsetzung der Covid-19-Massnahmen an der Grenze", "Transformation der EZV in das BAZG: rechtliche Aspekte und Zweckmässigkeit" - hier insbesondere auch die Personalzufriedenheit in diesem Bundesamt -, "Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen", "Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Covid-19-Pandemie", "Kurzarbeit in der Corona-Krise" und "Unabhängigkeit und Steuerung der Preisüberwachung". All dies werden wir im laufenden Jahr nachkontrollieren und weiter überprüfen.
Zum Schluss danke ich dem Sekretariat für die Unterstützung unserer Subkommission, und ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen in der Subkommission für die gute Arbeit.