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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-03-06

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-06

Wortprotokoll

Als Erstes möchte ich dem Sekretariat der Subkommission Gerichte/BA für die hervorragende Begleitung unserer Arbeit ganz herzlich danken.

Ich darf zum Geschäftsbericht Ihrer GPK Bericht erstatten, und zwar zur Subkommission Gerichte/BA. Erst einmal fokussierten unsere Inspektionen in diesem Jahr erneut auf die Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten. Hier geht es darum, wie die Gerichte ihre Spruchkörper bilden, das heisst, mit welchen Regelungen die Gerichte festlegen, welche Richterinnen und Richter welche Fälle zu beurteilen haben. Die Handhabe der Zusammensetzung interessiert, denn die Zusammensetzung kann die Rechtsprechung beeinflussen. Im Jahr 2021 hatte die Subkommission Gerichte/BA daher einen Bericht mit verschiedenen Empfehlungen an die Gerichte zur Spruchkörperbildung erstellt. Im Folgenden analysierte die Kommission, inwiefern die Gerichte diese [PAGE 85] Empfehlungen umgesetzt haben. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in einem neuerlichen Bericht vom Februar 2024 festgehalten und den Gerichten zugestellt. Seither, in diesem Jahr, analysierte die Kommission wiederum die Stellungnahmen der Gerichte und stellte zur Umsetzung einzelner Empfehlungen Nachfragen.

Wir mussten mit einer gewissen Ernüchterung zur Kenntnis nehmen, dass die Gerichte die nicht umgesetzten Empfehlungen mehrheitlich nach wie vor ablehnen. Immerhin zeigen verschiedene Gerichte indessen die Bereitschaft, ihre Praxis in Reglementen festzuhalten. So hält das Bundesstrafgericht in einem Reglement den Zeitpunkt der Spruchkörperbildung fest und das Bundesgericht die Kommunikation der Zusammensetzung des Spruchkörpers.

Das heisst nichts anderes, als dass wir dieses Dossier weiterhin begleiten werden. Insbesondere werden wir überprüfen, ob die zumindest teilweise in Aussicht gestellten Reglementsanpassungen tatsächlich vorgenommen wurden und wie[NB]die[NB]Nachvollziehbarkeit der Praxis der Spruchkörperbildung erhöht werden kann. An diesem Dossier werden wir also dranbleiben.

Dann geht es um die Planung und den Aufbau der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. In ihrem Bericht vom 20.[NB]September 2022 haben die GPK einen Antrag an die Kommissionen für Rechtsfragen (RK) des Nationalrates und des Ständerates gestellt. Es ging um die Weiterentwicklung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die GPK beantragten den RK, eine Gesetzesrevision im Bereich der Organisation des Bundesstrafgerichtes an die Hand zu nehmen, dies mit dem Ziel, ein unabhängiges Berufungs- oder Rechtsmittelgericht als zweite Instanz zu schaffen. Auch das Bundesstrafgericht sah hier Handlungsbedarf und erachtete eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen als notwendig, um die Unabhängigkeit der zweiten Instanz zu stärken. Es hat uns dazu Vorschläge gemacht. Wir werden auch an diesem Dossier weiterarbeiten.

Es ist für die GPK von grosser Bedeutung, dass diese zweite Instanz als unabhängige Berufungs- bzw. Rechtsmittelinstanz ausgestaltet wird, dies entweder als Teil des heutigen Bundesstrafgerichtes oder als losgelöstes, allenfalls auch örtlich distanziertes Gericht. Als Leitlinie für die weiteren Arbeiten soll die Sicherstellung der Unabhängigkeit der zweiten Instanz massgebend sein.

In einer weiteren Untersuchung ging es um die Kommunikation von Entscheiden durch das Bundesgericht. Für die GPK ist klar, dass Personen, die von Bundesgerichtsentscheiden direkt betroffen sind, noch vor den Medien vom Entscheid Kenntnis erhalten sollten. Wir hatten von einem Fall erfahren, wo dies nicht zutraf, weshalb wir mit dem Bundesgericht einen Austausch geführt haben. Die GPK befasste sich dabei mit dem Prozessablauf im Allgemeinen, und wir erörterten etwa die Frage, wie das Bundesgericht seine Entscheide kommuniziert: Es macht eine Abwägung zwischen der Gewährung des Persönlichkeitsschutzes und dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Justiz. Die Transparenz der Rechtsprechung gegenüber der Öffentlichkeit ist von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung.

Es gilt zu vermeiden, dass eine Partei die eigene Version an Medienschaffende trägt, bevor die andere Partei überhaupt Gelegenheit hatte, den Entscheid zu konsultieren. Das gilt im Besonderen für medienwirksame Fälle. Bei solchen Fällen ist die Frist zwischen dem Versand des Entscheids an die Rechtsvertretungen der betroffenen Personen und der Verfügbarkeit des Urteils für die Medienschaffenden relativ kurz. Deshalb werden den Medien Sperrfristen auferlegt. Auch dieses Thema werden wir wieder einmal aufnehmen.

Wir haben zudem weitere laufende Inspektionen und Tätigkeiten im Bereich Gerichte/BA aufgelistet. Wir haben mit dem Bundesanwalt Anhörungen durchgeführt, beispielsweise zu seinen Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf die kantonalen Zwangsmassnahmengerichte vor dem Hintergrund der am 1.[NB]Januar 2024 in Kraft getretenen Revision der Artikel 248 und 248a der Strafprozessordnung. Durch diese Revision sollten die Siegelungs- und Entsiegelungsverfahren vor den Zwangsmassnahmengerichten beschleunigt werden, da diese in bestimmten Fällen lange dauerten. Wir haben des Weiteren über das Risikomanagement der Bundesanwaltschaft gesprochen, welches diese momentan aufbaut - da ist keines vorhanden. Die Kommissionen werden sich 2025 zu diesen Themen erneut mit dem Bundesanwalt austauschen.

Ausserdem haben wir uns mit der Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers Justitia 4.0 auseinandergesetzt. Dieses Projekt ist für die Digitalisierung des Schweizer Justizwesens essenziell. Wir werden das Projekt weiterverfolgen.

Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen der Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht und in Anwendung von Artikel 40a Absatz 6 des Parlamentsgesetzes haben wir uns auch mit der Angemessenheit des Verhaltens verschiedener Richterpersonen befasst.