Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-15
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Ganz kurz ein paar Punkte: Ich bin mit Herrn Schiesser vollkommen einverstanden. Die Grundproblematik muss durch das Parlament geregelt werden, und das Parlament wird diese Grundproblematik auch regeln: nämlich im Rahmen des zweiten Teiles der Revision des Krankenversicherungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir die ganze Palette möglicher Lösungen prüfen, und namentlich werden auch die Arbeiten der Verwaltung betreffend die Aufhebung des Kontrahierungszwanges vorliegen.
Die Botschaft zu diesem zweiten Teil der KVG-Revision ist uns in etwa auf die zweite Hälfte dieses Jahres, also auf den Herbst, zugesagt. Aufgrund der Fristen der Gesetzesberatungen durch die Räte und der Inkraftsetzung muss davon ausgegangen werden, dass es sicher zwei bis drei Jahre dauern wird, bis diese Revisionsvorlage in Kraft gesetzt werden kann. Wir alle hoffen, dass die bilateralen Verträge auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten. Falls das nicht der Fall sein wird, ergibt sich vielleicht ein Aufschub von sechs Monaten, aber auf keinen Fall - so hoffen wir alle - von drei Jahren.
Demzufolge gibt es eine Zwischenzeit, für die eine Regelung getroffen werden muss; eine Notlösung für diese Problematik, weil mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge - das hat auch das Integrationsbüro noch einmal bestätigt - für die ausländischen Ärzte die Inländerbehandlung gilt. Es ist notwendig, dass wir hier eine Übergangsregelung im Gesetz verankern.
Im Übrigen besteht natürlich auch eine gewisse Praxis der kantonalen Behörden bei der Erteilung von Praxisbewilligungen für ausländische Ärzte. Das wurde bis heute so gehandhabt, und das wird in Zukunft - mit der Regelung, die wir Sie hier im Gesetz zu verankern bitten - in genau gleicher Weise, aufgrund einer Bedürfnisklausel, durch die kantonalen Behörden zu handhaben sein. Hier besteht das nötige Know-how.
Noch eine kleine redaktionelle Ergänzung: Herr Schiesser hat erwähnt, dass der letzte Satz von Absatz 1 in der Fahne herausgefallen sei. Das stimmt, trifft jedoch für die französische Fassung nicht zu. Der Wille der Mehrheit der Kommission ist, dass der Satz "Er legt die entsprechenden Kriterien fest" im Anschluss an die Änderung, die wir beantragen, noch vermerkt wird. Er wird also so aufzunehmen sein.