Graf Maya · Ständerat · 2025-03-06
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Ihre WBK behandelte die vorliegende Motion Gafner 21.3770, "Meldeverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf Basis von natürlichen Produkten", an ihrer Sitzung vom 11.[NB]Februar 2025 und beantragt Ihnen heute mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Die Motion wurde im Nationalrat am 13.[NB]Juni 2023 mit 186 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, analog zu den Verfahren in Deutschland und Frankreich ein spezifisches vereinfachtes Meldeverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Produkten oder Rohstoffen einzuführen. Die Motion wird damit begründet, dass naturnahe Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel für den Anwender wie auch für die Umwelt relevante Vorteile haben. Es sei wichtig und im Sinne eines nachhaltigen Pflanzenschutzes, dass auch diese Produkte, produziert auf der Basis von natürlichen Rohstoffen und Materialien wie z.[NB]B. Pflanzenextrakten oder Aktivkohlen, zur Stärkung und zum Schutz von Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft genutzt werden können. Wenn Sie gerne wissen möchten, wovon wir bei Mischungen von pflanzenbasierten Pflanzenstärkungsprodukten genau sprechen, so kann ich als Beispiele Mischungen von Knoblauch, Schachtelhalm, Kamille, Baldrian, Schafgarbe aufzählen oder auch Extrakte aus verschiedenen Gehölzrinden nennen, die sehr nützlich sind, um Pflanzen zu stärken und damit auch besser zu schützen. Bei diesen Extrakten geht es in diversen Fällen auch um solche, die nicht auf der Grundstoffliste aufgeführt sind.
Ihre Kommission hat sich durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über die heute in der Schweiz gültigen Zulassungs- und Meldeverfahren sowie über die aktuell in der Totalrevision befindliche Pflanzenschutzmittelverordnung informieren lassen. Es ist geplant, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz vereinfacht wird, indem auf Analysen aus den Nachbarländern abgestellt wird. Künftig würden also keine Wirk- und Grundstoffe mehr geprüft, die bereits in der EU evaluiert wurden. Es gäbe ein einheitlicheres Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und eine Erleichterung für Produkte, die ausschliesslich aus Grundstoffen bestehen. Solche Mittel würden analog zur EU nicht mehr als Pflanzenschutzmittel, sondern als Grundstoffmittel gelten und wären somit nicht mehr meldepflichtig.
Ihre Kommission hat die Arbeiten an der Verordnungsrevision wohlwollend zur Kenntnis genommen. Sie hält aber fest, dass die verwaltungsinternen Arbeiten noch nicht abgeschlossen, also noch am Laufen sind und der Bundesrat erst im August 2025 definitiv darüber entscheiden wird. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnung ist auf Dezember 2025 geplant. Daher ist Ihre Kommission überzeugt, dass die Motion nun angenommen werden soll, um sicherzustellen, dass ein vereinfachtes Zulassungsverfahren eingeführt wird, und um explizit zu machen, dass dies auch der Wille des Parlamentes ist.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre WBK mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.