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Müller Damian · Ständerat · 2025-03-06

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-06

Wortprotokoll

Eigentlich sind die Vorgaben des Bundesrates klar: Bei der Einführung eines neuen Tarifmodells im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss die Kostenneutralität gewährleistet sein, andernfalls müssen Abschläge erfolgen. Bei der Genehmigung von Tarifstrukturen legt der Bundesrat daher besonderes Augenmerk auf die sogenannte Kostenneutralität. In der SGK-S hatten wir im Rahmen der Erstberatung des zweiten Kostendämpfungspaketes beschlossen, uns vertieft mit Tardoc und den ambulanten Pauschalen zu befassen. Wir haben uns deshalb am 28.[NB]Januar dieses Jahres über den Stand der neuen Arzttarife für ambulante Behandlungen informieren lassen, die per 1.[NB]Januar des kommenden Jahres eingeführt werden sollen.

Wie für den Bundesrat ist es auch für die Kommission zentral, dass es nach der Einführung zu keinen Kostensteigerungen kommt, die nur auf den Systemwechsel zurückzuführen sind. Analysen und Prüfberichte des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) kommen jedoch zum klaren Schluss, dass die Kostenneutralität nicht gewährleistet ist. Der Bundesrat hat daher bei der Teilgenehmigung von Tardoc und den ambulanten Pauschalen im Juni 2024 klare Vorgaben zur statischen und dynamischen Kostenneutralität gemacht. Zudem hat er spezifisch für die Grundversorgung vorgegeben, dass diese besonders berücksichtigt werden muss. Sollten sich die Tarifpartner nicht über die Umsetzung dieser Vorgaben einigen können, würde der Bundesrat subsidiär eingreifen.

Bekanntlich haben die Tarifpartner unterdessen im November 2024 eine gemeinsame Vereinbarung zu den beiden Tarifstrukturen, also zu Tardoc und den Pauschalen, eingereicht. Es ist nun entscheidend, für die Zukunft die richtigen Weichen zu stellen. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat im KVG die kostenneutralen Übergänge zu neuen ambulanten Tarifstrukturen sicherstellt und durchsetzt, soweit dies nicht bereits von den Tarifpartnern oder seitens der neuen ambulanten Tariforganisation, der OAAT, generiert wird.

Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt und weist darauf hin, dass er die Motion im Rahmen der laufenden, aber auch der zukünftigen Genehmigungsverfahren umsetzen will. Der Motionstext sagt, dass die Kostenneutralität auch im Rahmen des KVG durchgesetzt werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind also bereits vorhanden.

Die SGK-S hat die Motion geprüft, welche die damalige Nationalrätin und heutige Aargauer Regierungsrätin Bircher am 22.[NB]Dezember 2023 eingereicht und der Nationalrat am 15.[NB]März 2024 angenommen hat. Obwohl die Kernpunkte der Motion auf gutem Weg sind, erfüllt zu werden, ist die Kommission der Ansicht, dass eine Annahme sinnvoll ist, damit der Wechsel zu Tardoc und den ambulanten Pauschalen keine zusätzlichen Kosten generieren darf. Mit einer Ablehnung[NB]würde[NB]man in der laufenden Diskussion über steigende Krankenkassenprämien ein kaum verständliches Signal setzen.

Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.