Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-10
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-10
Wortprotokoll
1. Ich stelle Ihnen namens der einstimmigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen den Antrag, dem Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Staatsvertrages gemäss Botschaft zuzustimmen.
2. Wir stehen vor einem beschleunigten Verfahren in den Räten. Der Nationalrat hat das Geschäft erst letzte Woche behandelt und ihm mit 121 zu 1 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, heute dem Geschäft ebenfalls zuzustimmen. Die Finanzierung ist beidseits geregelt, sodass noch dieses Jahr mit dem Brückenbau begonnen werden sollte. Ein solches beschleunigtes Vorgehen ist an sich nicht erwünscht, ist hier aber angezeigt, weil der Zubringer zwischen der Autobahn und der Brücke beidseits bereits im Bau ist. Der Staatsvertrag bezieht sich nur auf die eigentliche Brücke. Mit dem Bau dieser Brücke darf natürlich erst begonnen werden, wenn der Staatsvertrag rechtskräftig ist. Die Mittel für den Zubringer zwischen der A3 und der Kantonsstrasse, der heute im Bau ist, hat das Parlament mit dem Budget freigegeben.
Sollte der Staatsvertrag nicht zustande kommen, macht der Bau dennoch Sinn. Es wäre dann ein neuer Autobahnanschluss Rheinfelden-West. Der Ständerat ist daher heute frei, Ja oder Nein zu sagen. Verzögert wurden die Arbeiten am Staatsvertrag durch ein an sich untergeordnetes arbeitsrechtliches Problem Deutschlands. Es ging um die Frage, ob Mitarbeiter einer Schweizer Firma, die in der Schweiz zugelassen, aber nicht EU-Bürger sind, ein Visum oder eine Arbeitsbewilligung brauchen, um an diesem Brückenbauwerk für eine schweizerische Firma zu arbeiten. Das konnte die Schweiz nicht akzeptieren. Die Frage ist im beigefügten Notenaustausch geregelt.
3. Durch dieses Brückenbauwerk entsteht kein negatives Präjudiz für die Verlagerungspolitik. Nicht erst in der morgigen Debatte um die Avanti-Vorlage, sondern bereits heute fragt sich, ob dieses Werk der Verlagerungspolitik des Bundes zuwiderlaufe. Herr Bundesrat Villiger hat diese Frage am 10. Dezember 2002 anlässlich der Beratung des zivilen Bauprogrammes zum Projekt einer Gemeinschaftszollanlage Rheinfelden verneint. Er räumte ein, dass die Kapazität der Verzollungsanlagen die Verlagerungsproblematik beeinflussen könne, sah aber in der Anlage keine Kapazitätsvergrösserung - "ein bisschen vielleicht, aber nicht viel". Er wies besonders darauf hin, dass die bestehende Brücke zwischen aargauisch und badisch Rheinfelden für den Schwerverkehr und für den motorisierten Individualverkehr geschlossen würde und dass damit beide Altstädte verkehrsberuhigt würden. Diese Brückensperrung wird zu einem Bestandteil des Staatsvertrages gemacht. Auch hier kann man auf die morgige Avanti-Debatte vorgreifen. Der Autobahnbau soll eine regionale Entlastungsfunktion erfüllen, keine grosse neue Nord-Süd-Achse eröffnen. Die bloss regionale Funktion der neuen Verbindung unterstreicht die Vereinbarung vom 22. April 1999 zwischen dem Land Baden-Württemberg, den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie den deutschen und [PAGE 507] schweizerischen Zollorganen. Sie nimmt auf den Zwölf-Punkte-Forderungskatalog der Region Bezug.
Das Bauwerk schliesslich soll in einer verkehrspolitisch ganzheitlichen Betrachtung die Umweltsituation verbessern, zumindest nicht zusätzlich belasten; darum die Brückensperrung, darum die Kapazitätsbeschränkung des Bauwerks und darum die Massnahmen gegen den Lärm, zur Luftreinhaltung sowie zum Schutz von Grundwasser und Fauna.
4. Mit dem Vertrag muss ein formeller Punkt erledigt werden: Diese Paketlösung, die Ihnen vorliegt, wurde in einem grenzüberschreitenden Konsens- und Mediationsverfahren erarbeitet und dann in den Projektentscheid des aargauischen Regierungsrates aufgenommen. In Absprache mit den Behörden von Baden-Württemberg konnten sich die in badisch Rheinfelden wohnhaften Einsprecher vollumfänglich am aargauischen Verfahren beteiligen. Die meisten der in diesem Prozess vereinbarten Punkte betreffen nur aargauisches Gebiet; nicht so die Brückensperrung. Sie ist formell grenzüberschreitend wirksam. Darum kamen die Parteien überein, das Ergebnis dieser Brückenschliessung sei in den Staatsvertrag aufzunehmen. Das ist in Artikel 1 Absatz 4 geschehen. Darum muss sich die Bundesversammlung ausnahmsweise mit einer solchen "kleinen" Verfahrensvereinbarung befassen (sie hat sich heute ja auch mit zwei Offizieren in Afghanistan befasst).
Anzumerken sei mit Blick auf ein anderes Geschäft der laufenden Woche - es ist schade, dass Kollege Hofmann nicht hier ist -, dass dieser Projektentscheid ohne Kooperation des VCS keinesfalls so rasch und nicht mit dem vorliegenden verbesserten Inhalt zustande gekommen wäre.